Themenspezial: Verbraucher & Service Telefonieren im Ausland

EU-Parlament beschließt Abschaffung der Roaming-Gebühren

Das EU-Parlament möchte, dass bis zum Ende des Jahres 2015 innerhalb der EU keine Roaming-Kosten mehr anfallen. Was der heutige Beschluss für die Netzneutralität bedeutet und was er sonst noch beinhaltet, lesen Sie hier.
Von mit Material von dpa

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Für die Handynutzung und das mobile Internetsurfen im europäischen Ausland sollen nach dem Willen des Europaparlaments demnächst keine Extrakosten mehr anfallen. Die Abgeordneten stimmten heute in Brüssel dafür, diese Roaming-Gebühren zum 15. Dezember 2015 zu verbieten. Dies soll für Telefonate, SMS und Datenverbindungen gelten. Falls eine "zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung von Endkundenroamingdiensten" vorliegt, dürfen nach Informationen des Parlaments in Ausnahmefällen jedoch "gedeckelte Gebühren" erhoben werden.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfte es aber noch Monate dauern: Die Pläne benötigen auch die Zustimmung der EU-Staaten. Die Volksvertreter bezogen auch Stellung zur sogenannten Netzneutralität. Dabei geht es um die Frage, ob Internetanbieter bestimmte Datenpakete bevorzugt behandeln dürfen. Kritiker fürchten verschiedene Güteklassen im Internet.

Netzneutralität: Darf Skype jetzt nicht mehr ausgesperrt werden?

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"Internet-Zugangsanbieter sollen davon abgehalten werden, bestimmte Dienste aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen zu blockieren oder zu verlangsamen", so schreibt es das aktuelle "Telekom-Paket" der EU vor, das die Parlamentarier heute abgesegnet haben. Die Entscheidung wurde mit 534 Stimmen zu 25 Stimmen mit 58 Enthaltungen angenommen.

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) hatte berichtet, dass einige Zugangsanbieter Dienste wie beispielsweise Skype blockieren oder deren Daten mit einer niedrigeren Priorität durchs Netz transportieren. Nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch in vielen Mitgliedsstaaten wie Deutschland wird über die Netzneutralität seit Jahren kontrovers diskutiert. Endanwender und Diensteanbieter fordern, dass alle Daten im Internet mit derselben Priorität transportiert werden. Die Netzbetreiber, die die Kosten des Netzausbaus stemmen müssen, fordern von großen Inhalteanbietern eine Beteiligung an diesen Kosten.

Die Netzbetreiber dürfen aber auch auch zukünftig Spezialdienste wie Video on Demand oder betriebsnotwendige und datenintensive Cloud-Anwendungen in höherer Qualität anbieten, solange diese "die Verfügbarkeit oder Qualität der Internetzugangsdienste nicht beeinträchtigen", die anderen Unternehmen oder Diensten angeboten werden. In Deutschland wurde beispielsweise darüber diskutiert, ob die Telekom den eigenen Entertain-Service oder den Dienst des Kooperationspartners Spotify von der Berechnung des monatlich eingeräumten Datenvolumens ausnehmen darf.

Die Europäische Kommission hatte eine Liste von Ausnahmefällen aufgestellt, in denen Anbieter den Internetzugang blockieren oder verlangsamen dürfen. Diese Liste hat das EU-Parlament verkürzt. Laut den Abgeordneten soll dies nur erlaubt sein, "um Gerichtsbeschlüsse durchzusetzen, die Netzsicherheit zu gewährleisten oder um vorübergehende Netzwerküberlastungen zu verhindern", teilt das Parlament heute mit. Wenn die Netzbetreiber solche "Maßnahmen des Verkehrsmanagements" nutzen, müssten diese "transparent, nicht diskriminierend, verhältnismäßig und erforderlich sein" und sie dürften nicht "länger als notwendig aufrechterhalten" werden.

Trotz bisheriger Obergrenzen kann Kostenfalle drohen

Im Ausland mit dem Handy zu telefonieren, galt lange Zeit als sicherer Weg in die Kostenfalle. Ganz so schlimm ist es heute nicht mehr, zumindest innerhalb der Europäischen Union: Hier gelten inzwischen feste Preisobergrenzen für Gespräche, Kurznachrichten und Internetbesuche. "Der genaue Blick in den Vertrag muss aber immer noch sein", warnt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn dort lauern noch immer kleine Fallstricke: So müssen Provider den EU-Tarif mit den Obergrenzen zwar anbieten, aber nicht unbedingt als Standardvariante.

Je nach Vertrag kann es also sein, dass zunächst ganz andere Preise gelten: "Der ist dann vielleicht in bestimmten Situationen günstig, aber anderswo sehr teuer", sagt Voß. Als Beispiel nennt sie Tarife, bei denen für ein paar Tage gar keine Roaming-Gebühren anfallen - danach steigen die Preise aber sprunghaft an. Solche Angebote lohnen sich für Kurztrips, bei längeren Reisen aber nicht. "Ich würde das rechtzeitig vor dem Urlaub checken", rät die Expertin. Denn der Wechsel von einem Auslandstarif in den anderen sei zwar meistens möglich, könne aber einige Zeit dauern.

Die bisherigen Obergrenzen gelten allerdings nur innerhalb der EU und in manchen anderen Ländern wie Norwegen und Island. In der Schweiz und vielen anderen Urlaubsländern wie den USA und der Türkei kommen dagegen weiter schnell gewaltige Rechnungen zusammen. Wer hier unbedingt telefonieren und surfen will, lebt mit einer vor Ort gekauften SIM-Karte oder einer speziellen Roaming-SIM also eventuell günstiger.

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