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Neue Antennenvermieter: Preissteigerungen bei UKW

Mehrere Unternehmen haben direkt oder im Rahmen einer anschließenden Versteigerung UKW-Antennen von der Media Broadcast erworben. Einige wollen nun die Preise für das analoge terrestrische Radio erhöhen. Der Privatradioverband APR kritisiert die Geschäftspolitik.
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UKW wird für einige Programmanbieter teurer UKW wird für einige Programmanbieter teurer
Foto: Media Broadcast
Mehrere Unternehmen haben direkt oder im Rahmen einer anschließenden Versteigerung UKW-Antennen von der Media Broadcast erworben. Inzwischen haben die Käufer Preislisten erstellt. Es handelt sich um das reine Nutzungsentgelt für die Antenne. Hierzu kommen die Mieten der Telekom-Tochter DFMG als Turm-/Standortbetreiber sowohl für die Antennenfläche als auch für Technikfläche sowie gegebenenfalls weitere Nebenkosten.

5000 Euro jährlich mehr für Antennenmiete

UKW wird für einige Programmanbieter teurer UKW wird für einige Programmanbieter teurer
Foto: Media Broadcast
Ein Mitarbeiter eines Technikdienstleister aus Süddeutschland in leitender Funktion, der nicht namentlich genannt werden will, spricht gegenüber teltarif.de von Preissteigerungen. So müsse er für seine Kunden, Programmanbieter von sieben Hörfunkprogrammen, künftig rund 5000 Euro im Jahr mehr an Antennenmiete zahlen. Um weiter wirtschaftlich arbeiten zu können, müsse er die höheren Mietkosten an seine Kunden weiterleiten. Das bedeutet: Anstelle der erhofften Preissenkungen wird der analoge Verbreitungsweg UKW, der für die meisten privaten Hörfunkveranstalter immer noch die Existenzgrundlage ist, teurer.

Die meisten der Antennenkäufer haben die "Frankfurter Erklärung" unterzeichnet. Die Unterzeichner erklären vorbehaltlich einer Konsultation und Abstimmung mit der zuständigen Kartellbehörde, jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur einzuräumen. Sie laden weitere Partner ein, sich an der wechselseitigen Zugangsgewährung für die Abstrahlung von Hörfunkprogrammen zu beteiligen.

APR weist auf Unregelmäßigkeiten hin

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) weist jedoch auf Unregelmäßigkeiten hin: Soweit Erwerber von UKW-Antennen mit Mailings in die Branche den Eindruck erwecken, ihre Preiskonditionen seien durch die Frankfurter Erklärung vorgegeben und nach Kriterien der Frankfurter Erklärung "ermittelt", sei das unzutreffend und irreführend. Umgekehrt sei Kern der Frankfurter Erklärung der Standardrahmenvertrag, der die Regulierung der Bundesnetzagentur gegenüber der Media Broadcast aufgreift: Es sehe so aus, als wollten sich Anbieter hieran nicht halten, wenn sie schreiben, sie würden sich an der Frankfurter Erklärung "orientieren" - die vorgelegten Verträge sollten also vor dem Wortlaut der Frankfurter Erklärung und dem "neuen Standardrahmenvertrag" geprüft werden, etwa bei den Laufzeitregelungen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Es sind Preise für Antennen genannt, wobei ein Zusatz angebracht sei, dass mehrere Nutzer sich den Preis teilen können. Das bedeutet: Ist nur ein Mieter da, zahlt er das volle Risiko. Auch das könne sich laut APR nicht auf die Frankfurter Erklärung berufen, wo bei den Überlegungen zu Entgelten etwas ähnliches steht, nur in einem anderen Zusammenhang: Es gehe bei der Erklärung darum, dass nicht der Eigentümer, der als Senderbetreiber die Antenne selbst nutzt, einem Konkurrenten die Kosten ganz überwälzt, so dass der Konkurrent alle Kosten einschließlich derjenigen des Eigentümers trägt. Es sollte also genau das verhindert werden, was nun offenbar angeboten wird.

Antennenkäufer nehmen Zustimmung zur "Frankfurter Erklärung" zurück

Die Aeos Infrastruktur GmbH als einer der Antennenkäufer hat laut APR ihre Zustimmung zur Frankfurter Erklärung inzwischen sogar wieder zurückgenommen. Aeos begründet ihren Schritt laut dem Privatradio-Verband mit dem Verhalten der Technik-Dienstleister Uplink Network und Divicon Media. Diese sind für die technische Abwicklung bei Hörfunksendern wie die Zufügung des Signals vom Studio zur Sendeantenne zuständig, haben aber selbst keine Antennen von Media Broadcast erworben.

Uplink und Divicon würden neuen Antennenbetreibern als Oligopol gegenübertreten. Beide versuchten, einen Vertragsabschluss zu diktieren. Auch werde mit Klage gedroht, hieß es. Dem tritt Uplink in einem Schreiben an den Antenneneigentümer entgegen. Dies entspreche nicht dem Verhandlungsstand, hieß es.

Auch die Antennenkäufer KIO Vermögensverwaltungs GmbH und Deutsche UKW Infrastruktur- und Vermarktungs GmbH haben inzwischen laut APR ihre Einwilligung zurückgezogen, sich nach der Frankfurter Erklärung zu richten.

Die Landesmedienanstalten haben turnusgemäß ein Gespräch mit dem Bundeskartellamt. Sie planen, Senderbetreiber, Privatradioverbände und Antenneneigentümer in Kürze zu einem Gespräch einzuladen.

Umdenken beim Thema DAB+?

Der Mitarbeiter des süddeutschen Technikdienstleisters rechnet damit, dass die neue Preispolitik im UKW-Geschäft Hörfunkanbieter zur Aufgabe von unwirtschaftlichen UKW-Frequenzen führen könnte: "Das wird den einen oder anderen Veranstalter vielleicht auch zum Umdenken beim Thema DAB+ bewegen". Die Verbreitung über das digital-terrestrische Radio wäre wesentlich preisgünstiger, effektiver und effizienter. Allerdings besitzen erst 15 Prozent der deutschen Haushalte zum Empfang nötige Geräte.

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