Sony muss für Werbe-Versprechen zahlen
Wasserabweisend ist nicht gleich wasserdicht
Bild: Sony
Etliche Smartphones der gehobenen Modellklassen sind heutzutage gemäß den Vorgaben der IP-Schutzklassen teilweise staub- und wasserdicht. Sony war 2013 mit dem Xperia Z der erste Hersteller, der aktiv mit einem wasserresistenten Gehäuse und der Schutzklasse IP55/57 im Marketing agierte. Genau diese Strategie hat in den USA nun eine Sammelklage zum Erfolg gebracht.
So muss der japanische Hersteller für insgesamt 24 Modelle der Xperia-Z-Reihe die Garantie verlängern. Befindet sich das betroffene Android-Smartphone noch innerhalb des Garantiezeitraumes, wird dieser um ein weiteres Jahr verlängert. Ist es bereits außerhalb des Zeitraumes, bekommt der Kunde zusätzliche 6 Monate Garantie. Außerdem hat jeder Käufer der betroffenen Modelle das Recht, 50 Prozent des MSRP zu erhalten. Dabei handelt es sich um das US-amerikanische Äquivalent zur unverbindlichen Preisempfehlung in Deutschland. Mit dem Unterschied, dass bei MSRP weder Steuern noch andere Gebühren mit einberechnet sind, da der Mehrwertsteuersatz je nach US-Bundesstaat unterschiedlich hoch ausfällt.
Zu den Geräten, die von der Sammelklage abgedeckt werden, gehören die Gerätefamilie vom Xperia ZR bis Xperia Z5 einschließlich der Tablets, sowie die Modelle Xperia M2 Aqua und Xperia M4 Aqua. Ironischerweise ist das erste Xperia Z explizit nicht genannt, obwohl gerade dieses Modell zu illustren Versuchen führte, das Werbeversprechen von Sony auf den Prüfstand zu stellen.
Irreführendes Marketing
Wasserabweisend ist nicht gleich wasserdicht
Bild: Sony
Auslöser für die Sammelklage sind Werbespots von Sony gewesen, in denen diverse Modelle der Xperia-Z-Familie zum Teil vollständig unter Wasser getaucht wurden. Sony Tschechien und T-Mobile Tschechien gingen sogar soweit, das Xperia Z als Marketing-Aktion in einer Dusche mit Models in Aktion zu zeigen. Das wiederum suggerierte den interessierten Kunden, dass die Geräte tatsächlich wasserdicht (=waterproof) sind. In den Datenblättern und dem Kleingedruckten von Werbeanzeigen ist jedoch die Rede von wasserabweisend (=water resistant) und genau das ist der entscheidende Unterschied.
Denn bei einem wasserdichten Gerät kann tatsächlich kein Wasser in das Innere eindringen und das Gerät lässt sich längere Zeit untertauchen. Wasserabweisend hingegen bezeichnet nur kurzzeitiges Untertauchen, sowie Schutz vor Spritzwasser wie Regen oder Wasserspritzer beim Händewaschen.
Jedoch kommt weiterhin die Einschränkung dazu, dass die IP-Schutzklassen lediglich Süßwasser sowie destilliertes Frischwasser abdecken. Korrosives Salzwasser oder Wasser mit chemischen Zusätzen wie Chlor, Lauge und Seife wird nicht von der IP-Schutzklasse mit eingeschlossen. Gechlortes Poolwasser oder das Meer im Strandurlaub sind damit wortwörtlich Gift für jedes Smartphone, egal ob ohne oder mit IP-Schutzklasse.
Sony weigerte sich zu reagieren
Das und der Umstand, dass die gummierten Schutzklappen der Xperia-Z-Geräte im Laufe der Zeit ausleiern, hat dazu geführt, dass reihenweise Sony-Smartphones nicht mehr wie beworben wasserabweisend sind. Und genau diese Wasserschäden wollte der Konzern nicht beheben und die Geräte tauschen - obwohl es in der Werbung suggeriert wurde.
Leider gilt die Einigung nur für den US-amerikanischen Markt. Ob Sony irgendwann ähnliche Zugeständnisse europäischen/deutschen Kunden gewährt, ist zu bezweifeln, solange es zu keiner Klage kommt. Das Rechtsmittel einer Sammelklage ist gesetzlich nicht vorgesehen in Deutschland.
In einer weiteren Meldung widmen wir uns näher dem Thema der Wasserdichtigkeit in der Werbung.