Rundfunk: Contentanbieter ringen um Auffindbarkeit
Die Startseite von radio.de zeigt die regionalen "Platzhirsche" nicht an
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
In Rheinland-Pfalz ist Ende 2018 ein neues Landesmediengesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetzeswerk sieht erstmals "Must-Carry-Regeln" für regionale Hörfunk- und Fernsehveranstalter auf digitalen regionalen und lokalen Plattformen vor. Auf terrestrischen, kabel- oder internetbasierten Plattformen muss das erste Drittel der Kapazitäten für die Verbreitung von ortsansässigen Rundfunksendern zur Verfügung stehen.
Mit dieser Neuregelung wird nicht nur eine bessere Auffindbarkeit lokaler und regionaler Sender auf digitalen Plattformen gewährleistet. Reicht die Kapazität etwa in einem Digitalradio-Multiplex (DAB+) nicht für alle Bewerber aus, würde die Landesanstalt für Medien und Kommunikation (LMK) eine Vorrangentscheidung treffen. In Rheinland-Pfalz würden dann die regionalen und lokalen Privatradios Vorrang vor anderen, auswärtigen Anbietern erhalten, selbst wenn diese möglicherweise Vielfaltskriterien besser erfüllen.
Vaunet: Vorbild für bundesweiten Medienstaatsvertrag
Die Startseite von radio.de zeigt die regionalen "Platzhirsche" nicht an
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Laut dem Privatradioverband Vaunet könnte die Norm Vorbildcharakter für den Medienstaatsvertrag haben und sei grundsätzlich zu begrüßen. Hier geht es neben regionalen auch um nationale oder weltweite Plattformen. Viele Contentanbieter befürchten, dass internationale Player wie Amazon ihre eigenen Dienste auf Plattformen wie Alexa bevorzugen könnten und die regionalen Angebote dort nicht mehr so leicht auffindbar sein könnten. Der Vaunet setzt sich daher in der Diskussion über die zukünftige Plattformregulierung für eine Absicherung der Radioverbreitung durch ein digitales "Must Carry" und Regelungen zur Auffindbarkeit von Hörfunkprogrammen aus. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass diese Regelungen auch für neue sprachbasierte Plattformen gelten. Auch dort müsse das private Radio abgebildet und vom Hörer gefunden werden.
radio.de: Startseite zeigt Platzhirsche nicht an
Wir haben den Test mit der beliebten Radio-Plattform radio.de gemacht. Auf der Startseite sind die beliebtesten Radioprogramme der Region wie HitRadio FFH oder SWR3 Fehlanzeige, dafür schlägt die Redaktion uns eher unbekannte Radiostationen wie Vibes FM aus Hamburg oder Radio Kriolo aus den Kap Verden vor. Erst nach einem Klick auf den Button "In ihrer Nähe" tauchten die bekannten Radiomarken auf.
Es ist allerdings fraglich, ob und wie eine Regulierung, wie sie die Contentanbieter wünscht, überhaupt technisch realisiert werden kann. Schließlich agieren beispielsweise Internetradio- oder TV-Aggregatoren weltweit. Es ist kaum denkbar, dass sie dazu gezwungen werden könnten, IP-gesteuert die jeweiligen regionalen "Platzhirsche" auf der Startseite hervorzuheben. Genau das wünschen die Rundfunkbetreiber. Oft sitzen die Unternehmen im Ausland, das deutsche Medienrecht wäre gar nicht für sie zuständig.
Medienanstalten: Privilegierte Auffindbarkeit
Bisherige Forderungen in diesem Bereich waren auch eher schwammig formuliert: So hatten sich die Medienanstalten vor einiger Zeit für die privilegierte Auffindbarkeit von Public Value-Inhalten privater Sender ausgesprochen. Angebote mit einem "besonderen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung" sollten auch bei der Gestaltung von Benutzeroberflächen, die einen ersten Zugriff auf die Programme vermitteln, einen privilegierten Status erhalten, hieß es. Die aktuellen Regelungen reichten nicht aus, damit Programmangebote mit gesellschaftlichem Mehrwert ihren vielfaltsfördernden Effekt tatsächlich entfalten können.
Um zu definieren, welche Programmangebote privilegiert werden sollten, forderten die Medienanstalten einen gesetzlichen Regulierungsrahmen. Dieser solle Kriterien enthalten, anhand derer Public Value-Angebote qualifiziert werden sollen, sowie die Dauer einer etwaigen Privilegierung festlegen. Die Auswahl der privilegierten Sender sollen dann die Medienanstalten übernehmen.