Fast frei

BNetzA: LTE auf 700 MHz jetzt bundesweit freigegeben

Die 700-MHz-Frequenzen wurden schon vor vier Jahren verstei­gert, jetzt sind sie im Prinzip nutzbar. An den Landes­grenzen vorerst weniger.
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Mit der Freigabe von 700 MHz für Mobilfunk können ländliche Regionen besser versorgt werden. Als Technik wird LTE (4G) und später 5G verwendet. Mit der Freigabe von 700 MHz für Mobilfunk können ländliche Regionen besser versorgt werden. Als Technik wird LTE (4G) und später 5G verwendet.
Picture Alliance / dpa
Die 2015 verstei­gerten Frequenzen im Bereich 700 MHz können seit Anfang Juli für den Mobil­funk genutzt werden. Das meldet heute die Bundes­netz­agentur. „Es stehen nun bundes­weit weitere Flächen­frequenzen zur Verfü­gung, mit denen die Netz­betreiber die Mobil­funk­versor­gung insbe­sondere im länd­lichen Raum verbes­sern können“, freut sich ihr Präsi­dent, Jochen Homann.

Umstel­lung von DVB-T auf DVB-T2

Mit der Freigabe von 700 MHz für Mobilfunk können ländliche Regionen besser versorgt werden. Als Technik wird LTE (4G) und später 5G verwendet. Mit der Freigabe von 700 MHz für Mobilfunk können ländliche Regionen besser versorgt werden. Als Technik wird LTE (4G) und später 5G verwendet.
Picture Alliance / dpa
Bei der Frequenz­verstei­gerung 2015 wurden schon Frequenzen im Bereich 700 MHz verstei­gert, die zuvor noch vom terres­trischen Antennen-Fern­sehen genutzt wurden. Nach der schritt­weisen Umstel­lung auf den effi­zien­teren Über­tragungs­stan­dard DVB-T2 (mehr Programme pro "Kanal" über­tragbar) seien diese Frequenzen nun voll­ständig frei und könnten für mobiles Breit­band bundes­weit genutzt werden, verkündet die BNetzA.

Wo 700 MHz schon frei nutzbar ist, können diese Frequenzen zur Verbes­serung der Mobil­funk­versor­gung in länd­lichen Regionen beson­ders gut genutzt werden, weil sie eine relativ hohe Reich­weite haben.

Da die terres­trischen TV-Sender in Deutsch­land jetzt mit DVB-T2 senden, können sie im verblie­benen Frequenz­bereich 470 bis 694 MHz die Über­tragung "eines unver­änderten Programm­umfangs bei weit gerin­gerem Frequenz­bedarf" durch­führen, es ergibt sich also eine Win-Win-Situa­tion, einzig die Kunden mussten sich neue TV-Geräte oder Beistell-Decoder kaufen.

In den USA ist man schon einen Schritt weiter, dort wird auch der Bereich 600 MHz für den Mobil­funk genutzt. Das könnte in Europa zu einem späteren Zeit­punkt noch kommen.

Ausbau­verpflich­tung von 2015 greift zum 1. Januar 2020

In der Frequenz­verstei­gerung 2015 wurden die erfolg­reichen Bieter verpflichtet, zum 1. Januar 2020 eine Mobil­funk­versor­gung von mindes­tens 97 Prozent der Haus­halte in jedem Bundes­land und 98 Prozent bundes­weit zu errei­chen, ermahnt die Bundes­netz­agentur. Zudem sei eine voll­stän­dige Abde­ckung der Haupt­verkehrs­wege zu gewähr­leisten, soweit dies recht­lich und tatsäch­lich möglich ist. Und da dürfte der Haken versteckt sein.

Die Bundes­netz­agentur schreibt vor, Über­tragungs­raten von mindes­tens 50 Megabit pro Sekunde pro Anten­nensektor zu errei­chen. Den Haus­halten sollen im Wett­bewerb der Anbieter in der Regel Über­tragungs­raten von 10 Megabit pro Sekunde und mehr zur Verfü­gung gestellt werden.

Räumung des 700-MHz-Bandes in anderen EU-Mitglied­staaten

In den Grenz­regionen zu unseren Nach­barn könnte es auf 700 MHz noch Probleme geben. Nicht in allen Ländern sind diese Frequenzen so schnell für Mobil­funk nutzbar wie in Deutsch­land. Für den Zeit­raum bis zum Abschluss der Räumung des 700-MHz-Bandes auch in den Nach­barlän­dern haben die Mobil­funk­betreiber in Grenz­nähe den Schutz auslän­discher Rund­funk­nutzungen zu beachten. So wird im Internet über aktive TV-Sender in Däne­mark berichtet, die derzeit noch weit nach Nord­deutsch­land einstrahlen sollen.

Die EU-Mitglied­staaten haben bis zum 30. Juni 2020 – in beson­deren begrün­deten Fällen bis zum 30. Juni 2022 – Zeit, den Frequenz­bereich für draht­lose breit­bandige elek­troni­sche Kommu­nika­tions­dienste zur Verfü­gung zu stellen, teilt die Bundes­netz­agentur dazu mit. Man darf gespannt sein, ob diese Fristen einge­halten werden.

Wo kann 700 MHz bereits genutzt werden?

Aktu­elle Handys sollten bereits LTE-700-MHz beherr­schen, hier­zulande wird das "Band 28" (758-803 MHz Uplink und 703-748 MHz Down­link) verwendet. Wer einen LTE-fähigen Mobil­funk­vertrag (auch "Prepaid" ist ein Vertrag) besitzt, kann 700 MHz dort nutzen, wo es bereits ange­boten wird. Eine sepa­rate Frei­schal­tung ist nicht notwendig.

Ob die aktuell liefer­baren 5G-Handys auch schon für 5G-700 geeignet sind, sollte vor dem Kauf genau geklärt werden, falls die frühe Nutzung von 5G durch den Kunden ange­strebt wird. Andern­falls stünde in zwei bis drei Jahren eine Neuan­schaf­fung ins Haus.

Wann und wo konkret schon Stationen auf 700 MHz in Betrieb gehen oder bereits aktiv sind, wurde von den Netz­betrei­bern noch nicht kommu­niziert. Dem Vernehmen nach soll es in Nord­deutsch­land (bei Husum und in Hamburg) bereits erste Versuche von Telefónica geben, in Düssel­dorf soll ein Sender von Voda­fone auf 700 MHz entdeckt worden sein. Daneben sendet der Bayri­sche Rund­funk mit Frequenzen von Telefónica ein Versuchs­programm im eMBMS ("5G-Broad­cast") Stan­dard, wofür es aber auf dem freien Markt derzeit keine Empfangs­geräte gibt.

teltarif.de-Leser, die entspre­chende Endge­räte mit Monitor-Soft­ware haben ("Root" ist dafür nicht unbe­dingt erfor­derlich), sind einge­laden, ihre Beob­achtungen im Forum mitzu­teilen.

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