5G

Editorial: 3 oder 4 Netze?

Netzausbau vorzuschreiben, ist schwierig - aber es gibt möglicherweise eine wirksame Alternative
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Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs
Logo/Foto:Bundeskartellamt, Montage: teltarif.de
Das Kartellamt wird aktuell nicht müde, darauf hinzuweisen, welche Vorteile es für den Mobilfunk-Wettbewerb in Deutschland hätte, wenn bei der anstehenden Frequenzvergabe vier Lizenzen vergeben würden, so dass neben den drei etablierten Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/o2 noch ein neuer Anbieter zum Zuge käme. Zudem sollte nach Ansicht des Kartellamts die Lizenzvergabe an verbindliche Ausbauverpflichtungen gekoppelt werden, damit die wertvollen Mobilfunkfrequenzen nicht ungenutzt brachliegen.

Dem Kartellamt ist definitiv beizupflichten, dass der Staat alles in seiner Macht stehende unternehmen sollte, um zu bewirken, dass der 5G-Netzausbau in den kommenden Jahren nicht genauso schnarchlangsam und unvollständig erfolgt wie der 4G-Netzausbau. Es stellt sich aber die Frage, ob die Vergabe einer vierten Mobilfunklizenz wirklich ein geeigneter Weg dahin ist.

Der Gesamtumsatz der Mobilfunk-Netzbetreiber hat sich in den letzten Jahren in Deutschland kaum verändert. Insbesondere ist er durch die Fusion von Telefónica/o2 und E-Plus nur marginal gesunken. Durch eine vierte Lizenz würde er auch nur marginal wieder steigen. Wenn aber die Umsätze gleich bleiben und die Zahl der Netzbetreiber sich erhöht, dann sinkt der durchschnittliche Umsatz pro Netzbetreiber, und damit sinkt im Zweifelsfall auch das Investitionsvolumen pro Netzbetreiber. Und je weniger der einzelne Betreiber investiert, desto mehr Funklöcher und/oder regionale Netzüberlastungen wird es geben.

Bei der Versteigerung der 3G-Lizenzen kamen sogar sechs Unternehmen zum Zug. Weil diese Unternehmen aber im gegenseitigen Wettbieten den Preis für alle Lizenzen zusammen auf schwindelerregende 100 Milliarden DM hochgetrieben hatten, fehlte dann allen Anbietern das Geld für den Netzausbau. Am Ende wurden gar zwei Lizenzen wegen Nichtnutzung eingezogen und neu versteigert. Doch bis dieses passierte, lagen die wertvollen Funkfrequenzen dieser beiden Anbieter jahrelang ungenutzt brach.

Selbst, wenn man durch die Vergabebedingungen für 5G ein Wettsteigern zwischen den drei bestehenden und dem neuen Anbieter verhindert, ist zu befürchten, dass es ein Newcomer sehr schwer haben wird: Er muss sich das Know How für den Netzaufbau erst erarbeiten, oder es teuer von den Ausrüstern einkaufen. Er hat auch kein 2G-, kein 3G- und kein 4G-Netz, auf das er und seine Kunden zurückgreifen können. Entweder muss er entsprechende Kapazitäten gegen Geld bei den bestehenden Anbietern anmieten, oder die Kunden des neuen Netzbetreibers müssen mit "5G-only" und folglich zumindest anfangs sicher sehr lückenhafter Netzabdeckung leben.

Besonders schwer wiegt in diesem Zusammenhang, dass das 700-MHz-Band, das die Grundversorgung in der Fläche mit 5G-Diensten sicherstellen soll, bereits versteigert ist - zu gleichen Teilen an die bestehenden Netzbetreiber. Auch bei 800 MHz (genutzt für 4G) und 900 MHz (genutzt für 2G) gibt es keine freien Frequenzen. Zwar verfügt die Deutsche Telekom - im Gegensatz zur Konkurrenz - über drei statt nur zwei Frequenzblöcke rund um 900 MHz. Doch zum einen nutzt die Telekom diesen zusätzlichen Block bereits aktiv für 4G-Dienste und zum anderen stellt sich die Frage, ob es wirklich für einen neuen Netzbetreiber reichen würde, wenn er diesen einen Block übereignet bekommt: Danach hätte dieser neue Betreiber genau einen 5-MHz-Block im unteren Bereich von 700 bis 900 MHz, die anderen Betreiber hingegen jeweils deren sechs.

Staatliche Aufsicht schwierig

Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs Kartellamtschef Mundt wünscht sich einen 4.Netzbetreiber und eine Verpflichtung für MVNOs
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Auch die vom Kartellamt geforderten Ausbauverpflichtungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ohne regelmäßige Kontrollmessungen im gesamten Bundesgebiet, die nicht nur die Autobahnen und ICE-Strecken, sondern eben auch ländliche Gebiete weit abseits der Hauptverkehrsstrecken und Ballungszentren erfassen, wird es nicht gehen. Bei über 20 000 Basisstationen pro Betreiber mit jeweils meist mehreren Antennen pro Standort und meist mehreren Kilometer großen Zellen pro Antenne wird klar, dass man hunderttausende, wenn nicht gar Millionen Messpunkte erfassen muss, wenn man die Netzabdeckung wirklich kontrollieren will. Beschränkt man sich hingegen auf einige tausend Messpunkte, besteht die Gefahr, dass zumindest einzelne Netzbetreiber genau dort ausbauen, wo gemessen wird, und den Rest der Republik dann vergessen.

Ein nicht ausbauwilliger Netzbetreiber wird auch mögliche Sanktionen, die er für den nicht-Ausbau auferlegt bekommt, also Strafzahlungen oder gar die Rückgabe der Lizenz, immer vor Gericht anfechten, und dann droht ein jahrelanger Gutachterstreit durch die Instanzen. Ausbauverpflichtungen sind daher zwar grundsätzlich wichtig und richtig, aber man muss sich sehr gute Gedanken darüber machen, wie man sie mit wirklich wirksamen Sanktionen kombinieren kann.

Eine Möglichkeit könnte sein, die Lizenzinhaber zu verpflichten, dass sie in den Regionen, in denen sie bis zu einem Stichtag keine ausreichende Versorgung aufgebaut haben, die Frequenzen kostenlos (!) und dauerhaft (!!) an andere Anbieter untervermieten müssen, wenn diese anschließend die jeweilige Region versorgen. Über solche regionalen Zwangsvermietungen würden dann auch regionale Gerichte entscheiden - hoffentlich schneller, als in einem bundesweiten Verfahren. Und anders als Strafzahlungen oder gar Lizenzentzug hätte die Sanktion der regionalen Alternativvergabe der Lizenz dann auch die Folge, dass die Frequenz wirklich genutzt würde.

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