Fahreignungsregister

Punkte in Flensburg sind jetzt online abrufbar

Verkehrssünder können nun ihren Punktestand in Flensburg online abrufen. Die technischen Hürden werden für viele allerdings hoch sein. Wir erläutern, wie das Verfahren funktioniert.
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Punkte in Flensburg online abrufen Punkte in Flensburg online abrufen
Bild: Kraftfahrt-Bundesamt
Das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg hat schon unzähligen Autofahrern Kopfzerbrechen bereitet - der in diesem Register gespeicherte Punktestand entscheidet darüber, ob der Führerschein bei zu vielen Verkehrsstrafen und Ordnungswidrigkeiten eingezogen wird.

Seit heute ist es nun erstmals möglich, dass Autofahrer den eigenen Punktestand direkt online einsehen können. Bis 2011 war dies ausschließlich per Post oder vor Ort in Flensburg möglich. Seit 2011 konnten Autofahrer immerhin die postalische Auskunft online beantragen. Mit den Änderungen des § 30 Absatz 8 des Straßenverkehrsgesetzes im Rahmen der Punktereform vom 1. Mai 2014 hat der Gesetzgeber nun die Grundlage für die Online-Einsicht des Punktestandes geschaffen. Das KBA geht nun davon aus, dass die Auskünfte "in den meisten Fällen online erteilt werden". Doch ist diese Einschätzung angesichts der technischen Hürden realistisch?

Unter diesen Voraussetzungen können Punkte online eingesehen werden

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Bild: Kraftfahrt-Bundesamt
Das KBA beschreibt auf seiner Homepage, wie Führerscheininhaber ihren Punktestand online abfragen können und was sie dafür mitbringen müssen. Um den kostenfreien Service des KBA nutzen zu können, benötigen die Anfragenden laut der Behörde den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion und einen internetfähigen Computer mit einem Kartenlesegerät sowie der AusweisApp. Nach Freigabe aller Personenangaben im elektronischen Verfahren mittels Eingabe der Ausweis-PIN soll dann die Auskunft online im PDF-Format erstellt werden.

Die Digitalisierung des Fahreignungsregisters ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Darum wird die Auskunft in einigen Fällen weiterhin postalisch erfolgen. Laut dem KBA kommt der Bescheid weiterhin per Post, wenn im Einzelfall eine Überprüfung der Identität des Anfragenden auf Grund der im Register vorhandenen Daten aus Datenschutzgründen erforderlich ist. Auch für den Fall, dass die Auskünfte sich auf Eintragungen der Gerichte beziehen, wird der Punktestand weiterhin per Schneckenpost versandt. Die klassischen Möglichkeiten der postalischen Beantragung oder der direkten Auskunft bei der Servicestele vor Ort in Flensburg bleiben weiterhin erhalten.

So funktioniert der Antrag auf Online-Einsicht

Der Antrag auf Online-Einsicht kann unter der Adresse kba-online.de/faeronline/faeranfrage.do [Link entfernt] gestellt werden. Grundsätzlich muss die Online-Ausweisfunktion auf dem Personalausweis aktiviert sein - viele Bürger haben diese bei der Beantragung des Ausweises im Einwohnermeldeamt sperren lassen.

Vor dem Online-Antrag beim KBA muss das Kartenlesegerät am Computer angeschlossen und betriebsbereit sein. Der Antragsteller muss die AusweisApp-Software auf dem Computer installiert und gestartet haben. Außerdem muss der Personalausweis im Scheckkartenformat vom Kartenleser erkannt sein, bevor der Antragsteller auf "weiter" klickt. Im nächste Schritt sind Vorname(n), Geburtsname, Pseudonym/Kartenkennung, Familienname, Geburtsdatum, Dokumentenart, Anschrift und Geburtsort einzugeben.

Alle Schritte hat das KBA nochmals ausführlich in einem siebenseitigen PDF-Dokument [Link entfernt] erläutert.

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