Anbieterwechsel

Sofortige Portierung der Handynummer: So funktioniert sie

Eine Handy­nummer kann auch vor Ablauf eines Vertrags zu einem anderen Anbieter portiert werden. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei dieser sofor­tigen Portie­rung beachten müssen.
Von Thorsten Neuhetzki /

Details zur sofortigen Rufnummernportierung Details zur sofortigen Rufnummernportierung
Bild: teltarif.de
Eine Handy­nummer kann nicht nur zum En­de des bishe­rigen Vertrages zu einem an­de­ren Anbieter über­tragen werden, sondern auch schon während einer laufen­den Ver­trags­beziehung. Diese sofor­tige Portie­rung ist seit 2012 gesetz­lich veran­kert, muss also von allen Provi­dern ange­boten werden. Der Kunde muss dabei jedoch bestimmte Dinge beachten, damit die Portie­rung auch schon vor einem Vertrags­ende klappt. Zudem muss er bedenken, dass er mit dem alten Anbieter weiterhin einen gültigen Vertrag hat, diesen also auch bezahlen muss.

Wer seine Nummer vom bishe­rigen Anbieter zu einem neuen Anbieter mitnehmen möchte, der muss seinen alten Anbieter über diesen Plan in Kenntnis setzen. Das Verfahren hierzu ist unter­schied­lich. Bei einigen Anbie­tern muss ein Anruf an der Kunden­hot­line erfolgen, andere bieten ein Online-Kunden­center oder eine App an. Welches Verfahren der eigene Anbieter ermög­licht, erfährt der Kunde im Zweifel beim Kunden­ser­vice. Im Rahmen der Infor­mation wird die Handy­nummer für einen Zeit­raum von 30 Tagen für eine sofor­tige Portie­rung frei­gegeben.

Ablauf: Erst den alten Anbieter infor­mieren, dann Portie­rung bean­tragen

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Bild: teltarif.de
Der Antrag auf die Über­nahme der Nummer muss vom neuen Anbieter also binnen dieser 30-Tage-Frist gestellt werden, da sie ansonsten wieder abge­lehnt wird. Die Ableh­nung erfolgt auch, wenn der Anbieter die Nummer anfragt, bevor sie vom bishe­rigen Anbieter frei­gegeben wurde. Gerade, wer seinen alten Anbieter also schrift­lich über den Wech­sel­wunsch infor­miert, sollte lieber ein paar Tage warten bis die Por­tie­rung in der Daten­bank einge­tragen wurde.

Wird der neue Handy­ver­trag samt sofor­tiger Portie­rung beim neuen Anbieter bestellt, so setzt dieser sich dann mit dem alten Anbieter in Verbin­dung und regelt alle weiteren Schritte. Der Kunde wird im Ideal­fall von beiden Anbie­tern über den Umschalt­termin infor­miert. Der Wech­sel­pro­zess an sich ist norma­ler­weise binnen etwa zwei Wochen machbar.

Alter Vertrag bekommt neue Nummer und muss weiter bezahlt werden

Ist der Wech­sel­termin gekommen, funk­tio­niert die bekannte Nummer nur noch in Kombi­nation mit der neuen SIM-Karte des neuen Anbie­ters. Die alte SIM-Karte kann auf Wunsch des Kunden jedoch kostenlos eine neue Nummer bekommen, sodass der alte Vertrag weiter genutzt werden. Der alte Anbieter ist gesetz­lich zur Bereit­stel­lung dieser Nummer verpflichtet, der Vertrag darf sich dadurch nicht verlän­gern oder der Kunde in einer anderen Form schlechter gestellt werden.

Aller­dings ist es erlaubt, dass die Ersatz­nummer erst auf ausdrück­lichen Wunsch des Kunden geschaltet wird. Diese Nummer kann der Kunde in der Folge auch zum Ende des Vertrages zu einem anderen Anbieter portieren, sofern er das möchte. Wichtig für den Kunden: Der abge­schlos­sene Vertrag muss in jedem Fall wie vertrag­lich verein­bart erfüllt und bezahlt werden, auch wenn er nicht mehr benö­tigt wird. Und der alte Anbieter darf für die Abgabe der Nummer seit Dezember 2021 keine Gebühr mehr verlangen.

Portie­rung auch bei internem Wechsel kostenlos

Bei einem Wechsel zwischen verschie­denen Tarifen oder Mobil­funk-Marken eines Unter­neh­mens müssen die Provider nicht zwin­gend eine Portie­rung anbieten. Ermög­lichen sie aller­dings auch intern die Rufnum­mern­mit­nahme, dann muss dieser Portie­rungs­vor­gang laut der Bundes­netz­agentur eben­falls seit 1. Dezember 2021 kostenlos sein.

Die Unter­nehmen mit mehreren Marken wie Dril­lisch, die freenet-Gruppe oder die Marken der Netz­betreiber Telekom, Voda­fone und Telefónica machen es auf Kunden­wunsch aber intern meist doch und kassieren dann mitunter weiterhin legal frei fest­gelegte Beträge für den internen Marken- oder Tarif­wechsel. Das ist laut der Bundes­netz­agentur weiter erlaubt, sofern diese Gebühren im Preis- und Leis­tungs­ver­zeichnis genannt werden. Mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber Interne Portie­rung und Marken-Wechsel: Gratis oder teuer?

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