Abgegeben

Feind USA? Richter gibt Verfahren um Kim Dotcom ab

Anhörung wurde auf Ende März 2013 verschoben
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Kim Dotcom (li.) steht in Neuseeland vor Gericht. Die USA haben seine Auslieferung beantragt. Kim Dotcom (li.) steht in Neuseeland vor Gericht. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.
Bild: dpa
Das Auslieferungsverfahren im Fall des Megaupload-Gründers Kim Dotcom läuft alles andere als rund: Jetzt hat der zuständige neuseeländische Richter David Harvey den Fall abgegeben. Dies berichtet die neuseeländische Zeitung "New Zealand Herald".

David Harvey zieht mit seiner Entscheidung die Konsequenzen aus einer umstrittenen Äußerung bei einer Internet-Konferenz - Harvey sagte kürzlich zu Bestrebungen der USA für eine Verschärfung internationaler Urheberrechtsbestimmungen: "Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA." Dabei zitierte er einen Tweet. Im englischen Original ist dies ein Wortspiel basierend auf einem thematisch nicht verwandten Satz des amerikanischen Comic-Zeichners Walt Kelly. Kelly schreibt im Original "us", während im auf das Copyright bezogenen Tweet von "U.S." die Rede ist.

Äußerungen lassen an Unparteilichkeit zweifeln

Kim Dotcom (li.) steht in Neuseeland vor Gericht. Die USA haben seine Auslieferung beantragt. Kim Dotcom (li.) steht in Neuseeland vor Gericht. Die USA haben seine Auslieferung beantragt.
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Diese Äußerung könnte ein schlechtes Licht auf seine Unparteilichkeit in dem Fall werfen, erklärte die Chefrichterin des Bezirksgerichts, Jan-Marie Doogue, heute laut einem Bericht des "New Zealand Herald". Die Leitung für das komplexe Verfahren wurde nun an Richter Nevin Dawson übergeben.

Für Harvey ist es ein tragisches Ereignis. In Neuseeland wird dem Verfahren viel Aufmerksamkeit zu Teil. Bill Hodge, Professor an der Universität Auckland stellt gegenüber dem New Zealand Herald fest, dass in diesem Verfahren moderne Technik einem antiquierten Rechtssystem gegenüber stehe.

Auch seinen neuen Richter kennt Dotcom bereits. Dieser hatte Kim Dotcom, der früher Kim Schmitz hieß, nach einem Monat in Haft gegen Zahlung einer Kaution und weitere Auflagen freigelassen. Die nächste Anhörung in dem Fall wurde auf Ende März 2013 verschoben. Kim Dotcom warf daraufhin den USA eine "schmutzige Verzögerungstaktik" vor.

Kim Dotcom soll mit Megaupload Urheberrechte verletzt haben

Der Gründer der Filehoster-Plattform Megaupload darf sich bei seiner Familie in seinem Haus nördlich von Auckland aufhalten. Er wurde im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern festgenommen. Die US-Behörden werfen ihm vor, die inzwischen geschlossene Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben - den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden. Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung in die USA. Bei einem Schuldspruch droht Kim Dotcom eine Haftstrafe bis zu 20 Jahren.

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