Verhandlung

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Rundfunkbeitrag

Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab dem heutigen Mittwoch über die Zulässigkeit der Abgabe. Die Richter prüfen hierzu vier Beschwerden: Drei von Privatpersonen und eine vom Autovermieter Sixt.
Von / dpa

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Rundfunkbeitrag Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Rundfunkbeitrag
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab dem heutigen Mittwoch über die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrags. Die Richter prüfen hierzu vier Beschwerden: Drei wurden von Privatpersonen eingereicht, eine weitere vom Autovermieter "Sixt". Aus Sicht der Beschwerdeführer handelt es sich bei der Abgabe um eine Steuer, für die sie den Ländern die Gesetzgebungskompetenz absprechen. Außerdem halten sie es für nicht zulässig, dass die Gebühr pro Haushalt erhoben wird - unabhängig davon, ob dort ein Radio- oder Fernsehgerät steht oder nicht. Der Autovermieter sieht sich benachteiligt, weil der Rundfunkbeitrag in seinem Fall nach Anzahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Firmenautos bemessen wird.

Unterhaltung nicht Bestandteil öffentlich-rechtlicher Grundversorgung?

"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug", sagt einer der drei Kläger aus dem privaten Bereich, Robert Splett. "Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme", kritisiert er laut der Tageszeitung "Welt". Der 52-jährige Informatiker zieht bereits seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.

Die Kläger kritisieren zudem das oft auf Unterhaltung ausgerichtete Programm. Hans Demmel, Chef des Privatsenderverbandes VPRT, sagte dem Handelsblatt, die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich „auf das beschränken, was sich im Markt nicht refinanzieren lässt. Das bedeutet im Kern Kultur, Information und Bildung.“

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Verhandlung auf zwei Tage angesetzt

Umstritten ist, in welche Kategorie von Abgaben der Rundfunkbeitrag fällt. Nach Argumentation der Kläger hätten die Länder die Gesetze nicht erlassen dürfen, weil sie dafür nicht zuständig sind. Die Karlsruher Richter prüfen, ob ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz vorliege (Artikel 3 Grundgesetz), wenn nicht mehr an Empfangsgeräte, sondern die Wohnung angeknüpft wird. Außerdem beschäftigen sie sich mit der Frage, ob es rechtmäßig sei, dass auch im nicht-privaten Bereich (also zum Beispiel von Betrieben) Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss.

Die Verfassungshüter haben für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt. Für Beobachter sei dies laut der "Welt" ein Zeichen dafür, dass sie an das Thema inhaltlich "ran wollen" und weitere Pflöcke zu ihrer Rundfunk-Rechtsprechung einschlagen würden.

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