Gesetzesänderung

Ab Juli Ausweis-Pflicht für Prepaidkarten

Viele Details zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur Registrierung von Prepaidkarten sind noch ungeklärt. Viele Fachhändler haben sich aus dem Prepaidgeschäft allerdings bereits verabschiedet.
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Ausweispflicht für Prepaidkarten kommt Ausweispflicht für Prepaidkarten kommt
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Update Juli 2017: Aktuelle Entwicklungen zur Registrierung und Identifizierung bei Prepaid-SIM-Karten haben wir für Sie an anderer Stelle zusammengestellt. So gibt es bei vielen Anbietern Probleme. Zu diesen hat auch die Bundesnetzagentur Stellung genommen.

Ab 1. Juli dürften Mobilfunk-SIM-Karten in Deutschland generell nicht mehr verkauft und aktiviert werden, bevor die Identität des Käufers auch durch ein Ausweisdokument überprüft wurde. Das sieht die Neufassung von Paragraph 111 des Telekommunikationsgesetzes vor. Die Registrierungspflicht besteht zwar auch jetzt schon. Allerdings fehlt die Verpflichtung, die Identität des Kunden durch die Vorlage eines Ausweises zu belegen.

Die Neuregelung soll unter anderem dazu beitragen, dem Terrorismus Einhalt zu gebieten. So nutzten die Attentäter von Brüssel und Paris Prepaidkarten für ihre Kommunikation, die ohne Registrierung auskamen. Wie wirkungsvoll die gesetzliche Neuregelung in Deutschland tatsächlich sein wird, bleibt allerdings abzuwarten, denn im Ausland haben schwarze Schafe nach wie vor die Möglichkeit, Prepaid-SIMs auch ohne die Angabe von Personalien zu erwerben. Dank International Roaming lassen sich diese auch hierzulande problemlos einsetzen.

Die Kollegen von Telecom Handel sind nun der Frage nachgegangen, wie der Fachhandel, aber auch die Netzbetreiber und Discounter auf die neue Situation vorbereitet sind. Die nicht repräsentative Umfange unter den Händlern zeigte, dass diese sich mangels Nachfrage oder wegen zu geringer Margen ohnehin längst aus dem Prepaidgeschäft verabschiedet haben. Die Händler, die noch Wertkarten verkaufen, fertigen den Angaben zufolge ohnehin bereits eine Ausweiskopie an.

Auch Aldi und Lidl müssen Ausweise kontrollieren

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Schwieriger sieht es für Online-Händler oder Lebensmittel-Discounter aus. Hier wurden SIM-Karten oft verkauft und nachträglich - etwa über ein automatisches telefonisches System - aktiviert. Dabei wurden zwar Personalien aufgenommen, aber in der Praxis nicht wirklich überprüft. Genau das ändert sich durch die gesetzliche Neuregelung. Auch Aldi oder Lidl müssen in Zukunft den Ausweis ihrer Mobilfunkkunden überprüfen.

Keine klaren Aussagen hat Telecom Handel auf Nachfrage auch von den Mobilfunk-Netzbetreibern erhalten, wenn es um die Frage der zur Jahresmitte greifenden gesetzlichen Änderung geht. Bestenfalls kamen Aussagen wie von congstar, nach denen an Lösungen gearbeitet werde, zu denen man aber noch keine Detailauskünfte geben könne. Vodafone und Telefónica antworteten dem Bericht zufolge erst gar nicht auf die Anfrage, Drillisch wollte sich zu den Planungen noch nicht äußern. Einzig mobilcom-debitel erklärte dem Bericht zufolge, ein Web-Ident-System einzusetzen, das es ermögliche, "auch die Verifizierung der Legitimationspapiere von Prepaid-Produkten im Online-Vertrieb unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben" zu ermöglichen. Der Provider räumte allerdings auch den "großen bürokratischen Aufwand" ein, den die Gesetzesänderung nach sich ziehe.

Wie die Telekom auf einen groß angelegten Missbrauchsfall von Prepaid-Karten im Ausland reagierte, lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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