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Portierung: Besonderheiten bei Prepaid-Karten

Wir zeigen Ihnen die Beson­der­heiten der Rufnum­mern­por­tie­rung bei Prepaid-Karten. Meist wird die Prepaid­karte anschlie­ßend abge­schaltet - das Guthaben sollten Sie aller­dings zurück­for­dern.
Von Ralf Trautmann /

Portierung: Besonderheiten bei Prepaid Portierung: Besonderheiten bei Prepaid
Bild: teltarif.de
Die Portie­rung von einem alten auf einen neuen Lauf­zeit­vertrag ist bei allen Anbie­tern problemlos möglich. Die Portie­rung einer Prepaid-Nummer auf einen Vertrag bieten eben­falls alle Anbieter. Anders sieht es bei der einge­henden Portie­rung auf Prepaid-Karten aus. Diese ist bei einigen Discoun­tern nicht möglich.

Soll eine Prepaid-Nummer portiert werden, verlangt der alte Anbieter eine soge­nannte Verzichts­erklä­rung für die Inan­spruch­nahme des bishe­rigen Prepaid-Ange­bots. Bei den Kunden­daten ist darauf zu achten, dass die Prepaid-Karte auch auf den Antrag­steller gemeldet ist, ansonsten sollten recht­zeitig Name und Adresse korri­giert werden. Seit Dezember 2021 sind alle Portie­rungs­vor­gänge kostenlos, es dürfen keine Gebühren mehr hierfür verlangt werden.

Bean­tragt ein Prepaid-Kunde aller­dings die Portie­rung seiner Rufnummer, wird dies vom Provider meist als Desin­ter­esse inter­pre­tiert, die Prepaid­karte weiter zu nutzen. Meist kündigt dann der Anbieter die Prepaid­karte und schaltet diese ab, was jeder­zeit mit vier­wöchiger Frist möglich ist, da Prepaid­karten keine Lauf­zeit haben. Dies ist ein wich­tiger Unter­schied zu Lauf­zeit­ver­trägen, denen bei einer vorzei­tigen Portie­rung meist eine neue Rufnummer für die Rest­lauf­zeit zuge­wiesen wird. Prepaid-Provider machen das in der Regel nicht, sondern schalten die SIM-Karte nach der Portie­rung ab. Portierung: Besonderheiten bei Prepaid Portierung: Besonderheiten bei Prepaid
Bild: teltarif.de

Guthaben muss ausbe­zahlt werden

Wer Guthaben für seine Prepaid-Karte gekauft hat, kann gleich­zeitig mit dem Portie­rungs­auf­trag einen Anspruch auf Rück­zahlung geltend machen. Das gilt aller­dings nur für selbst aufge­ladenes Guthaben, nicht aber bei Start­guthaben und anderem Bonus-Guthaben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen.

Die Provider offe­rieren diverse Wege, über die der Kunde die Auszah­lung des Gutha­bens bean­tragen kann, zum Beispiel über ein Formular, das gleich­zeitig den Portie­rungs­auf­trag enthält (Verzichts­erklä­rung), oder auch formlos. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben.

Die Portie­rung "inner­halb" eines Anbie­ters, also von Prepaid auf einen Lauf­zeit­vertrag, ist in der Regel möglich, das bestehende Karten­guthaben kann, im Gegen­satz zum Wechsel zu anderen Anbie­tern, auf Wunsch auf den Vertrag über­tragen werden.

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