My Friend Cayla - per Bluetooth kann die Puppe abgehört werden
Screenshot: teltarif.de
Verbraucherschützer warnen vor möglichen Datenlecks
bei Kinderspielzeug mit Internetverbindung. Über die Puppe My Friend
Cayla" und den Roboter "i-Que" könnten Dritte sich ohne
Schwierigkeiten mit Kindern unterhalten, erklärte der europäische
Verbraucherverband Beuc. Die Kritiker stützen sich dabei
auf eine Untersuchung des norwegischen Verbraucherverbands.
Wenn zum Beispiel "Cayla" online ist, können Kinder der Puppe Fragen
stellen. Eine spezielle App wandelt die Sprache in Text um, sucht
eine Antwort im Internet und lässt die Puppe antworten. Als mögliche
Fragen nennt die Firma "Vivid", die die Figur in Deutschland
vertreibt, "Soll ich mir die Nägel lackieren?" oder "Wo ist der
Eiffelturm?".
Jeder kann sich per Bluetooth mit den Puppen verbinden
My Friend Cayla - per Bluetooth kann die Puppe abgehört werden
Screenshot: teltarif.de
Nach Darstellung der Verbraucherschützer kann sich jeder in der Nähe
über eine Bluetooth-Funkverbindung mit den Puppen verbinden und sie
als eine Art Headset für das Smartphone nutzen. So könnten auch
Fremde mit den Kindern kommunizieren, argumentieren sie. Zudem
verstoßen die Nutzungsbedingungen aus ihrer Sicht gegen EU-Recht:
Kunden müssen demnach vor dem Gebrauch erlauben, dass die Bedingungen
später ohne ihr Wissen geändert werden, ihre Daten für persönliche
Werbung genutzt und dass Informationen weitergereicht werden.
Alles, was Kinder den Puppen erzählen, werde an eine US-Firma
weitergereicht, die auf Spracherkennung spezialisiert sei und die
Daten auch an Dritte weitergeben und umfassend nutzen dürfe. Außerdem
seien die Produkte auf Schleichwerbung programmiert: Cayla etwa
erzähle, wie sehr sie Disney-Filme liebe. Die Sprachaufnahmen seien
allerdings verschlüsselt und auch der überwiegende Großteil der
Datenübermittlung sei mit Verschlüsselung geschützt.
Kein Kommentar vom Anbieter
Verbraucherverbände in Norwegen, Frankreich, Schweden, Griechenland,
Belgien, Irland und den Niederlanden wollen laut Beuc Beschwerde bei
nationalen Verbraucherschutz- oder Datenschutzbehörden einreichen.
Beuc wendet sich an die EU-Kommission und das europäische Gremium
nationaler Datenschützer. "Vivid" äußerte sich auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Update 17. Februar 2017: Cayla wurde verboten
Die Bundesnetzagentur hat die Puppe Cayla in Deutschland verboten.