Marktbeobachtung

Wann dürfen portierte Rufnummern den Besitzer wechseln?

Eine bereits portierte Rufnummer darf nicht auf einen Dritten umgeschrieben werden. Gemacht wird's trotzdem.
Von

Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld
Foto: Bundesnetzagentur
Das Recht zur Rufnummernportierung wurde auf Wunsch der Politik umgesetzt. Kunde X kann seine Rufnummer von Anbieter A zu Anbieter B mitnehmen. Später ist auch die Mitnahme von Anbieter B zu Anbieter C möglich. Was aber, wenn Kunde X seine Nummer an den Kunden Y weitergeben möchte? Streng genommen ist das derzeit gar nicht erlaubt, weil im Gesetz nicht vorgesehen.

Alles perfekt geregelt?

Rechtsgrundlage für Zuteilung, Schaltung, Nutzung und Portierung von "Rufnummern für Mobile Dienste" sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), der Telekommunikations-Nummernverordnung (TNV) und dem Nummernplan Rufnummern für Mobile Dienste (Amtsblatt Vfg. 11/2011) geregelt.

Danach vergibt die Bundesnetzagentur Blöcke mit jeweils 1 Million Rufnummern an Anbieter von mobilen Diensten. Im Falle einer Rufnummernübertragung (Portierung) geht dieses Recht für die Dauer des Vertrages mit wechselndem Teilnehmer auf dessen neuen Vertragspartner über. Eine "abgeleitet zugeteilte" Rufnummer geht nach Ende des Vertrags wieder an den Original-Netzbetreiber zurück. Beispiel: 0174-9876543 wurde ursprünglich von Mannesmann/Vodafone D2 vergeben, Kunde portierte zu o2. Der Vertrag endet, weil der Kunde gekündigt hat und seine Nummer nicht mehr nutzen will, die Nummer geht an Vodafone zurück.

Verschiedene Portierungsfälle

Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld Das Hochhaus der Bundesnetzagentur im Bonner Tulpenfeld
Foto: Bundesnetzagentur
Bei einer Portierung wird zwischen Geschäfts- und Privatkunden unterschieden. Bei der Geschäftskundenportierung werden folgende Daten abgefragt: Rufnummer, um die es geht, Name des Kunden, Kundennummer des Vertrages beim abgebenden Provider. Bei der Privatkundenportierung wird gefragt nach der Rufnummer, um die es geht, Name des Kunden, Geburtsdatum des Kunden, die Kundennummer ist hier nicht von Belang.

Anspruch und Wirklichkeit

Es ist "insofern unzulässig", dass der Anbieter, zu dem die Rufnummer portiert wurde, diese Nummer danach für einen neuen anderen Kunden schaltet. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es auch nicht darauf an, ob sie diese Nummer für irgendeinen zufälligen anderen Teilnehmer schaltet, noch ob eine zweiseitige Willenserklärung vorliegt, nach der der Vertrag samt Rufnummer von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer übergehen soll.

BNetzA beobachtet den Markt

Nun leben die Marktbeobachter bei der Bundesnetzagentur "nicht auf dem Mond", sondern haben längst bemerkt, dass es Szenarien gibt, wo eine Nummer legal den Besitzer wechseln, aber im "fremden" Netz bleiben sollte. In Beispiel A haben Eltern für ihr minderjähriges Kind einen Vertrag abgeschlossen. Das Kind wird 18 und soll nun den Vertrag "überschrieben" bekommen. Eine sehr sinnvolle Sache. Ist diese Nummer aber nicht mehr beim "Original-Netzbetreiber", ist das streng genommen nicht zulässig.

Im Fall B hat eine Firma einen Rahmenvertrag abgeschlossen und stellt ihrem Mitarbeiter daraus eine Rufnummer zur Verfügung. Weil das ursprüngliche Netz zu teuer oder zu schlecht war, wurden die Nummern irgendwann in ein anderes Netz portiert. Nun scheidet der Mitarbeiter aus, möchte aber seine Rufnummer mitnehmen. Also lässt die Firma den Vertrag auf den künftigen Ex-Mitarbeiter umschreiben. Eigentlich nur möglich, wenn die Karte/Nummer noch im "Original"-Netz wäre.

Und schließlich der beliebte Fall C. Eine "besonders schöne" Rufnummer wird über eine Auktionsplattform erworben. Der Käufer will sie natürlich nutzen. Nach §4, Abs. 5, TNV ist die „rechtsgeschäftliche Weitergabe von Zuteilungen ist nur im Wege der abgeleiteten Zuteilung nach §4, Abs.3 Nr. 3 TNV zulässig. Es ist verboten, die Rückgabe von Nummern gegen eine Gegenleistung anzubieten oder dafür zu werben.“ Alles klar?

Portierung plus Inhaberwechsel auf einmal?

Mindestens ein Anbieter erlaubt die Portierung einer Nummer mit gleichzeitigen Nutzerwechsel. Als Beispiel: Frauke A. will ihre schöne Nummer 017x-00000000 im Netz von X an Anton B. im Netz von Y "weiterreichen". Das geht bei diesem Anbieter in einem Rutsch, aber juristisch gesehen, ist das ebenfalls streng verboten.

Bußgelder bis zu 100 000 Euro

Die Bundesnetzagentur denkt darüber nach, ob sie die Verbote konsequent durchsetzen (Bußgelder bis zu 100 000 Euro) oder die Rechtslage ändern soll, dass diese faktischen Tatsachen auch legalisiert werden. Man ist bei der Bundesnetzagentur zu der Ansicht gelangt, dass es "möglicherweise nicht im Sinne der Verbraucherinteressen und des Wettbewerbs" sein könnte, die "beobachteten Handlungen vollständig zu unterbinden." Lösung könnte eine Änderung des Nummernplans sein. Wer im Moment ganz gesetzeskonform handeln wollte, müsste seine "schicke" Nummer erst zum Original-Netzbetreiber zurückschaffen (wo die Vorwahl herstammt) und danach erneut ins Wunschnetz zu portieren. Das wäre vollkommen legal, aber mit Mehrkosten verbunden und kann dauern.

BNetzA veranstaltet Anhörung

Deswegen veranstaltet die Bundesnetzagentur am 4. Juli um 10 Uhr eine Anhörung in Bonn (Tulpenfeld 4) und will dabei folgende Fragen klären:

  • Wie müssen Mobilfunkkunden verfahren, um einen Mobilfunkvertrag auf einen anderen Vertragspartner übertragen zu lassen?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Welche Nachweise werden verlangt?
  • Gibt es Verfahrensunterschiede zwischen Prepaid- und Postpaid-Verträgen?
  • Gibt es Unterschiede, wenn dem Anbieter die Vorwahl der Rufnummer "gehört" oder wenn er Vorwahl und Nummer "importiert" hat?
  • Inwieweit können Inhaberwechsel und Portierung zugleich - also auf einen Schlag - durchgeführt werden?
  • Welche Kosten werden berechnet?

Anmeldung bis heute

Wer an dieser Besprechung teilnehmen möchte, sollte sich bis heute (27.06.) unter der E-Mail-Adresse 117-postfach (at) bnetza.de angemeldet haben.

Mehr zum Thema Bundesnetzagentur