Urteil

Urteil: o2 muss 225 000 Euro Handyguthaben auszahlen

Ein Mann hat das Easy-Money-Verspre­chen von o2 wört­lich genommen und mit Prepaid-Karten ein Vermögen ange­häuft. Das muss Telefónica nun auszahlen, wie heute das OLG München entschied.
Von dpa /

Urteil: Telefónica muss 225 000 Euro Handyguthaben auszahlen Urteil: Telefónica muss 225 000 Euro Handyguthaben auszahlen
picture alliance/Lino Mirgeler/dpa
Der Mobil­funk­betreiber Telefónica muss 225 000 Euro Handy­guthaben an einen geschäfts­tüch­tigen Kunden auszahlen, der mit Gesprächs­gutschriften ein kleines Vermögen ange­häuft hat. Das Ober­landes­gericht München gab heute nach mehr­jährigem Rechts­streit um die "Easy-Money"-Gutschriften dem Kunden recht.

Der Mann hatte das "Easy-Money"-Verspre­chen wört­lich genommen, insge­samt 508 Prepaid-Karten der Telefónica-Marke o2 gekauft, und einen zur Kunden­werbung gedachten Marke­tinggag in ein lukra­tives Geschäfts­modell umfunk­tioniert: Bei Prepaid-Karten mit Easy-Money-Funk­tion schrieb Telefónica für jeden einge­henden Anruf 2 Cent gut. Der Mann nutzte Wahl­wieder­holungs-Apps, um sich perma­nent selbst anzu­rufen.

Revi­sion nicht zuge­lassen

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Diesen Trick nutzten auch andere o2-Kunden, aller­dings ist bisher kein Fall bekannt geworden, bei dem es um eine derart hohe Summe ging. Der Weg zum leicht verdienten Geld war dann aller­dings schwierig und führte über zwei Gerichts­instanzen: Telefónica hatte die 508 Karten 2015 zuerst sperren lassen, danach die Verträge gekün­digt und schließ­lich die Auszah­lung des Gutha­bens verwei­gert. Der Kunde zog vor Gericht und setzte sich nun schluss­endlich durch. Der 8. Zivil­senat des Münchner OLG ließ die Revi­sion nicht zu.

Das Argu­ment des Konzerns: Der Kunde habe sowohl gegen die Allge­meinen Geschäfts­bedin­gungen als auch gegen Treu und Glauben verstoßen. Letz­teres bezieht sich darauf, dass die 2-Cent-Gutschrift pro Anruf nicht dafür gedacht war, dass sich die Kund­schaft mit Compu­terhilfe tausend­fach selbst anruft.

Mit der Frage, ob der Mann gegen Treu und Glauben verstoßen hat, hat sich das Gericht nicht beschäf­tigt. "Das haben wir nicht entscheiden müssen", sagte der Vorsit­zende Richter Herbert Lechner - und das hat Telefónica sich offen­sicht­lich selbst zuzu­schreiben. "Das ist eine Entschei­dung aus rein prozes­sualen Gründen", betonte der Vorsit­zende.

Easy-Money-Tarife aus dem Programm genommen

Denn Telefónica hatte bis kurz vor Ende des Verfah­rens keinerlei Doku­menta­tion vorge­legt, wie die Guthaben auf den 508 Prepaid-Karten zustande gekommen waren. Ein Teil der 225 000 Euro war durch regu­läres Aufladen der Karten gespei­chert worden, diese Summe würde dem Kunden in jedem Fall zustehen. "Diese Auftei­lung hat die Beklagte" - also Telefónica - "erst eine Woche vor dem Termin vorge­nommen", sagte der Vorsit­zende. Das war den Rich­tern zu spät. Telefónica hat die "Easy Money"-Tarife längst aus dem Angebot genommen, doch gebraucht werden die Karten für ein Viel­faches des ursprüng­lichen Preises immer noch gehan­delt. Wie dem o2-Tari­far­chiv im Internet zu entnehmen, kostete eine Karte ohne Handy ursprüng­lich 20 Euro. Aktuell sind die Karten auf Ebay ab 500 Euro aufwärts zu haben.

Der klagende o2-Kunde forderte von Telefónica sogar über 300 000 Euro, den Wert seiner 508 Karten hatte er wegen der hohen Gebraucht­preise mit 100 000 Euro veran­schlagt. Das aller­dings lehnte das Gericht ab.

Telefónica will sein LTE-Netz weiter ausbauen und sich voraus­sicht­lich in drei Jahren vom UMTS-Netz verab­schieden. Mehr Infor­mationen zu dem Thema lesen Sie in einer weiteren News.

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