Lidl Connect, Fyve & Co.: Weiter kein Prepaid-Inhaberwechsel
Kein Prepaid-Inhaberwechsel bei Vodafone-Discountern
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Das Jahr 2017 war im Prepaid-Markt ein einschneidendes Jahr, denn damals wurde in Deutschland die gesetzliche Identifizierungspflicht für alle neu verkauften Prepaidkarten eingeführt. teltarif.de stellte damals fest: Bei diversen Prepaid-Discountern war während der Umstellungs-Maßnahmen vorübergehend kein Wechsel des Prepaid-Inhabers möglich. Vodafone bat für die Prepaid-Discounter im eigenen Netz damals um Geduld und versprach, mit Hochdruck an einer Lösung zu arbeiten.
Nach mehr als zwei Jahren stellt sich nun heraus: Vodafone hat die Sache noch immer nicht umgesetzt - und wird das wohl auch nicht tun.
Darum ist ein Prepaid-Inhaberwechsel sinnvoll
Kein Prepaid-Inhaberwechsel bei Vodafone-Discountern
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Ein Wechsel des Prepaid-Inhabers ist in vielen Fällen sinnvoll. Hat man beispielsweise einem Teenager eine Prepaid-Karte geschenkt und vollendet dieser das 18. Lebensjahr, sollte man die Inhaberschaft auch auf diesen übertragen.
Auch nach dem Tod eines Angehörigen gibt es unter den Erben immer wieder den Wunsch, die Prepaidkarte mit der bekannten Rufnummer des Verstorbenen weiter zu nutzen, damit die möglicherweise einem größeren Kreis bekannte Rufnummer nicht verfällt.
Viele Prepaid-Anbieter halten für den Wechsel des Inhabers ein vorbereitetes Formular bereit, das der bisherige und der neue Inhaber gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Nach dem Wechsel des Prepaid-Inhabers ist in der Regel eine erneute Identifizierung durch den neuen Inhaber notwendig. Vodafone stellt für seine eigenen CallYa-Kunden seit vielen Jahren hierfür das Formular Auftrag für CallYa-Karten-Übernahme bereit - für Prepaid-Discounter im Vodafone-Netz gibt es das aber nach wie vor nicht.
Diese Kunden sind betroffen
teltarif.de fragte nun nach über zwei Jahren nach, was aus der damaligen Ankündigung geworden sei, "mit Hochdruck" hierfür eine Lösung anzubieten. Ein Vodafone-Sprecher schreibt uns dazu:
Leider muss ich bestätigen, dass wir im Branded-Reseller-Markt eine Vertragsübernahme/einen Inhaberwechsel von Prepaid-Verträgen nicht anbieten. Interne Analysen haben hier gezeigt, dass dieser Dienst kaum relevant für die Kunden ist und die Realisierung insofern auch nicht weiter verfolgt wurde. Wir bedauern, wenn einige wenige Kunden Rufnummern aus alten Prepaid-Verträgen weiternutzen wollen - können dafür aber leider keine technische Lösung anbieten.Betroffen davon sind also insbesondere Kunden der Prepaid-Discounter Lidl Connect, Fyve und mobi sowie die Bestandskunden von BILDmobil, Edeka mobil und Rossmann mobil.
Selbst für seinen hauseigenen Discounter otelo bietet Vodafone keinen offiziellen Prozess des Inhaberwechsels an. Es gibt aber immer wieder Berichte darüber, dass otelo-Kunden einfach das oben verlinkte CallYa-Wechselformular ausgefüllt hätten und damit erfolgreich gewesen seien.
Wie sollte man sich verhalten?
Der Gesetzgeber hat mit der 2017 in Kraft getretenen Novelle zum Ausdruck gebracht, dass er sich immerhin bei neu verkauften Prepaidkarten dafür interessiert, wer diese besitzt und nutzt. Auf eine verpflichtende Nachregistrierung aller im Umlauf befindlichen Prepaidkarten wie in Österreich hat der deutsche Staat hingegen verzichtet. Im Übrigen kann jeder Prepaidanbieter eine Prepaidkarte ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen, denn diese haben keine Laufzeit.
Von einem Verstorbenen sollten nur die offiziellen Erben eine Prepaidkarte übernehmen (und gegebenenfalls stillschweigend weiternutzen). Wer bei Nachfragen keinen Erbschein nachweisen kann, muss sich (insbesondere bei einem Missbrauch der Prepaidkarte) möglicherweise unangenehme Fragen gefallen lassen.
Schwieriger wird es, eine auf die Eltern registrierte Prepaidkarte auf ein inzwischen erwachsenes Kind zu übertragen oder eine bereits registrierte SIM der oben genannten Provider an Freunde zu verschenken. Denn auch die Rufnummernportierung ist dafür nur eine indirekte Lösung: Bei einer Rufnummernportierung müssen die bei beiden Providern hinterlegten Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse exakt übereinstimmen, sonst darf die Portierung nicht durchgeführt werden.
Im Prinzip müssen also die Eltern zunächst die Rufnummer zu einem Anbieter portieren, bei dem sicher ein Prepaid-Inhaberwechsel durchführbar ist. Nach Portierung und Inhaberwechsel kann die Rufnummer vom erwachsenen Kind dann wieder zum ursprünglichen Provider zurückportiert werden. Für diese Lösung ist allerdings die Anschaffung von mindestens zwei Starterpaketen notwendig.
Prinzipiell kann man auch einfach "alles so lassen wie es ist". Der offiziell registrierte Prepaid-Inhaber muss allerdings immer damit rechnen, dass er dann für eine möglicherweise missbräuchliche Verwendung der Prepaidkarte haftbar gemacht werden kann.
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