Themenspezial: Verbraucher & Service Missbräuchliche Nutzung

Bericht: So soll der Missbrauch von EU-Roaming verhindert werden

Bald sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der EU wegfallen und die Anbieter befürchten deshalb eine missbräuchliche Nutzung meist günstigerer ausländischer Angebote. Der Standard berichtet nun darüber, wie dies verhindert werden soll.
Von David Rist

Eine Europafahne weht vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Die Nutzung von ausländischen Tarifen soll durch das EU-Roaming nicht ermöglicht werden
Bild: dpa
In diesem Jahr ist es endlich soweit: Die Roaming-Gebühren sollen für Reisende von einem EU-Land zu einem anderen EU-Land ab Juni 2017 wegfallen. Das heißt, wer mit seinem deutschen Tarif im EU-Ausland unter­wegs ist, soll zu heimischen Konditionen telefonieren können. Zwar soll es auch dafür Ausnahme­regelungen geben, die unter Umständen Aufschläge zulassen, die aber müssen erst von den Aufsichts­behörden genehmigt werden. Momentan deutet also alles daraufhin, dass die neue EU-Roaming-Verordnung wie geplant in Kraft treten wird.

Anbieter befürchten miss­bräuchliche Nutzung

Eine Europafahne weht vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Die Nutzung von ausländischen Tarifen soll durch das EU-Roaming nicht ermöglicht werden
Bild: dpa
Den Mobil­funk­anbietern ist das natürlich ein Dorn im Auge, doch Gesetz ist Gesetz. Blöd nur, wenn von diesem Gesetz auch Verbraucher profitieren können, die sich nicht nur die EU-Roaming-Gebühren sparen wollen, sondern dadurch auch günstigere Tarife im Ausland buchen möchten. Denn gerade Tarife für die mobile Daten­nutzung sind im EU-Ausland teils deutlich günstiger, beispiels­weise in Österreich. Man könnte sich dort also einen günstigen Daten­tarif kaufen und ihn dank der neuen EU-Roaming-Verordnung ohne Aufschlag in Deutschland nutzen.

Damit das nicht passiert, hat die EU-Kommission ein Regelwerk zur "Vermeidung zweck­widriger und miss­bräuchlicher Nutzung" erstellt, berichtet Der Standard. Demnach müssen Kunden bei Vertrags­abschluss künftig eine sogenannte "stabile Bindung" im entsprechenden Land nachweisen. Heißt, etwa eine Post­anschrift oder einen Nach­weis des örtlichen Finanz­amtes.

Nach­forschungen bei Verdacht auf Miss­brauch

Zudem sollen die Mobil­funk­anbieter bei Verdacht auf miss­bräuchliche Nutzung Nach­forschungen anstellen dürfen. Diese Beobachtungs­periode soll mindestens vier Monate andauern. Zudem berichtet Der Standard, müsste mindestens eines der folgenden drei Kriterien erfüllt werden:

  • überwiegender Auslands­aufenthalt und/oder überwiegende Nutzung von Roaming­diensten im Ausland
  • lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen oder sogar ausschließlichen Nutzung zum Roaming oder
  • Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinander­folgende Nutzung durch denselben Kunden.

Kunden sollen allerdings die Möglich­keit bekommen, ihre Unschuld innerhalb von zwei Wochen zu beweisen. Das klingt nach einer Menge Büro­kratie, sollte man ins Visier seines Anbieters geraten. Auch ist nicht klar, in welcher Form der Kunde dann seine Unschuld zu beweisen hat.

Viele deutsche Discount-Provider bieten schon jetzt einige Billig-Tarife an, bei denen Roaming nicht inbegriffen ist. Diese Thematik haben wir in unserem Editorial Stay at Home statt Roam like at Home beleuchtet. Zudem erklären wir Ihnen auf einer Ratgeber-Seite den Euro-Tarif im Detail.

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