Themenspezial: Verbraucher & Service Urteil

mobilcom-debitel wegen Vertragsverlängerung verurteilt

mobilcom-debitel kassierte bei einem Kunden trotz bestä­tigter Kündi­gung einfach weiter. Der Fall landete vor Gericht. mobilcom-debitel konnte die Forde­rung aller­dings nicht begründen.
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mobilcom-debitel wegen Vertragsverlängerung verurteilt mobilcom-debitel wegen Vertragsverlängerung verurteilt
Bild: Rynio-Productions---Fotolia.com
Wenn ein Kunde seinen Mobil­funk-Vertrag kündigt und dieses vom Provider schrift­lich bestä­tigt bekommt, sollte eigent­lich alles gere­gelt sein. Im Fall eines Kunden bei mobilcom-debitel war dies aller­dings nicht so.

Die Anwalts­kanzlei Johannes ließ uns heute einen kurzen Bericht zu einem Urteil gegen mobilcom-debitel zukommen, das sie im Namen eines Kunden erstritten hat.

Nach Kündi­gung kamen weiterhin Rech­nungen

mobilcom-debitel wegen Vertragsverlängerung verurteilt mobilcom-debitel wegen Vertragsverlängerung verurteilt
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In einem Rechts­streit vor dem Amts­gericht Hamburg-St. Georg hat mobilcom-debitel eine Nieder­lage einste­cken müssen. Der Mobil­funk­provider verlangte von einem ehema­ligen Kunden trotz Kündi­gung des Vertrages weiterhin Gebühren, konnte den Nach­weis für deren Recht­mäßig­keit jedoch nicht erbringen.

Der Kunde hatte den Mobil­funk­vertrag im Juli 2016 gekün­digt. mobilcom-debitel hatte daraufhin in einem Schreiben erklärt, dass der "Kündi­gungs­wunsch" selbst­verständ­lich respek­tiert werde. Nach Vertrags­ende erhielt der Kunde jedoch weiterhin Rech­nungen. Der Kunde habe nach Kündi­gung eine "tele­foni­sche Vertrags­verlän­gerung durch­geführt", so die Begrün­dung des Tele­fondiens­tean­bieters.

Als der ehema­lige Kunde nicht zahlte, beauf­tragte das Unter­nehmen der freenet-Gruppe einen Inkas­sodienst. Am Ende sah sich der Kunde mit einer Forde­rung einschließ­lich Inkas­sokosten von über 300 Euro konfron­tiert.

mobilcom-debitel konnte Forde­rung nicht begründen

Der Kunde wider­sprach. Als dies nichts nutzte, ließ er von der Hamburger Anwalts­kanzlei Johannes Klage einrei­chen. Das Amts­gericht Hamburg-St. Georg forderte mobilcom-debitel auf, den Anspruch zu begründen. Statt einer Begrün­dung verzich­tete das Unter­nehmen auf die Forde­rung. Das Gericht stellte daher fest, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, an mobilcom-debitel die 300 Euro zu zahlen (Urteil vom 4. Juni 2019, Az. 924 C 213/19).

Bereits das Amts­gericht Bruchsal hatte - wie von teltarif.de berichtet - in einem ähnli­chen Rechts­streit mit Telefónica Germany zugunsten eines Verbrau­chers entschieden. Rechts­anwalt Johannes empfiehlt Mobil­funk­kunden: "Rech­nungen dieser Art sollte man nicht unge­prüft bezahlen. Ist die Forde­rung unbe­rech­tigt und der Anbieter nicht zum Einlenken bereit, empfiehlt sich die Einschal­tung eines Rechts­anwaltes."

Darüber hinaus sind auch die örtli­chen Verbrau­cher­zentralen zur außer­gericht­lichen Rechts­bera­tung legi­timiert und können gege­benen­falls Klage erheben.

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