BNetzA kritisiert Bundesministerien wegen Roaming-Plänen
Im Ausland üblich: Netzauswahl beim Roaming. In Deutschland brächte es nur kurzfristig Vorteile: Nationales Roaming.
Bild: Picture Alliance / dpa
Politik und Regulierungsbehörde liegen sich weiter in den Haaren. Bei der Einführung des schnellen mobilen Internets 5G muss die Bundesregierung Kritik von der Bundesnetzagentur einstecken.
Eindringliche Warnung vor Klagewelle
Im Ausland üblich: Netzauswahl beim Roaming. In Deutschland brächte es nur kurzfristig Vorteile: Nationales Roaming.
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In einem Schreiben der Bundesnetzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft wird davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Versteigerung im Frühjahr 2019 würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", reklamieren die Autoren. Das Schreiben einer Fachabteilung der Netzagentur liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bereits darüber berichtet.
Verhandlungen statt Zwang
In ihren Vergaberegeln für die 5G-Frequenzauktion hatte die Bundesnetzagentur auf eine Roamingpflicht verzichtet, stattdessen setzt sie auf ein Verhandlungsgebot - die Firmen müssen also miteinander verhandeln, eine Pflicht zur Einigung gibt es aber nicht.
Der Politik liegen frustrierte Kunden in den Ohren, die auf ihrem Handy oft "Nur Notrufe" sehen, womit klar ist, dass ein "anderes Netz" empfangbar sein könnte. Die Idee, der Kunde könnte dieses "andere Netz" dann wenigstens "regional" nutzen, doch dadurch sinkt die Motivation selbst auszubauen, weil ein "anderes Netz" es ja schon richten könnte. Auch höhere Preise für bessere Netzabdeckung wären so kaum noch vermittelbar.
Politik will schnelle Ergebnisse
Führende Bundespolitiker setzen trotzdem darauf, über die ohnehin anstehende Änderung des Telekommunikationsgesetzes doch noch eine Roamingpflicht durchzusetzen, die aber nur lokal begrenzt sein soll.
Beim Roaming werden Handynutzer dort, wo ihr Vertragspartner keine Antennen hat, mit anderen Netzen verbunden. Im EU-Ausland ist das schon lange üblich, im Inland für Inlandskunden hingegen noch nicht.
Netzagentur erklärt Bedenken
In der Bonner Regulierungsbehörde heißt es nun, ein lokales Roaming wäre "technisch sehr aufwendig und damit schwer umsetzbar". So eine Pflicht würde zu erheblichen Unsicherheiten führen, heißt es in dem Schreiben: „Mit Blick auf diese Unsicherheiten ist fraglich, ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau - insbesondere im ländlichen Raum - investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss.“
Damit machen die Autoren deutlich, dass die von der Politik beabsichtigte bessere Flächenabdeckung für Verbraucher ein "Rohrkrepierer" werden könnte - und die Abdeckung mancherorts noch schlechter sein könnte, weil dort kein einziger Netzbetreiber mehr Antennen baut und damit Funklöcher im ländlichen Raum blieben.
Alternative MORAN
Eine denkbare Lösung wäre MORAN (Multi Operator Radio Access Node). Dabei strahlt eine Sendestation nicht nur die Kennungen von einem Netz sondern von mehreren oder allen Netzen aus. In Deutschland wären das 262-01 für Telekom, 262-02 für Vodafone oder 262-03 für Telefónica (Netzanzeige z.T. "E-Plus"). Die bisherige Kennung 262-07 für Telefónica wird aufgegeben.
Bei MORAN müssen sich aber vorher alle Netzbetreiber über die Kostenverteilung einigen. In dünn besiedelten Regionen wäre das eine Lösung, in dichter besiedelten Bereichen könnte es weiterhin interessanter sein, für jedes Netz eigene Anlagen, vielleicht am gleichen Standort (Sendemast) aufzubauen.
Übrigens: teltarif.de-Redakteur Henning Gajek hat die Hintergründe der Funklöcher in der TV-Sendung Zur Sache Rheinland-Pfalz (SWR-RP) [Link entfernt] erläutert.