Wenn (k)einer gräbt: Netzbetreiber wollen Gesetzesänderung
Wir haben das Problem schon öfters hier behandelt und es ist etwas kompliziert: Wie bekommen wir es hin, das schneller und mehr ausgebaut wird? Der Teufel steckt im Detail.
Bundesrat stimmt Gesetzesentwurf zu
Wenn jemand einen Graben gräbt, dürfen die Konkurrenten auch hinein?
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Die Fakten: Der Bundesrat hat heute der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (im Juristendeutsch "5. TKG-Änderungsgesetz") der Bundesregierung zugestimmt. In dem Gesetz werden unter anderem die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung erneuert ("novelliert"). Für die Verbände BREKO (Breitbandkommunikation), BUGLAS (Bundesverband Glasfaser) und VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) steht bereits jetzt fest: Mit der geplanten Gesetzesänderung gelinge es nicht, das aktuell mögliche „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen.
Auch das Ländergremium (also der Bundesrat) sieht trotz seiner Zustimmung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein hohes Risiko, dass weiterhin Rechtsunsicherheit bleibt und Investitionen in Glasfaserinfrastruktur erschwert werden. Deshalb hat der Bundesrat die Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, zügig klarzustellen, dass eine Beteiligung der öffentlichen Hand an einem Unternehmen, das Bauarbeiten beauftragt oder selbst baut, allein nicht ausreicht, um einen Mitverlegungsanspruch zu begründen.
BREKO, BUGLAS und VKU unterstützen Bundesrat
Das finden BREKO, BUGLAS und VKU gut. Sie unterstützen die Sichtweise des Bundesrates. Denn nur so - so ihre Argumentation - würden alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt. Die anstehende „große“ TKG-Novelle sei die Chance, um das „Trittbrettfahren“ beim Glasfaserausbau zu stoppen. Die Bundesregierung will im Herbst einen ersten Gesetzesentwurf vorlegen.
Aus Sicht der drei Verbände, wo sich private und kommunale Netzbetreiber und Leitungsnetzbauer zusammengeschlossen haben, sollte die „große TKG-Novelle" (Neufassung und Renovierung des Telekommunikationsgesetzes) auch eine klare Unzumutbarkeitsregel enthalten, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift.
Zauberformel "Unzumutbarkeitsregel"?
Das heißt: Wird in einem Gebiet erstmalig Glasfaser verlegt, soll eine Unzumutbarkeitsregel etwaige "Trittbrettfahrer" stoppen. Dritte sollen in diesen Gebieten das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln nicht "überbauen" dürfen, sondern sollen Zugang zum Glasfasernetz zu "fairen Konditionen" bekommen. Ein solcher "diskriminierungsfreier und offener Netzzugang" verhindere den weder betriebs- noch volkswirtschaftlich sinnvollen Doppelausbau und setze Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.
Auf der nächsten Seite geht es um den Überbau und wie das praktisch aussieht.