Unzumutbar!

Urteil bestätigt: Sofortüberweisung als einziger Zahlungsweg unzumutbar

Im Internet kann man auf viele Arten bezahlen. Einige davon kommen mit zusätzlichen Gebühren oder sind aus Datenschutz-Sicht bedenklich. Ein BGH-Urteil regelt nun, dass den Verbrauchern mindestens eine zumutbare Alternative geboten werden muss.
Von dpa / Florian Krockert

Bezahlen im Internet. Nicht alle Zahlungswege im Internet sind für Verbraucher zumutbar.
teltarif.de
Geht es im Internet ans Bezahlen, muss Verbrauchern gesetzlich immer mindestens eine zumutbare Gratis-Zahlungs­art angeboten werden. Dienstleister für direkte Überweisungen gehören nicht dazu. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Er beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: KZR 39/16), der damit ein Urteil des Land­gerichts Frankfurt am Main bestätigt hat (Az.: 2-26 O 458/14). Wir berichteten.

Zwar sei das Geschäfts­modell solcher Dienste, denen man für eine direkte Überweisung einen kurz­zeitigen Zugriff auf sein Bank­konto gewähren muss, grundsätzlich zulässig. Die Richter halten solche Dienste aber als einzige kostenlose Zahlungs­art für unzumutbar, "da der Verbraucher nicht nur mit einem Dritten in vertragliche Beziehungen treten muss, sondern diesem Dritten auch noch Konto­zugangs­daten mitteilen muss und in den Abruf von Kontodaten einwilligen muss".

Bezahlen im Internet. Nicht alle Zahlungswege im Internet sind für Verbraucher zumutbar.
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In dem Fall hatte ein Reise­portal zur Bezahlung eines gut 120 Euro teuren Inlands­fluges die Zahlung mit Kreditkarte nur gegen ein zusätzliche Entgelt in Höhe von knapp 13 Euro sowie die Zahlung per Direkt­überweisungs-Dienstleister als einzige entgeltfreie Alternative angeboten. Dagegen hatte der vzbv geklagt.

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