Neuvergabe

o2 und E-Plus müssen Mobilfunk-Frequenzen vorzeitig bis Ende 2015 abliefern

Wie bereits gemeldet muss das fusionierte Unternehmen Frequenzen aus dem GSM-Bereich (900 und 1800 MHz) abgeben. In dieser Meldung folgen nun die Details, wie genau die Rückgabe erfolgen muss, und insbesondere, wie Telefónica diese noch vermeiden kann.
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Der neu entstehende Tele­kommuni­kations­konzern aus o2 und E-Plus muss Mobilfunk-Frequenzen abgeben. Die Bundesnetzagentur hatte am Freitag dazu bereits die Marschrichtung vorgegeben. Außer dem möglichen Neueintritt eines potenziellen vierten Netzbetreibers wie beispielsweise Drillisch könnten Frequenzbereiche auch den beiden Konkurrenten Deutsche Telekom und Vodafone zufallen. Die momentane Konkurrenzsituation der Netzbetreiber untereinander haben wir in unserem Editorial "Konkurrenzbeschneidung" beleuchtet. Doch die BNetzA stellt in ihrem ausführlichen 60-seitigen Beschluss auch Forderungen von Vodafone und der Telekom erst einmal zurück.

Ausgangslage ist: o2 und E-Plus müssen - wie auch Deutsche Telekom und Vodafone - den Großteil ihrer Frequenzen aus den Bereichen um 900 MHz und 1 800 MHz zu Ende 2016 zurückgeben. Zu diesem Zeitpunkt laufen die ursprünglichen GSM-Lizenzen aus. Die Rückgabe aller dieser Frequenzen hat die BNetzA für das fusionierte Unternehmen nun um ein Jahr vorgezogen. Wettbewerber Vodafone hatte sogar gefordert, dass o2/E-Plus diese Frequenzen bereits Ende 2014 zurückgeben muss, was die BNetzA mit dem Beschluss abgewiesen hat.

Vorzeitige Rückgabe schon bis Ende 2015

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Die BNetzA schreibt in dem Beschluss: "Die Beschlusskammer 1 erteilt den Unternehmen Telefónica Deutschland Holding AG und E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen die Erlaubnis, die Frequenzen beider Unternehmen nach Kontrollerwerb der Telefónica Deutschland Holding AG über die E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG zu nutzen."

Nach dieser grundsätzlichen Genehmigung folgt die Einschränkung: "Die Unternehmen Telefónica Deutschland Holding AG und E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG werden verpflichtet, diejenigen Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz bis zum 31. Dezember 2015 zurückzugeben, für die sie zu diesem Zeitpunkt keine Zuteilung über das Jahr 2016 hinaus haben (vorzeitige Rückgabe von 900/1800-MHz-Spektrum)." Laut der BNetzA verfügt das Fusionsunternehmen bei 900 MHz und 1 800 MHz über ca. 52 Prozent des gesamten Spektrums dieser Bänder, welches von diesem derzeit vorwiegend für GSM-Dienste genutzt wird. In der momentanen Aggregation der Frequenzen von Telefónica und E-Plus im Fusionsunternehmen wäre also eine Diskriminierung der Wettbewerber zu erwarten.

Damit keine Unterversorgung auftritt: Frequenz-Versteigerung schon Anfang 2015

Die BNetzA fordert interessanterweise in den Bereichen 900 und 1 800 MHz damit fast dreimal so viel Spektrum zurück (nämlich zweimal 44,8 MHz) als selbst die Telekom beantragt hatte ("mindestens zweimal 15 MHz"). Sogar die Telekom hatte vorgetragen, dass der vorzeitige Entzug der gesamten GSM-Frequenznutzungsrechte des Fusionsunternehmens aufgrund der dadurch verursachten Schwierigkeit der Netzanpassungen sowie der Sicherung der Diensteverfügbarkeit und -qualität als auch der Einhaltung darauf basierender Lieferzusagen des Unternehmens für unangemessen und nicht zielführend gehalten werde.

In ihrem Beschluss schreibt die BNetzA (Randnummer 253): "Selbst wenn nach Aussage der Telefónica ein GSM-Netz nicht ausreichend Kapazität für alle Kunden bereitstellen könnte, hat aus Sicht der Kammer das Fusionsunternehmen ausreichend Sicherheit, um eine Verlagerung des Sprachverkehrs planen zu können, da dieses nach 2016 voraussichtlich über mindestens 2 x 15 MHz (gepaart) verfügen wird, die für GSM genutzt werden können (2 x 5 MHz (gepaart) bei 900 MHz und 2 x 10 MHz (gepaart) bei 1 800 MHz)."

Liest man das genannte Zitat genau durch, stellt sich die Frage, was im Jahr 2016 sein wird: Denn die genannte Rückgabe der alten GSM-Frequenzen muss vor 2016 erfolgen, und die Bundesnetzagentur spricht davon, dass das fusionierte Unternehmen - vermutlich durch den erneuten Erwerb von zurückgegebenem Spektrum - nach 2016 ausreichend ausgestattet sein wird. Damit das Fusionsunternehmen ab dem 1. Januar 2016 keine Frequenz-Unterversorgung hat, wird laut Aussage der BNetzA gegenüber teltarif.de eine Frequenzversteigerung Anfang des Jahres 2015 stattfinden. Auf dieser werden - vermutlich neben der Digitalen Dividende II - die bis Ende 2015 bzw. Ende 2016 zurückgegebenen GSM-Frequenzen neu vergeben. Für diejenigen eigenen Frequenzen, die Telefónica für die Nutzung nach 2016 erwirbt, entfällt aber nach dem Wortlaut des Beschlusses (siehe oben) die Verpflichtung zur vorzeitigen Rückgabe.

Am Ende müssen alle drei Netzbetreiber in der kommenden Auktion für ihr ursprünglich kostenlos zugeteiltes GSM-Spektrum zahlen, wenn sie es weiter nutzen wollen, egal ob für GSM, UMTS oder LTE. Unterschiede gibt es nur beim Zeitpunkt der Rückgabe der Frequenzblöcke, die die Netzbetreiber nicht kostenpflichtig verlängern: o2/E-Plus muss diese schon Ende 2015 räumen, die anderen beiden Netzbetreiber erst Ende 2016.

Die Staatsbehörde denkt dabei übrigens nicht nur an die Marktkonkurrenten, sondern auch an die Kunden, wenn sie dem Konzern auferlegt: "Die bestehenden Rechte und Verpflichtungen der beiden Unternehmen im Übrigen, insbesondere die Versorgungspflicht und Pflicht zu Angeboten für Diensteanbieter, werden durch die Regelungen nicht berührt."

Nationales Roaming zwischen E-Plus- und o2-Netz nach der Fusion könnte kommen

Die BNetzA-Kammer geht davon aus, dass das Fusionsunternehmen nationales Roaming für eine Kapazitätsverbesserung innerhalb der bestehenden Netze nutzen kann. Dadurch sei die Verlagerung des Verkehrs und die Räumung von Frequenzen kurzfristig realisierbar. Diese Einschätzung wird laut BNetzA auch durch die Wettbewerber Telekom und Vodafone geteilt. Es ist aber auch denkbar, dass das fusionierte Unternehmen den Zwischenschritt des nationalen Roamings auslässt, und direkt an einer schnellen Integration der Netze arbeitet.

Die Kammer sieht keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass eine Entscheidung über die frequenzregulatorischen Aspekte des Zusammenschlussvorhabens im Zusammenhang mit knappen Frequenzen steht. Hierfür spreche bereits die Tatsache, dass neben den Wettbewerbern der fusionierenden Unternehmen auch potenzielle Neueinsteiger eine Umverteilung von Frequenzen zu ihren Gunsten fordern. Das Bundeskartellamt wird übrigens in das Verfahren eingebunden.

Neuvergabe von Frequenzen im Bereich um 2 GHz: Telekom und Vodafone müssen Geduld haben

Wie bereits am Freitag angedeutet, hat sich die BNetzA im Rahmen des aktuellen Verfahrens noch nicht mit einer Neuvergabe von bisher von o2 und E-Plus genutzten Frequenzen im Bereich um 2 GHz beschäftigt, dies soll erst später erfolgen: "Die Bundesnetzagentur wird unter Berücksichtigung der künftigen Frequenzausstattungen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz im Rahmen einer Gesamtbetrachtung prüfen, ob Maßnahmen hinsichtlich der fusionsbedingten Frequenzausstattung insbesondere im Bereich 2 GHz erforderlich sind (Frequenzverteilungsuntersuchung). Die Anträge der Vodafone GmbH vom 21. Juni 2014 und der Telekom Deutschland GmbH vom 24. Juni 2014 werden abgelehnt", schreibt die BNetzA.

Reaktion von o2 auf den Beschluss der BNetzA

o2 erklärte auf Anfrage gegenüber teltarif.de, dass die Entscheidung der Bundesnetzagentur wie erwartet ausgefallen sei. Allerdings hätte o2 immer für einen späteren Zeitpunkt zur Rückgabe der frei werdenden Lizenzen plädiert. Die technischen Details der Umplanung des Netzes könnten natürlich erst dann geklärt werden, wenn das Ergebnis der Versteigerung vorliegt.

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