Schockrechnung

Schockrechnung: Wie Sie richtig auf hohe Handyrechnungen reagieren

Nach dem Urlaub kann die Handyrechnung durch unerwartete Zusatzposten zu einem Alptraum werden. Aber auch Apps können hohe Folgekosten verursachen. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie in diesen Situationen tun können.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Einige Anbieter zeigen sich bei Schockrechnungen kulant Einige Anbieter zeigen sich bei Schockrechnungen kulant
Bild: dpa
Für eine schockierend hohe Telefonrechnung kann es verschiedene Gründe geben. Darunter sind zum Beispiel unerwartet teure Call-by-Call-Dienste oder Abofallen sogenannter Dritt­anbieter. Meistens ist die Ursache für die Unsummen aber, dass der Nutzer im Ausland zu viel gesurft hat.

Bei den meisten Anbietern gibt es eine auto­matische Kappung

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Eigentlich sind die Kosten für das Daten-Roaming im EU-Ausland zwar gedeckelt. Geht jemand im Ausland so viel ins Netz, dass die Kosten über 59,50 Euro steigen, wird die Verbindung automatisch gekappt. "Diese Kappung funktioniert bei den meisten Anbietern", sagt der auf Verbraucher­recht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. "Es gibt aber bestimmte Länder, wo der mobile Daten­verkehr zeitversetzt übertragen wird."

Dann kann es passieren, dass der Datenfluss nicht rechtzeitig gestoppt wird und die Kunden eine entsprechend hohe Rechnung bekommen. In solchen Fällen sollten Betroffene aber auf jeden Fall versuchen, das Geld zurück­zubekommen, rät Hollweck. "Rechtlich gesehen muss meiner Meinung nach nachträglich eine Stornierung vorgenommen werden."

Kostengrenze kann deaktiviert werden

Und auch sonst gibt es so einige Tücken mit der Kosten-Deckelung. So kann man die Kosten­grenze zum Beispiel deaktivieren, um etwa in einem Urlaub mehr surfen zu können. Vergisst man anschließend, die Sperre wieder einzuschalten, gilt sie auch bei der nächsten Reise nicht. Die kann dann leider schnell teuer werden.

Dafür muss der Nutzer auch gar nicht bewusst im Netz surfen. Viele Apps nutzen nämlich das Internet, ohne dass der Nutzer das direkt bemerkt, etwa um Wetterdaten oder neue Nachrichten abzurufen. Wir empfehlen, diese Datendienste im Ausland abzuschalten, sofern Sie sie nicht unbedingt brauchen. Bei modernen Smartphones kann man das Daten­roaming komplett deaktivieren.

Generell vorsichtig sollten Handynutzer auch auf hoher See sein, warnt Rechtsanwalt Hollweck, etwa bei einer Kreuzfahrt. Hier wird die Mobilfunk-Verbindung nämlich meist über die Satelliten­leitung des Schiffs hergestellt. Und das lassen sich die Telefon-Anbieter teuer bezahlen. "Da würde ich das Handy am besten ausgeschaltet lassen", empfiehlt Hollweck.

Verbraucher sollten sich nicht nur auf die Tarifansage verlassen

Ärger kann d auch mit überhöhten Kosten für Call-by-Call-Gespräche geben - also Telefonaten über eine Sondervorwahl, die dadurch eigentlich günstiger werden sollen. teltarif.de konnte aber feststellen, dass derartige Probleme seltener geworden sind. Denn inzwischen werden die Tarife vor Beginn des Gesprächs angesagt. So wissen Verbraucher schon vorher, was auf sie zukommt. Allerdings werden die Tarife gelegentlich nicht ganz verständlich angesagt. Wenn der Anrufer bei dieser Ansage nicht richtig zuhört, kann es passieren, dass auf der kommenden Telefon­rechnung unerwartete Kosten aufgelistet werden.

Verbraucher-Anwalt Hollweck empfiehlt generell, sich bei überhöhten Rechnungen schriftlich an die Unternehmen zu wenden. "Konkret hat der Kunde acht Wochen Zeit, Einspruch einzulegen", erklärt Hollweck. Sich telefonisch bei einem Provider zu beschweren, ist seiner Erfahrung nach aussichtslos: "Niemals die Hotline anrufen, das bringt gar nichts." In dem Schreiben sollte man möglichst freundlich das Problem schildern und um eine Stornierung bitten.

Der Teil der Rechnung, der auf jeden Fall stimmt, wird aber am besten schon bezahlt. "Das ist schon ganz wichtig", sagt Anneke Voß von der Verbraucher­zentrale Hamburg. Denn wenn unstrittige Forderungen nicht bezahlt werden, drohe ab einem Wert von 75 Euro eine Sperre des Anschlusses. Meist bringt die Beschwerde beim Provider schon Erfolge, wie Thomas Hollweck aus Erfahrung weiß: "Wenn nicht, muss der Anwalt eingeschaltet werden." Auch die Verbraucherzentralen bieten Beratungen bei Problemen mit Tele­kommunikations­unternehmen an.

Apps können zu teuren Abo-Fallen werden

Besonders schwierig ist es, sich gegen Forderungen von Drittanbietern zu wehren. "Da beißt man sich regelmäßig die Zähne aus", weiß Verbraucherschützerin Voß. Hinter den Gebühren stecken oft Abofallen, die man sich zum Beispiel durch unachtsame Klicks auf Werbung in einer App einfängt. Provider weigern sich in solchen Fällen leider oft, eine Buchung zu stornieren und verweisen an den Drittanbieter, klagt Hollweck: "Zum einen, weil sie damit gut verdienen, und zum anderen, weil es schon bezahlt ist."

Dabei sei der Kunde in der Regel im Recht, sagt der Experte: "Auf der Rechnung wird ein Posten abgerechnet, für den es gar keinen Vertrag gibt." Verbraucher sollten deshalb darauf bestehen, dass der Betrag zurück­gebucht wird. Wer solchen Ärger in Zukunft vermeiden will, kann beim Provider eine sogenannte Drittanbieter-Sperre einrichten lassen. Sie beschränkt sich allerdings dann nicht nur auf unseriöse Anbieter. etroffen sind auch andere Dienste, die per Handy bezahlt werden, etwa das Parkticket.

Der Blick auf die Handyrechnung lohnt sich also immer. Das gilt nach Meinung von Anneke Voß nicht nur, wenn es plötzlich auffällig teuer wird: "Auch wenn die Rechnungen nicht so hoch sind, können sie trotzdem fehlerhaft sein."

teltarif.de hat noch weitere Tipps für Sie, wie Sie hohe Kosten vermeiden können; sei es durch eine überhöhte Telekom-Rechnung, oder Lockanrufe und Premium-SMS.

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