Klarstellung

Aktivitätszeitraum: Das große Prepaid-Missverständnis

Wer seine Prepaidkarte regelmäßig auflädt, kann sie quasi ewig behalten - ein fataler Irrtum. Der Aktivitätszeitraum von Prepaidkarten schützt Wenig-Nutzer nicht vor der Kündigung. Wir klären auf und zeigen Alternativen zu Prepaid.
Von

Dass man durch eine Mindestaufladung den Aktivitätszeitraum der Prepaidkarte verlängern kann, wiegt viele Kunden in einer falschen Sicherheit. Sie denken, dass ihnen das auf Jahre die Existenz der Prepaidkarte sichert. teltarif.de-Leser berichten uns, dass sie im Verlauf mehrerer Jahre mitunter schon mehrere hundert Euro auf das Prepaidkonto aufgeladen haben, nur um die SIM-Karte mit der allseits bekannten Rufnummer nicht zu verlieren. Und das, obwohl sie höchst selten telefonieren und das angesammelte Guthaben niemals sinnvoll aufbrauchen können.

Versäumt man dann allerdings einen Aktivitätszeitraum und wird vom Provider gekündigt, ist die Trauer meist groß. Man hat als Kunde seinem Provider durch die Mindestaufladungen und das hohe Guthaben doch über Jahre signalisiert, dass man ein guter Kunde ist. Doch letztendlich gelten auch hier keine emotionalen Argumente, sondern die AGB mit ihrer monatlichen Kündbarkeit für beide Seiten.

Im Übrigen stößt es vielen Prepaid-Kunden sauer auf, dass sie durch die jahrelangen Mindestaufladungen dem Prepaid-Provider quasi kostenlos einen Kredit geben. Das Guthaben ist für den Kunden zwar nicht verloren, es ist aber gebundenes Kapital, das man sicher auch anderweitig sinnvoller investieren könnte.

Das sind die Alternativen für Wenignutzer

Es mag zwar Prepaid-Karten geben, die über Jahre vom Provider nicht angetastet werden und trotz fehlender Mindestaufladung scheinbar "ewig" funktionieren, doch eine Garantie dafür oder einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die einzige Alternative für Wenignutzer oder Schubladen-Handy-Besitzer sind Vertragstarife ohne Grundgebühr oder mit einer geringen monatlichen Gebühr und mit Mindestvertragslaufzeit. Im besten Fall hat man hier immerhin 24 Monate "Kündigungsschutz".

Nach wie vor der einzige grundgebührenfreie Tarif, der mit 24-monatiger Laufzeit erhältlich ist, ist der congstar wie ich will (24 Monate). Der vor wenigen Monaten noch erhältliche Unitymedia Family&Friends mit immerhin drei Monaten Mindestvertragslaufzeit ist auf der Webseite von Unitymedia nicht mehr gelistet.

Alle anderen Alternativen mit längerer Laufzeit kosten bereits eine geringe monatliche Grundgebühr wie zum Beispiel der Community-S-Tarif von Wobcom für 2,50 Euro monatlich und 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Der Dokom21 Mobil basis kostet 2,99 Euro Grundgebühr bei 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit. Alle anderen Vertrags-Alternativen mit längerer Mindestvertragslaufzeit kosten bereits mehr als 3 Euro Grundgebühr monatlich.

Vertrags-Alternativen ohne Grundgebühr wie Freenetmobile 8-Cent-Tarif, hellomobil 6-Cent-Tarif, maxxim 8 Cent smart und andere haben nur einen Monat Mindestvertragslaufzeit und sind daher vom Provider ebenso schnell kündbar wie eine Prepaidkarte.

Mehr zum Thema Prepaid