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Die Roaming-Gebühren nach dem 30. April 2016

Bereits im nächsten Jahr gibt es eine wichtige Änderung bei den Roaming-Gebühren, die sich von dem bisherigen Abrechnungsverfahren unterscheidet.
Von Daniel Rottinger

Noch stehen nicht alle Detail-Bedingungen fest Noch stehen nicht alle Detail-Bedingungen fest
Bild: dpa
Der EU-Beschluss zur Abschaffung der Roaming-Gebühren sorgt für einen gewaltigen Umbruch. Doch welche Auswirkungen hat dieser Beschluss für die Endkunden konkret und wie viel kosten Mobilfunkleistungen künftig im EU-Ausland?

Bereits am Dienstag wurde bekannt, dass sich die EU final auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 geeinigt hat und bereits für kommendes Jahr ist eine weitere Gebühren-Reduzierung geplant, die ab dem 30. April 2016 gelten soll. In einem weiteren Artikel haben wir daher Statements der großen Netzbetreiber eingeholt und ihre Haltung zur Roaming-Abschaffung erfragt. Die Meinungen von Vodafone und der Telekom können Sie hier nachlesen.

Nutzer sollen ab Ende April 2016 maximal 20 Cent zahlen

Noch stehen nicht alle Detail-Bedingungen fest Noch stehen nicht alle Detail-Bedingungen fest
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Doch welches Modell begegnet Urlauber ab dem 30. April 2016? Die Netzbetreiber dürfen maximal 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB auf den Inlandspreis aufschlagen. In der Summe (Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag) dürfen dabei folgende Höchstbeträge nicht überschritten werden: 19 Cent pro Minute für Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen, geht aus der Planung der EU hervor. Es handelt sich dabei um die Netto-Preise. Gerade durch den geringen Centbetrag für SMS (6 Cent) dürfte sich die Regelung nach aktueller Planung sogar zum echten Kostenvorteil für einige Kunden entwickeln, schließlich sind SMS-Preise von 19 Cent auch im Inland bei einigen Tarifen an der Tagesordnung.

Je nachdem wie hoch die einzelnen Roaming-Aufschläge ab dem 30. April 2016 bei den Netzbetreibern ausfallen, kann es sich je nach Nutzungsumfang von Mobilfunkleistungen im EU-Ausland dennoch lohnen, eines der EU-Pakete bei dem Provider zu ordern. Damit kann der Kunde meist komplett aufschlagsfrei kommunizieren.

Zu der genauen Ausgestaltung der Gebühren anhand eines Beispiel-Tarifs wollten sich die Netzbetreiber gestern noch nicht äußern. Übrigens vermutet die Telekom, dass die neue Regulierung "einen sehr hohen Implementierungsaufwand für die Mobilfunkanbieter" bedeutet.

Gebühren bei eingehende Gesprächen

Im Unterschied zu den ausgehenden Telefonaten hat sich die EU noch auf keine klare Preisstruktur für eingehende Anrufe geeinigt. Allerdings sollen sich diese nach dem "gewichteten Durchschnitt der Obergrenze für Mobilfunkzustellungsentgelte in der gesamten EU richten" und werden von der Kommission bis Ende 2015 bestimmt.

Roaming-Gebühr-Abschaffung mit kleiner Einschränkung

So ganz sind die Roaming-Gebühren in der EU dann doch nicht Geschichte. Denn auch nach dem 15. Juni 2017 sollen Kunden in bestimmten Fällen Extra-Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkleistungen im EU-Ausland bezahlen müssen. Der springende Punkt ist dabei die Fair-Use-Policy, welche die Obergrenzen einer angemessenen Nutzung festlegt. Diese werde von der Kommission bis 15. Dezember 2016 bestimmt. Wird dieses Volumen überschritten, gelten erneut Aufschläge.

In einer weiteren Meldung lesen Sie, wie sich die Netzbetreiber zur Abschaffung der Roaming-Gebühren äußern.

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