Retourendebatte

Umweltministerium: Regeln zur Retouren-Vernichtung

Jede sechste im Internet erstan­dene Ware werde zurück­geschickt, sagen Forscher. Nur was passiert mit den Retouren? Es heißt, das Umwelt­minis­terium bereite einen gesetz­lichen Rahmen vor, der die Vernich­tung von Neuware regle­mentieren soll.
Von dpa /

Das Umweltministerium will die Vernichtung von Retouren reglementieren Das Umweltministerium will die Vernichtung von Retouren reglementieren
picture alliance/Oliver Berg/dpa
Das Bundes­umwelt­minis­terium will per Gesetz die Vernich­tung zurück­gege­bener Neuwaren etwa durch Online-Händler einschränken. Das Minis­terium bereite derzeit einen gesetz­lichen Rahmen vor, der die Vernich­tung von Neuware regle­mentieren solle, teilte ein Spre­cher von Umwelt­minis­terin Svenja Schulze (SPD) mit. Es solle eine "Obhuts­pflicht" veran­kert werden mit dem Ziel, recht­lich gegen die "unmit­telbare Vernich­tung von Retouren oder sons­tiger Neuwaren vorgehen zu können". Der Entwurf zur Ände­rung des Kreis­lauf­wirt­schafts­gesetzes werde "zeitnah" veröf­fent­licht.

Forscher: Vier Prozent der Artikel landet im Müll

Das Umweltministerium will die Vernichtung von Retouren reglementieren Das Umweltministerium will die Vernichtung von Retouren reglementieren
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Am Wochen­ende hatten die Grünen gefor­dert, Online-Versand­händ­lern wie Amazon oder Otto zu verbieten, zurück­geschickte neuwer­tige Waren zu vernichten. Sie schlugen vor, Produkte, die nicht mehr in den Verkauf könnten, zu verschenken, etwa über Sozi­alkauf­häuser.

Wissen­schaftler der Univer­sität Bamberg haben ermit­telt, dass die Bundes­bürger bei Bestel­lungen im Internet jedes sechste Paket wieder zurück­schi­cken. Im vergan­genen Jahr sind das demnach 280 Millionen Pakete und 487 Millionen Artikel gewesen. Bei Klei­dung und Schuhen geht sogar fast die Hälfte der Pakete zurück an den Absender. Nach Erkenntnis der Forscher landen rund vier Prozent der Artikel im Müll.

Das Umwelt­minis­terium teilte mit, auch eine Umsatz­steu­erbe­freiung von Sach­spenden werde geprüft. Am 18. Juni sei eine Konfe­renz von Umwelt- und Verbrau­cher­schutz­minis­terium zu "Heraus­forde­rungen des Online­handels für Umwelt- und Verbrau­cher­schutz" geplant. Dabei werden der Versand­handel auch zur Retour­waren­vernich­tung Stel­lung nehmen müssen, es gebe dazu einen Work­shop.

Forde­rung der Grüne verkenne opera­tive Praxis

Der Bundes­verband E-Commerce und Versand­handel (BEVH) teilte mit, die Forde­rung der Grünen verkenne die opera­tive Praxis und die recht­liche Lage der Händler - sie sei "Unfug". "Kein Unter­nehmen meiner Branche hat ein Inter­esse, wirt­schaft­lich sinn­voll verwert­bare Ware wegzu­werfen oder zu vernichten", sagte BEVH-Präsi­dent Gero Furchheim.

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