Kostenfalle Online-Banking? - Verbraucherschützer klagen vor dem BGH
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss sich seit heute mit der Frage
beschäftigen, ob Bank-Institute beim Online-Banking für das
Versenden einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS Extra-Gebühren
verlangen dürfen. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste
dieser Service in den Kontoführungsgebühren inklusive sein. Der
Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher stellvertretend
die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Das Urteil (Az. XI ZR 260/15)
soll am 25. Juli verkündet werden, wie der BGH in seiner Prozess-Ankündigung schreibt.
Der Hintergrund der Klage
Kostenfalle Online-Banking? - Verbraucherschützer klagen vor dem BGH
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Das Online-Banking ist auch für Betrüger verlockend. Damit Kriminelle
nicht mit wenigen Klicks Konten leerräumen können, ist das Verfahren
mit einer Sicherheitsabfrage geschützt. Wer eine Überweisung
veranlassen oder ein Lastschriftmandat erteilen möchte, braucht
zusätzlich zu seinen Zugangsdaten die Transaktionsnummer, auch
TAN genannt. Diese wird für jeden Auftrag neu vergeben.
Durch die TAN wird ein Vorgang beim Online-Banking verifiziert. Früher
verschickten die Banken die Nummern auf Papierlisten mit der Post.
Heute gibt es sicherere Verfahren. Unter Sparkassen-Kunden ist nach
Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) der
TAN-Generator am weitesten verbreitet, ein kleines Gerät, das
zusammen mit der Girokarte funktioniert. Smartphone-Nutzer können die
Nummern auch über eine App empfangen. Diese Varianten sind - von den
Anschaffungskosten für den Generator einmal abgesehen - gratis. Jeder
dritte Online-Banking-Kunde der Sparkassen lässt sich seine TANs
allerdings per SMS schicken. Und das kann
Zusatz-Kosten verursachen.
Der Streit um die Kosten für den TAN-Versand
In dem Karlsruher Verfahren hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen
die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das
"direktKonto", das rein übers Internet läuft, zwei Euro im Monat.
"Unabhängig vom Kontomodell" wurden je SMS-TAN zehn Cent fällig. Kein
Einzelfall: Genaue Zahlen hat die Deutsche Kreditwirtschaft als
Zusammenschluss der Bankenverbände zwar nicht. Aber nur ein Teil der
Institute bietet das SMS-TAN-Verfahren kostenlos an, wie Sprecher
Steffen Steudel schildert. "Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat
sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an."
Doch nach Auffassung des Verbraucherschützer müssten die Kontoführungsgebühren sämtliche
Kosten für die Sicherheitsabfrage gleich beinhalten. "Das Verschicken
der TAN ist aus unserer Sicht keine Extra-Leistung, sondern ein
notwendiger Vorgang beim Online-Banking", sagt Bankenexperte
Frank-Christian Pauli. Schließlich sei auch die Vorstellung absurd,
dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der
Schlüsselkarte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse. Er hofft, dass der
BGH solche Preismodelle der Banken nun grundsätzlich untersagt.
Ausgang des Verfahrens ungewiss
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Hans-Ulrich Joeres hat der Senat
bisher keine Tendenz bezüglich des Ausgangs des Verfahrens. Man wolle die
Sache jetzt erst beraten. Es ist sogar möglich, dass die Klage an formalen
Mängeln scheitert.
Die Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass
immer mehr Banken die Kosten rund ums Girokonto in einzelne Entgelte
aufsplitten. "Das macht es immer schwieriger, die verschiedenen
Angebote zu vergleichen", kritisiert Pauli. Für mehr Transparenz
sollen bald neue europäische Regeln sorgen. Vorgesehen ist, dass die
Banken ihren Kunden einmal im Jahr eine Übersicht über die kassierten
Entgelte zusammenstellen müssen. Im Internet soll es außerdem EU-weit
Vergleichsportale geben. Noch fehlen aber die letzten Abstimmungen.
Wie Sie das Risiko
beim Online-Banking minimieren können, lesen Sie auf unserer Infoseite.