Betrug

BNetzA kämpft gegen SMS-Abzocke und schaltet hunderte Nummern ab

"Mandy hat Dir eine Nachricht hinterlassen" - mit derartigen SMS-Texten lockte eine Firma ahnungslose Handykunden in die Kostenfalle. Jetzt hat die Bundesnetzagentur durchgegriffen, 522 Nummern abgeschaltet und ein Verbot der Rechnungslegung erlassen.
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Dass im Zeitalter von Smartphone-Messengern SMS-Spam immer noch ankommt und Handy-Nutzer darauf hereinfallen, ist erstaunlich. Immerhin sah sich die Bundesnetzagentur in einem aktuellen Fall zum Eingreifen gezwungen. Die Staatsbehörde teilt mit, dass sie die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet hat, die für SMS-Fallen genutzt wurden.

Der Übeltäter war die Firma Telecom Billing Ltd. mit Sitz in Sofia/Bulgarien. "Verbraucher sollen auf unverlangte SMS von unbekannten Absendern nicht reagieren. Dies gilt in erster Linie für SMS mit vermeintlich persönlichen Inhalten oder Kontaktwünschen", äußerte BNetzA-Präsident Jochen Homann in der heutigen Mitteilung. "Der missbräuchliche Charakter dieser SMS wird in der Regel erst im Nachhinein deutlich. Unseriöse Anbieter verleiten Verbraucher gerade durch die Angabe von scheinbar unbedenklichen Kontaktrufnummern, wie herkömmlichen Mobilfunk- oder Ortsnetzrufnummern, zu unbedachten und voreiligen Anrufen oder SMS."

So funktionierte die dreiste Masche

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Seit April dieses Jahres versendeten die Abzocker an zahlreiche Verbraucher per unverlangter SMS angebliche private Kontaktwünsche. Die SMS hatten den Zweck, den Empfänger zum Rückruf auf darin genannte Handy- oder Ortsnetzrufnummern zu animieren. Doch ein persönlicher Kontakt kam nie zustande. Den Verbrauchern wurden bei einem Anruf auf der beworbenen Rufnummern stattdessen die kostenpflichtigen Chat-Dienste "Flirt und Party Flatrate" oder "Flirt & Erotik Chat" untergeschoben. Anschließend erhielten die betroffenen Verbraucher eine Rechnung des Anbieters Telecom Billing Ltd. mit Absenderadressen in Sofia, Hamburg oder Düsseldorf. Bezahlte der vermeintliche Kunde nicht, wurden offene Forderungen im weiteren Verlauf durch verschiedene Inkassounternehmen eingefordert.

Verbraucher, die auf derartige Mitteilungen reagierten und die in der SMS genannte Nummer anwählten, erhielten saftige Rechnungen in Höhe von 90 Euro. Darum war die Bundesnetzagentur eingeschritten, seit Ende April sei die Abschaltung von insgesamt 522 Rufnummern verfügt worden.

Mit der Abschaltung der Nummern alleine ist es allerdings nicht getan, vor allem nicht für die Nutzer, die bereits auf die Masche hereingefallen sind. Zum Schutz vor unberechtigten Forderungen hat die Bundesnetzagentur darum gegenüber der Telecom Billing Ltd. und den Inkassounternehmen, die mit den Abzockern zusammenarbeiten, Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

Handy-Nutzer, die eine Rechnung der Telecom Billing Ltd. oder eines beauftragten Inkassounternehmens erhalten haben, sollten sich nach Mitteilung der Behörde auf das Verbot berufen. Die durch die Anwahl der Rufnummern entstandenen Forderungen dürfen weder in Rechnung gestellt noch eingefordert werden. Die Bundesnetzagentur rät: Wenn der Verbraucher eine derartige Rechnung bereits bezahlt hat, sollte er - gegebenenfalls unterstützt durch die örtliche Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt - das Geld zurückfordern.

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