Themenspezial: Verbraucher & Service Einigung

EU will Roaming-Gebühren im Sommer 2017 abschaffen

Hohe Handy-Rechnungen nach dem Urlaub sollen bald ein Ende haben. Vertreter der EU-Staaten und des Europa­parla­ments haben sich geeinigt, dass die Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017 in der EU auslaufen. Doch wirklich genauso günstig wie im Inland wird es dabei nicht.
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Beschlossen: EU will Roaming-Gebühren im Sommer 2017 beenden EU will Roaming-Gebühren im Sommer 2017 beenden
Bild @ Dan Race - Fotolia, teltarif.de
Es war ein ewiges Hin und Her: Werden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU nun abgeschafft, oder nicht. Und wenn ja, wann soll dies geschehen? 2016, 2017 oder doch viel später? Wie EU-Digitalkommissar Günther Oettinger bereits vorhergesagt hat, sollen die Roaming-Gebühren am 15. Juni 2017 in der EU auslaufen. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments heute nach einer zwölfstündigen Sitzung in Brüssel, wie Lettland als derzeitiger Vorsitz der EU-Staaten mitteilte.

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Ursprünglich hatte das Europaparlament gefordert, die Aufschläge für Telefonate, den Versand von SMS und das Surfen im mobilen Internet bis Ende 2015 komplett abzuschaffen. Die Pläne stießen jedoch auf heftigen Widerstand bei einer Reihe von Netzbetreibern und EU-Ländern. Sie befürchten den Wegfall wichtiger Einnahmen. Aufgrund der langwierigen Verhandlungen wurde der Termin daher verschoben: Es wurde deutlich, dass die Roaming-Gebühren frühestens Mitte oder Ende 2016 wegfallen könnten. Doch am Ende sollte auch dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden können.

Wegfall mit Einschränkungen

Das völlige Aus der Extra-Gebühren bedeutet dies für Verbraucher aber nicht: Anbieter dürfen Einschränkungen machen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren, surfen oder SMS schicken und nicht nur bei gelegentlichen Reisen. Zudem sollen Anbieter entstandene höhere Kosten abrechnen können. Was dies im Einzelfall für Reisende bedeutet, muss noch geklärt werden.

In einem Zwischenschritt sollen die Roaming-Aufschläge am 30. April 2016 noch einmal sinken. Dann darf laut Mitteilung auf die national geltenden Tarife nur noch ein Aufschlag von 5 Cent pro Minute für Telefonate erhoben werden. Der Aufschlag für SMS liegt bei 2 Cent und beim Surfen darf jedes Megabyte an Daten zusätzlich maximal 5 Cent kosten. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer.

Mit dem Wegfall der Roaming-Kosten innerhalb der EU werden Reisende ab Mitte 2017 prinzipiell zu den Kosten telefonieren, im Netz surfen sowie Mitteilungen versenden können wie zuhause. Wer einen Vertrag mit Freikontingenten oder einer Flatrate hat, kann diese dann im EU-Ausland genauso nutzen wie hierzulande. Sogenanntes "permanentes Roaming" soll aber ausgeschlossen sein - dabei würden Nutzer sich ihre SIM-Karte für das Handy im günstigeren Ausland kaufen, aber sie daheim nutzen. Um so etwas zu verhindern, dürfen Anbieter beim Erreichen bestimmter Mengen an Anrufen, SMS oder Daten die bereits erwähnten Aufschläge erheben. Diese sollen aber deutlich unter den derzeitigen Obergrenzen liegen.

Einigung bei Frage der Netzneutralität

Eine Einigung gab es auch in der umstrittenen Frage der Netzneutralität. Dahinter steckt die Idee, dass Internet-Provider und Telekommunikationsunternehmen die Datenpakete der Nutzer gleichberechtigt durch ihre Leitungen schicken - unabhängig davon, woher sie stammen oder welchen Inhalt sie haben. Heftig diskutiert wurde bei den Verhandlungen, ob und welche Daten unter bestimmten Bedingungen doch Vorrang haben sollten.

"Es ist nicht alles so schön, wie wir uns das gewünscht haben", sagte die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert, die für das Parlament mit am Verhandlungstisch saß, der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. "Aber wir haben eine Menge erreicht."

Internet-Anbieter müssten verschiedene Arten von Verkehr gleichmäßig behandeln, hieß es in der lettischen Mitteilung. Drosseln oder Blockieren von Inhalten soll nur im Ausnahmefall erlaubt sein, etwa bei Cyber-Angriffen.

Bestimmte Spezialdienste sollen Vorfahrt erhalten dürfen - das könnten zum Beispiel Anrufe des automatischen Auto-Notrufs eCall sein, erläuterte Kammerevert. Voraussetzung dafür sei aber, dass diese Dienste notwendig seien und eine ausreichende Netzkapazität zur Verfügung stehe. Die "generelle Qualität" für andere Nutzer müsse weiterhin ausreichen. "Alle Verkehre werden gleich behandelt, ob es das Katzenbild von Oma ist, ein Spielfilm, den ich mir herunterlade oder eine Email", sagte Kammerevert.

Trotz der Grundsatzeinigung müssen einige Details noch ausgehandelt werden. Wenn dies geschehen ist, müssen die EU-Staaten und das Parlament den informellen Kompromiss offiziell bestätigen. Dies klappt in der Regel aber ohne Probleme. Zudem müssen noch einige Details ausgearbeitet werden. Dafür ist zum Teil die EU-Kommission zuständig.

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