Rechtswidrig

mailbox.org: Zu viele Aus­kunfts­er­suchen rechtswidrig

mailbox.org hat seinen Transparenzbericht für das Jahr 2018 veröffentlicht. Von den Auskunftsersuchen an den Mail-Dienstleister sind immer noch zu viele rechtswidrig und enthalten Fehler.
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Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen an mailbox.org waren 2018 rechtswidrig. Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen an mailbox.org waren 2018 rechtswidrig.
picture alliance/Daniel Reinhardt/dpa
Der Mail-Dienstleister mailbox.org, der zur Heinlein Support GmbH gehört, hat seinen aktuellen Trans­parenzbericht veröffentlicht. Der Bericht beleuchtet die Auskunfts­ersuchen und Telekommunikations­überwachung (TKÜ) im Jahr 2018. Grundsätzlich haben zum Beispiel Behörden und die Polizei das Recht, sich an Dienstanbieter zu wenden und ein Auskunftsersuchen zu stellen. Nur gibt es dafür auch klare juristische Voraussetzungen, an die sich die Ermittler halten müssen.

Insgesamt erhielt mailbox.org 72 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, vier davon aus dem Ausland. 48 der Anfragen waren rechtswidrig und wurden deshalb zurückgewiesen, darunter auch zwei TKÜ-Anfragen. Nach der Ablehnung wurden 35 Anfragen ohne Formfehler erneut gestellt. Anschließend mussten davon aber wieder 13 Fälle abgelehnt werden. Das Problem: In der Regel verschicken Ermittlungsbehörden die Anfragen rechtswidrig unverschlüsselt per E-Mail. Nur eine Polizeibehörde hat Anfragen per E-Mail verschlüsselt und fehlerfrei gestellt.

Nicht das erste Mal

Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen an mailbox.org waren 2018 rechtswidrig. Über 60 Prozent der Auskunftsersuchen an mailbox.org waren 2018 rechtswidrig.
picture alliance/Daniel Reinhardt/dpa
Im Vorjahr 2017 erhielt der Mail-Dienstleister 38 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden. Über 50 Prozent der Anfragen erhielten Formfehler und wurden aufgrund von Rechts­widrigkeit abgelehnt. Und der Blick auf dieses Jahr zeigt: Es hat sich nichts geändert. Der Inhaber von mailbox.org, Peter Heinlein, fordert eine Änderung in der Vorgehensweise: "Die unverantwortliche Verfahrensweise fast aller Behörden bei ihren Auskunftsersuchen muss dringend verbessert werden. Dazu gehört als Mindestanforderung, dass die Anfragen per E-Mail verschlüsselt erfolgen. Die technischen Möglichkeiten dafür sind seit Jahren vorhanden. Wir stehen für freie und sichere Kommunikation, aber sehen im Internet keinen Platz für rechtsfreie Räume. Daher unterstützen wir, auch zum Schutz unserer Kunden, selbstverständlich die gezielte Aufklärung von Straftaten – rechtswidrige Anfragen von Ermittlungsbehörden weisen wir jedoch auch in Zukunft konsequent ab. Viele Ermittlungsbeamten haben offenbar nur wenig technische wie juristische Kenntnisse über die aktuell geltenden Datenschutzgesetze und machen viele unnötige Formfehler. Wir sehen hier dringenden Handlungs- und Aufklärungsbedarf und fordern die zuständigen Landesbehörden auf, endlich die technischen Grundlagen für verschlüsselte Kommunikation zu schaffen und ihre Mitarbeiter umfassend zu schulen."

Von den 72 Anfragen 2018 drehten sich 69 um Bestandsdatenabfragen und drei um Telekommunikationsüberwachung. Beantwortet werden die Anfragen von mailbox.org entsprechend nur, wenn sie rechtmäßig und fehlerfrei gestellt werden. Alle Anfragen werden von einem Datenschützer und spezialisierten Anwälten geprüft. Sind Fehler enthalten, werden sie abgelehnt. Auf diese Weise sollen Kunden und Mitarbeiter von mailbox.org geschützt werden. Mitarbeiter, die Daten unrechtmäßig herausgeben, verstoßen gegen datenschutzrechtliche Normen und können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

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