Allgemeinzuteilung

Handynetze auf Schiffen dürfen auch LTE senden

Die BNetzA hat ihre Allgemeinzuteilung für Mobilfunk-Frequenzen auf Schiffen erneuert. Neben GSM darf auch UMTS und LTE eingesetzt werden - aber nur in bestimmten Frequenzbereichen.
Von Thorsten Neuhetzki

UMTS und LTE können per Allgemeinzuteilung auf Schiffen eingesetzt werden. UMTS und LTE können per Allgemeinzuteilung auf Schiffen eingesetzt werden.
Foto: StenaLine, Grafik/Montage: teltarif.de
Reisende, die eine Fähre oder ein Kreuzfahrtschiff besteigen, sehen auf ihrem Handy nach Verlassen des Hafens häufig, dass ihr Handy immer noch in einem Netz eingebucht ist - es ist aber nicht das "eigene", heimische Netz und kein normales Roaming, sondern ein (teures) Schiffsnetz. Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Allgemeinzuteilung für diese Schiffsnetze erneuert. Sie besagt, dass neben GSM-Netzen auch UMTS und LTE unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden darf. An den Preisen dieser Netze ändert das aber wohl nichts: Eine Nutzung sollte aus Kostengründen nur im Notfall in Erwägung gezogen werden.

Die Allgemeinzuteilung der Frequenzen betrifft den Teil der Nord- und Ostsee, der sich in einem Bereich zwischen zwei und zwölf Seemeilen bewegt. Bis zu zwei Seemeilen (bei LTE sind es vier Seemeilen) sind die Land-Netze noch ohne Probleme zu empfangen und ein Schiffsnetz könnte die Land-Netze stören. In internationalen Gewässern gelte die Allgemeinzuteilung gemäß Artikel 86 Seerechtsübereinkommen auch für Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, teilt der Regulierer mit.

GSM, UMTS und LTE: Diese Frequenzen sind zugelassen

UMTS und LTE können per Allgemeinzuteilung auf Schiffen eingesetzt werden. UMTS und LTE können per Allgemeinzuteilung auf Schiffen eingesetzt werden.
Foto: StenaLine, Grafik/Montage: teltarif.de
Eingesetzt werden dürfen grundsätzlich GSM, UMTS und LTE - allerdings nur in bestimmten Frequenzbändern. Das sind GSM 900 (925-960 MHz Down- und 880-915  MHz Uplink) sowie GSM 1800 (1805-1880 MHz Down- und 1710 - 1785 MHz Uplink). Bei UMTS darf lediglich das 2100-MHz-Band im Bereich von 2110-2170 MHz Down- und 1920-1980 MHz Uplink zum Einsatz kommen. Allerdings darf maximal eine Bandbreite von 5 MHz genutzt werden.

Diese maximale Bandbreite von 5 MHz pro Frequenzband gilt auch für LTE, das auf 1800 und 2600 MHz eingesetzt werden darf. Im 1800er-Band entsprechen die erlaubten Frequenzen denen von GSM 1800, im 2600er-Band ist es der Frequenzbereich von 2620-2690 MHz im Down- und 2500 bis 2570 MHz im Uplink.

Schiffsnetzbetreiber können darüber hinaus beantragen, dass ihre eingesetzten Frequenzen auch im Zwei-Seemeilen-Korridor und sogar im Hafen weiter in Betrieb sein dürfen. Das allerdings bedarf neben der Genehmigung der BNetzA auch der Zustimmung des Inhabers der jeweiligen Frequenz in Deutschland.

Warnung vor automatischer, unbeabsichtigter Nutzung

Schiffsnetze sind im Allgemeinen in der Nutzung sehr teuer und unterliegen nicht der EU-Regulierung. Die Außenanbindung der Schiffsnetze erfolgt in aller Regel per Satellit, wo mit die Betreiber der Netze die hohen Kosten erklären.

Ein Schiff, das von Deutschland nach Dänemark oder Schweden fährt und ein solches Netz an Bord betreibt, befindet sich zwar oft in der Nähe der EU-Küsten, gilt aber nicht als EU. Sobald auf den Netzen wirklich neben der GSM-Telefonie auch Datendienste angeboten werden, sollte das Datenroaming im Handy für die Zeit der Überfahrt deaktiviert werden.
In einem Ratgeber erfahren Sie weitere Details zu Schiffsnetzen und ihren Kosten.