Verbraucherschutz

Microsoft: Keine Zwangsupgrades mehr im Hintergrund

Seit 2015 liegt Microsoft mit dem Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Rechtsstreit wegen der ungefragten Upgrades auf Windows 10. Nun ist der Fall zu einem Ende gekommen, denn Microsoft hat letztlich doch klein beigegeben.
Von Stefan Kirchner

Windows 10 Microsoft hat nachgegeben: Keine ungefragten Windows-Upgrades mehr in Zukunft
Bild: teltarif/Microsoft
Als Microsoft 2015 mit dem Rollout von Windows 10 begann, wurde bei zahlreichen Update-Willigen, die von Windows 7 oder Windows 8/8.1 aus aktualisieren wollten, das mehrere Gigabyte große Upgrade im Hintergrund herunter­geladen. Bei manchen Nutzern wurde dadurch der Zugriff auf das Internet massiv gestört und führte demzufolge zu einigem Ärger. Die Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg mahnte Microsoft daraufhin ab.

Dieser Abmahnung hat Microsoft nach anfänglicher Weigerung nun nachgegeben und die strafbewehrte Unterlassungs­erklärung unterzeichnet, wie t3n berichtet [Link entfernt] . Damit verpflichtet sich der Redmonder Konzern, in Zukunft keine größeren Upgrades für Windows-Betriebssysteme im Hintergrund und ohne das Wissen der Nutzer zu verteilen. Man muss somit in Deutschland künftig jedem größeren Upgrade explizit zustimmen, dass es im Hintergrund heruntergeladen werden darf.

Unterm Strich sind damit keine weiteren Verhandlungen vor Gericht vonnöten.

Signalwirkung für die Branche

Windows 10 Microsoft hat nachgegeben: Keine ungefragten Windows-Upgrades mehr in Zukunft
Bild: teltarif/Microsoft
Der Verbraucherschutz Baden-Württemberg freut sich natürlich über den Ausgang. "Wir hätten uns ein früheres Einlenken gewünscht, dennoch ist die Abgabe ein Erfolg für mehr Verbraucher­rechte in der digitalen Welt“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg. "Wir gehen davon aus, dass Microsoft und andere Software-Hersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht. Das ungefragte Aufspielen von Installations­dateien von mehreren Gigabyte gehört sicher nicht dazu".

Anfangs hatte das Landgericht München I die Klage der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg noch abgewiesen mit der Begründung, dass die Klage nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde. Erst nachdem das Oberlandes­gericht München nach Berufung der Verbraucher­zentrale die ordnungsgemäße Zustellung an die deutsche Konzern­tochter bestätigte, wurde der Fall vom Landgericht München I weiter bearbeitet.

Fragwürdige Methoden

Auslöser der ganzen Sache war wie gesagt das Herunterladen der Installations­dateien, sofern Nutzer auf dem Rechner Windows 7 oder Windows 8/8.1 eingesetzt hatten. Microsoft ging dabei sehr aggressiv vor: Die mehr als 6 GB großen Installations­dateien wurden in jedem Fall heruntergeladen, ohne das der Nutzer davon Kenntnis nahm. Erst nach dem kompletten Download wurde der Nutzer gefragt, ob er Windows 10 installieren möchte. Das Fatale an der Sache war jedoch, dass mittels eines kleinen Windows-Updates besagte Installations­dateien auch bei denjenigen Nutzern heruntergeladen wurden, die sich gar nicht für das Upgrade angemeldet hatten.

Resultat der aggressiven Strategie: Erheblich eingeschränkte Bandbreite beim Surfen, auf manchen PCs eine künstlich zugemüllte Festplatte oder SSD und der nervige Hinweis nach jedem PC-Neustart, dass Windows 10 zur Installation bereit steht. Erst nach heftigen Protesten und diversen Anleitungen im Netz, welche Updates entfernt werden müssen, damit Windows 10 nicht automatisch herunter­geladen wird, konnte die Sache damals ein wenig eindämmen.

Interessant wird die Sache erst dann wieder, wenn Microsoft ein Abo-Modell für Windows 10 einführen würde. Denn dann würde durch den Lizenzvertrag des Abo-Modells der Download von etlichen Gigabyte an Daten im Hintergrund wieder Gegenstand des Nutzungs­verhältnisses werden und eine solche Abmahnung ins Leere laufen.

Lesen Sie in einem weiteren Artikel, wie sie Windows 10 weniger mitteilungsbedürftig machen können.

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