Gesetz

Regierung beschließt Gesetzentwurf zu Internet-Sperren (aktualisiert)

Internet-Nutzer können auch für Zugriffsversuche bestraft werden
Von Steffen Herget mit Material von ddp und AFP

Der Kampf gegen Kinderpornos im Internet bekommt bald eine rechtliche Grundlage. Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". Alle großen privaten Anbieter von Internetzugängen werden damit verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit solchen Inhalten technisch zu erschweren. Grundlage für die Blockade sind Sperrlisten des Bundeskriminalamts (BKA). Nutzer werden mit einer Stopp-Meldung über den Grund der Sperre informiert.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) betonte, die gesetzliche Regelung werde rund 97 Prozent der Marktteilnehmer betreffen. Ausgenommen seien aber kleinere Anbieter mit unter 10 000 Kunden. Dies sei noch eine "Schwachstelle", sagte von der Leyen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten solle das Gesetz jedoch überprüft werden, auch auf diesen Punkt hin. Sie betonte, mit dem Gesetz betrete die Regierung "Neuland".

Internet-Nutzer können auch für Zugriffsversuche bestraft werden

Das Gesetz erlaubt auch die strafrechtliche Verfolgung von Internet-Nutzern. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht die Möglichkeit vor, gegen Menschen zu ermitteln, die trotz einer eingerichteten Sperre versuchen, entsprechende Seiten aufzurufen, wie von der Leyen sagte. Wer trotz des erscheinenden Stoppschilds wiederholt versucht, die entsprechenden Seiten aufzurufen, kann dafür belangt werden. Dazu sollen Strafverfolger das Gebaren der Nutzer "in Echtzeit" verfolgen können, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte. Ihre Verbindungsdaten sollen aber nicht gespeichert werden. Gezählt werden wiederum alle Versuche, die gesperrten Seiten aufzurufen. Das Gesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode alle parlamentarischen Hürden nehmen. Wie dies in der Praxis genau aussieht, wurde nicht bekannt.

Telekommunikationsgesetz wird entsprechend geändert

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz und zum Telekommunikationsgesetz. Zuständig dafür ist das Bundeswirtschaftsministerium. Ressortchef Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) betonte, das Gesetz sei "kein Allheilmittel", aber ein "wesentlicher Baustein", um die Kinder zu schützen und den Markt der Kinderpornografie "so weit es eben geht auszutrocknen".

UNICEF Deutschland begrüßte den Gesetzentwurf als ersten Schritt, dem weitere folgen müssten. "Zugangssperrren sind notwendig, aber nicht die Lösung des Problems", erklärte die Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland, Regine Stachelhaus. Die deutsche Kinderhilfe forderte die Internetprovider auf, mit den besten und effektivsten Sperrmethoden gegen die kinderpornografischen Seiten vorzugehen.

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