FAQ

Was bedeutet die DAB+-Pflicht in Radios für Verbraucher?

Der Bundestag hat in der vergan­genen Woche der Digi­talradio-Pflicht für Radio­geräte zuge­stimmt. Was das für den Handel und den Endver­brau­cher bedeutet, fassen wir in einem FAQ zusammen.
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Der Handel muss in Zukunft mehr Digitalradios anbieten Der Handel muss in Zukunft mehr Digitalradios anbieten
Bild: Alan Electronics
Schon bald sollen alle höher­wertigen Radios verpflich­tend einen Chip für digi­talen Radio­empfang besitzen. Nach dem Bundes­kabi­nett und weiteren Ausschüssen hat jetzt auch der Bundestag dem Gesetz­entwurf zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes abschlie­ßend zuge­stimmt. In einem FAQ erläu­tern wir, was das für den Handel und den Endver­brau­cher bedeutet.

Warum wird diese Pflicht über­haupt einge­führt?

Radio ist die letzte verblie­bene, analoge Insel in einer voll­ständig digi­tali­sierten Technik-Welt. Noch immer werden im Handel mehr analoge als digi­tale Radio­geräte verkauft, trotz stei­gender Zahlen für DAB+. Die Geset­zesän­derung zielt darauf ab, die Verbrei­tung des digi­talen Rund­funks zu fördern. Ohne diese Maßnahmen hätte es noch Jahre gedauert, bis sich digi­tales Radio am Markt durch­gesetzt hätte.

Die Novelle soll mit dem Zeit­punkt der Veröf­fent­lichung im Bundes­gesetz­blatt in Kraft treten. Vorher müssen noch der Bundesrat zustimmen und der Bundes­präsi­dent das Gesetz unter­zeichnen. Das gilt jedoch inzwi­schen als Form­sache.

Welche Geräte sind betroffen?

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Bild: Alan Electronics
Die Novelle sieht die Einfüh­rung einer Ausrüs­tungs­pflicht in Form eines Gerätes vor, das zumin­dest den Empfang und die Wieder­gabe von Hörfunk­diensten ermög­licht. In Bezug auf Auto­radios ist die Rege­lung an die EU-Richt­linie 2018/1972 ange­lehnt, wonach das Auto­radio zumin­dest den Empfang und die Wieder­gabe von Hörfunk­diensten, die über digital-terres­trischen Rund­funk (in der EU derzeit nur DAB+) ausge­strahlt werden, ermög­lichen muss. Das bedeutet, wer künftig ein neues Auto samt Car Hifi-Anlage kauft, hat zumin­dest DAB+-Empfang ohne Aufpreis an Bord.

In Bezug auf übrige, für Verbrau­cher bestimmte, über­wiegend für den Empfang von Ton-Rund­funk bestimmte Radio­geräte macht die Regie­rung von dem in der Richt­linie eröff­neten Gestal­tungs­spiel­raum derart Gebrauch, dass der Empfänger zumin­dest den Empfang und die Wieder­gabe von Hörfunk­diensten eines belie­bigen, digi­talen Verbrei­tungs­weges ermög­lichen muss.

Diese Ausrüs­tungs­pflicht lehne sich an die Ausrüs­tungs­pflicht für Auto­radios an, erwei­tere aber die Auswahl an mögli­chen Empfangs­wegen und dehne sie unter anderem auf den Empfang von Inter­netradio aus, heißt es in dem Entwurf. Auch künf­tige Rund­funk­tech­nolo­gien wie 5G Broad­cast wären durch die TKG-Novelle abge­deckt.

Kann ich weiter ein Radio­gerät ohne digi­talen Empfang kaufen?

Die Ausrüs­tungs­pflicht betrifft nur Radio­geräte, die den Programm­namen anzeigen können, also zumin­dest UKW-Empfang mit RDS bieten. Solche Geräte müssen künftig auch einen Chip für digi­talen Empfang, also nach heutigem tech­nischen Stand DAB+ und/oder Inter­netradio, einge­baut haben. Radios, die ledig­lich die Frequenz anzeigen oder über eine Dreh­skala zur Sender­auswahl verfügen, dürfen weiter als rein analoge Geräte verkauft werden.

Ausge­nommen sind Geräte, bei denen der Funk­empfänger eine reine Neben­funk­tion einnimmt, also beispiels­weise Sound­bars mit zusätz­lichem Radio oder alle Smart­phones, wobei diese auch für Inter­netradio taug­lich sind. Es ist trotzdem nicht mehr empfeh­lens­wert, noch rein analoge Modelle zu kaufen, da die Politik mittel­fristig ein Ende des analogen UKW-Hörfunks anstrebt.

Werden DAB+- oder Inter­netra­dios dank der Geset­zesno­velle billiger?

Damit ist zu rechnen, da mit höherer Nach­frage auch die erfor­derli­chen Chips güns­tiger werden. Der Einstiegs­preis bei DAB+-Radios könnte damit von derzeit rund 30 auf 20 Euro fallen, der bei Inter­netra­dios von rund 50 auf 40 Euro. Eine ähnliche Entwick­lung hat es in Groß­britan­nien und Norwegen gegeben, wo DAB+-Radios mit stei­gender Nach­frage immer güns­tiger geworden sind.

Wie viele derzeit erhält­lichen Modelle dürfen nicht mehr verkauft werden?

Wir haben eine Stich­probe in einem Super­markt gemacht. Hier wären sechs von insge­samt über 30 Radio­modellen betroffen. Es handelt sich um Unterbau-Küchen­radios, Radio­wecker, Koffer­radios oder CD-Radios, die UKW-Empfang mit RDS bieten. Alle anderen Modelle haben entweder schon DAB+ einge­baut oder besitzen keine Anzeige des Sender­namens, dürfen also weiter verkauft werden.

Unklar ist, ob der Handel die derzeit noch in den Regalen stehenden Modelle mit Beginn der Gesetzes-Gültig­keit ausver­kaufen darf oder ob sie aus dem Verkauf genommen werden müssen. In jedem Fall dürfen die Händler diese Modelle nicht mehr nach­ordern.

Darf ich meine alten Radios noch bei ebay oder auf dem Floh­markt verkaufen?

Die Rege­lung gilt nur für den gewerb­lichen Handel. Private Verkäufe sind weiter möglich. Mit Gebraucht­geräten kann auch gewerb­lich weiter gehan­delt werden. Nur neue Radios sind von der Rege­lung betroffen.

Wie sieht es mit auslän­dischen Shops etwa bei ebay oder Amazon aus?

Die Rege­lung gilt nur für im deut­schen Handel verkaufte Geräte, also Läden oder Online­shops, die in Deutsch­land ange­siedelt sind. Exporte etwa aus Fernost über auslän­dische Amazon- oder ebay-Shops dürfen weiter nach Deutsch­land gelie­fert werden. Wie bereits oben erwähnt, ist ein solcher Kauf aber nicht mehr empfeh­lens­wert, zumal jedes DAB+-Radio auch noch über analogen UKW-Empfang verfügt.

Was bedeutet die Geset­zesno­velle für Ausbau und Angebot von DAB+?

Mit zuneh­menden Gerä­tezahlen und Hörern steigt der Druck auf bisher beim Thema DAB+ zurück­haltende Privat­radio-Veran­stalter. In den kommenden Wochen und Monaten werden weitere UKW-Privat­radios simul­cast über DAB+ starten. Auch solche, die bisher als Gegner der digi­talen Radio­tech­nologie galten. Zudem wird es einen erheb­lichen Netz­ausbau und weitere regio­nale Multi­plexe geben. Hier trägt die Geset­zesno­velle also bereits vor der Verab­schie­dung Früchte.

Hinweis: teltarif.de wird sich einige Wochen nach Inkraft­treten der Geset­zesno­velle umschauen, ob der Handel die neuen gesetz­lichen Rege­lungen tatsäch­lich befolgt und mögliche Verstöße doku­mentieren.

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