Unreguliert

BNetzA beseitigt Hürde für schnelleren Netzausbau

Telekom und EWE können in Norddeutschland gemeinsam Glasfaser ausbauen. Das Joint-Venture ist kein mit der Telekom "verbundenes" Unternehmen. Ergo entfallen regulierte Preisvorgaben.
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Telekom und EWE können gemeinsam schnelle Netze bauen. Das gemeinsame Unternehmen ist kein "verbundenes" Unternehmen der Telekom. Telekom und EWE können gemeinsam schnelle Netze bauen. Das gemeinsame Unternehmen ist kein "verbundenes" Unternehmen der Telekom.
Foto: EWE, Logos: EWE/Telekom, Montage: teltarif.de
Mit Verfügung 225/2018 hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur bereits am 13. Juli 2018 festgestellt, dass das gemeinsame Unternehmen aus Deutsche Telekom und EWE nicht den Regulierungspflichten der Beschlusskammer-Entscheidung Bk3g-15004 oder BK13h-14/114 unterliegt. Dies ist dem aktuellen Amtsblatt 14/2018 der Bundesnetzagentur auf Seite 1058 ff. zu entnehmen.

Um den Ausbau mit Glasfaser schneller voranzubringen, hatten EWE (früher EWEtel) und Deutsche Telekom verabredet, gemeinsam den Ausbau im Norden des Landes (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg) voranzubringen und ein „Joint-Venture“ zu gründen. Alleine EWE möchte 1 Milliarde Euro investieren.

Teilnehmeranschlussleitung und Bitstrom-Zugang verpflichtend?

Telekom und EWE können gemeinsam schnelle Netze bauen. Das gemeinsame Unternehmen ist kein "verbundenes" Unternehmen der Telekom. Telekom und EWE können gemeinsam schnelle Netze bauen. Das gemeinsame Unternehmen ist kein "verbundenes" Unternehmen der Telekom.
Foto: EWE, Logos: EWE/Telekom, Montage: teltarif.de
Daraufhin meldeten sich konkurrierende Unternehmen wie Vodafone, 1&1 und andere bei der Bundesnetzagentur und verlangten,dass dieses mit der Telekom „verbundene Unternehmen“ den gleichen Regulierungsregelungen unterliegen müsse, wie die Deutsche Telekom für alleine. Sprich, sie verlangten günstigen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und zu preislich festgelegten „Vorleistungsprodukten“ wie einen Bitstromzugang fürs Internet von dem geplanten gemeinsamen Unternehmen.

Beschlusskammer sagt nein, keine Regulierung

Die Beschlusskammer 3 kam nach ausführlicher Prüfung zu dem Schluss, dass dieses verbundene Unternehmen (engl. Joint-Venture) nicht den Regulierungregelungen unterliege. Schließlich sei das „Joint-Venture“ kein „Rechtsnachfolger“ der Deutschen Telekom. Das bedeutet für die Konkurrenten, dass sie bei dem neuen Joint-Venture zwar „Leistungen“, sprich Leitungen zum Kunden oder den kompletten Internetzugang auf Bitstrom-Basis „einkaufen“ können, aber der Preis muss aber frisch verhandelt werden und liegt natürlich deutlich höher, als die „zwangsregulierten“ Tarife, welche die Deutsche Telekom im eigenen Telefonnetz ihren Konkurrenten berechnen darf.

Damit hat die Netzagentur eine wesentliche Hürde für den schnelleren gemeinsamen Netzausbau aus dem Weg geräumt. Hätte das Joint-Venture der Telekom-Regulierung unterlegen, wäre das Joint-Venture wahrscheinlich nicht zustande gekommen und der schnelle gemeinsame Ausbau wäre unterblieben. Telekom Chef Tim Höttges hatte schon im Vorfeld darauf gedrängt, alle regulatorischen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, um den gemeinsamen Ausbau realisieren zu können. Neben dem Joint-Venture mit EWE dürften weitere Kooperationen verhandelt werden, sobald Rechtssicherheit vorliegt. Denn: Gegen den Beschluss der Kammer könnten die Unterlegenen noch beim Verwaltungsgericht in Köln Klage einreichen. Käme es dazu, würde das Hauptverfahren sicher noch einige Jahre dauern, bis eine rechtssichere Entscheidung vorliegt.

Auf dem Weg zum schnellen Internet kann es im EWE-Gebiet erst einmal "langsamer" werden.

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