Unzumutbar

Wenn (k)einer gräbt: Netzbetreiber wollen Gesetzesänderung

Das Problem ist in der Politik ange­kommen: Wie verhin­dert man, dass Breit­band-Inves­titionen entwertet werden, weil sich Konkur­renten ins gemachte Nest legen und dann die Kunden wegschnappen können? Gar nicht bauen?
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Wir haben das Problem schon öfters hier behan­delt und es ist etwas kompli­ziert: Wie bekommen wir es hin, das schneller und mehr ausge­baut wird? Der Teufel steckt im Detail.

Bundesrat stimmt Geset­zesent­wurf zu

Wenn jemand einen Graben gräbt, dürfen die Konkurrenten auch hinein? Wenn jemand einen Graben gräbt, dürfen die Konkurrenten auch hinein?
Foto: Picture Alliance / dpa
Die Fakten: Der Bundesrat hat heute der geplanten Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes (im Juris­tendeutsch "5. TKG-Ände­rungs­gesetz") der Bundes­regie­rung zuge­stimmt. In dem Gesetz werden unter anderem die Rege­lungen zur (Glas­faser-)Mitver­legung erneuert ("novel­liert"). Für die Verbände BREKO (Breit­band­kommu­nika­tion), BUGLAS (Bundes­verband Glas­faser) und VKU (Verband Kommu­naler Unter­nehmen) steht bereits jetzt fest: Mit der geplanten Geset­zesän­derung gelinge es nicht, das aktuell mögliche „Tritt­brett­fahren“ beim Glas­faser­ausbau zu stoppen.

Auch das Länder­gremium (also der Bundesrat) sieht trotz seiner Zustim­mung zum Geset­zesent­wurf der Bundes­regie­rung ein hohes Risiko, dass weiterhin Rechts­unsi­cher­heit bleibt und Inves­titionen in Glas­faser­infra­struktur erschwert werden. Deshalb hat der Bundesrat die Bundes­regie­rung mit einem Entschlie­ßungs­antrag dazu aufge­fordert, zügig klar­zustellen, dass eine Betei­ligung der öffent­lichen Hand an einem Unter­nehmen, das Bauar­beiten beauf­tragt oder selbst baut, allein nicht ausreicht, um einen Mitver­legungs­anspruch zu begründen.

BREKO, BUGLAS und VKU unter­stützen Bundesrat

Das finden BREKO, BUGLAS und VKU gut. Sie unter­stützen die Sicht­weise des Bundes­rates. Denn nur so - so ihre Argu­menta­tion - würden alle Unter­nehmen, die Glas­faser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wett­bewerb gleich­gestellt. Die anste­hende „große“ TKG-Novelle sei die Chance, um das „Tritt­brett­fahren“ beim Glas­faser­ausbau zu stoppen. Die Bundes­regie­rung will im Herbst einen ersten Geset­zesent­wurf vorlegen.

Aus Sicht der drei Verbände, wo sich private und kommu­nale Netz­betreiber und Leitungs­netz­bauer zusam­menge­schlossen haben, sollte die „große TKG-Novelle" (Neufas­sung und Reno­vierung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes) auch eine klare Unzu­mutbar­keits­regel enthalten, die auto­matisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet ange­schlos­senen Gebieten greift.

Zauber­formel "Unzu­mutbar­keits­regel"?

Das heißt: Wird in einem Gebiet erst­malig Glas­faser verlegt, soll eine Unzu­mutbar­keits­regel etwaige "Tritt­brett­fahrer" stoppen. Dritte sollen in diesen Gebieten das Glas­faser­netz im Rahmen der Mitver­legung von Kabeln nicht "über­bauen" dürfen, sondern sollen Zugang zum Glas­faser­netz zu "fairen Kondi­tionen" bekommen. Ein solcher "diskri­minie­rungs­freier und offener Netz­zugang" verhin­dere den weder betriebs- noch volks­wirt­schaft­lich sinn­vollen Doppel­ausbau und setze Anreize, um Glas­faser in Gebieten auszu­bauen, die noch nicht ans schnelle Internet ange­schlossen sind.

Auf der nächsten Seite geht es um den Überbau und wie das prak­tisch aussieht.

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