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Editorial: Flexibel verlängern

o2 bietet ab sofort die Vertragsverlängerung schon nach 16 Monaten an. Lohnt sich das für die Kunden?
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SIM-Karte von o2 Telefonica Deutschland o2 hat jüngst die Konditionen umgestellt, die für Kunden bei Vertragsverlängerung gelten. War diese früher nur wenige Wochen bzw. Monate vor Auslaufen des alten Vertrags möglich, so kann der Kunden nun bis zu acht Monate vor dem Ende des alten Vertrags bereits einen neuen schließen. Die dadurch gewonnene Flexibilität ist sehr zu begrüßen. Insbesondere vermeidet es der Netzbetreiber dadurch, dass Kunden reine Vorratskündigungen aussprechen, um sich während der Verlängerungsphase, in der keine reguläre Kündigung mehr möglich ist, die besten Angebote zu sichern.

In den Fällen, in denen der Kunde vorzeitig von einem teureren auf ein günstigeres Vertragsmodell wechselt, verlangt o2 eine Vertragswechselgebühr von "bis zu 149,99 Euro". Letztendlich handelt es sich dabei um eine Art Ablöse für die Restlaufzeit des Altvertrags. Rechtlich ist diese natürlich zulässig, ob sie sich wirtschaftlich lohnt, muss der Kunde im Einzelfall anhand seiner Vertragskonstellation und seines künftigen Bedarfs an Mobilkommunikation prüfen.

Laufzeit ausreizen oft sinnvoller

SIM-Karte von o2 Telefonica Deutschland In vielen Fällen kann es sich aber für den Kunden gerade bei o2 weiterhin lohnen, die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten auch auszureizen, und auf vorzeitige Vertragsverlängerung zu verzichten. Denn in vielen Fällen reduziert o2 die monatliche Grundgebühr drastisch, wenn man bei Vertragsabschluss oder Verlängerung zusätzlich ein Smartphone per Mietkauf erwirbt. Dann endet nämlich der Grundgebührrabatt für den alten Vertrag bei vorzeitiger Verlängerung entsprechend vorzeitig, während man zugleich die vollen 24 Monatsraten für das Handy bezahlen muss.

Kauft man alle zwei Jahre ein Smartphone aus einer bestimmten Handy-Serie (zum Beispiel Samsung Galaxy S5 vor vier Jahren, S7 vor zwei Jahren und S9 dieses Jahr), können vorzeitige Vertragsverlängerungen leider dazu führen, dass das neue Gerät noch gar nicht erschienen ist, wenn man das nächste Mal über die Verlängerung entscheidet.

Von daher wäre es sinnvoll, wenn o2 auch die Möglichkeit anbietet, zwar vorzeitig die Verlängerung zu vereinbaren, aber die neue Vertragslaufzeit erst nach Auslaufen der alten beginnen zu lassen. Rechtlich wäre das auch zulässig, da der neue Vertrag dann wie der alte genau 24 Monate läuft. Nicht zulässig ist hingegen, sofort auf die Konditionen des neuen Vertrags umzustellen, die Mindestlaufzeit des neuen Vertrags aber auf 24 Monate nach dem ursprünglichen Auslauftermin des alten Vertrags zu datieren. Denn dann läuft der neue Vertrag ja länger als 24 Monate (nämlich die Restlaufzeit des Altvertrags plus die neuen 24 Monate). Das ist nicht erlaubt. Wenn der Kunde also den Altvertrag ausreizen will, dann muss er auch dessen Konditionen bis zum Ablauf akzeptieren.

Verspätete Verlängerung ebenfalls sinnvoll

Aber selbst, wenn man exakt alle 24 Monate verlängert, kann es passieren, dass der gewünschte Zwei-Jahres-Nachfolger noch nicht auf dem Markt ist, weil der Handy-Hersteller noch nicht so weit ist. Beispielsweise wurde das Samsung Galaxy S8 letztes Jahr etwa einen Monat später vorgestellt als sonst für die S-Serie üblich. Und im Herbst kam das iPhone X ebenfalls erst deutlich später auf den Markt als die iPhones in den Jahren davor.

Die Netzbetreiber täten also gut daran, ihren Kunden bei der Vertragsverlängerung nicht nur zeitliche Flexibilität nach vorne, sondern auch nach hinten einzuräumen. Letzteres könnte zum Beispiel in der Form einer Absichtserklärung zur Vertragsverlängerung erfolgen, die der Kunde rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist äußert. Die Folge der Absichtserklärung wäre dann, dass der Altvertrag nach dem Auslaufen auf Monatsbasis weitergeführt wird. Hat sich der Kunde nach einer bestimmten Zeit (Beispiel: vier Monate) nach Ablauf des Altvertrages immer noch nicht entschieden, ob er den Altvertrag verlängert oder doch kündigt, greift dann aber doch die automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate. Mit diesem Modell könnten die Netzbetreiber Flexibilität gegenüber denjenigen Kunden demonstrieren, die noch auf ein bestimmtes Handymodell warten wollen, oder die gerade die nächsten 24 Monate (noch) nicht fest planen können oder wollen.

Rein praktisch ist die genannte Flexibilisierung bereits heute möglich: Der Kunde muss nur den alten Vertrag kündigen und die Rufnummer auf eine Prepaid-Karte portieren. Das ist in den meisten Fällen sogar günstiger, als den alten Laufzeitvertrag zu Vollzahlerkonditionen (ohne den Rabatt vom Handykauf) weiterlaufen zu lassen. Und eine Beschränkung auf eine bestimmte Zeit, binnen derer man sich entscheiden muss, gibt es bei der Portierungs-Variante auch nicht. Also viele Vorteile für den Kunden - und entsprechend viele gute Gründe für die Netzbetreiber, doch nochmal intensiv darüber nachzudenken, Verträge zumindest auf Kundenwunsch nach Ablauf der Mindestvertagslaufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist bzw. monatlicher Verlängerungsoption weiterlaufen zu lassen.

Die Flexibilisierung der Vertragsverlängerung nach vorne, wie sie o2 nun dankenswerterweise praktiziert, ist also nur ein erster Schritt. Genauso sollte es möglich sein, Vertragsverlängerungen zwar vorzeitig, aber wirksam ab Auslaufen des alten Vertrags zu vereinbaren, oder gar, die Vertragsverlängerung um ein paar Monate nach hinten zu verschieben, um beispielsweise auf ein bestimmtes Handymodell zu warten.

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