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Lidl Connect, Fyve & Co.: Weiter kein Prepaid-Inhaberwechsel

Kunden von Prepaid-Discoun­tern wie Lidl Connect oder Fyve im Voda­fone-Netz können nach wie vor nicht den Prepaid-Inhaber wech­seln. Eigent­lich wollte Voda­fone das seit zwei Jahren anbieten. Vermut­lich kommt das nie.
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Kein Prepaid-Inhaberwechsel bei Vodafone-Discountern Kein Prepaid-Inhaberwechsel bei Vodafone-Discountern
Bild: dpa
Das Jahr 2017 war im Prepaid-Markt ein einschnei­dendes Jahr, denn damals wurde in Deutsch­land die gesetz­liche Iden­tifi­zierungs­pflicht für alle neu verkauften Prepaid­karten einge­führt. teltarif.de stellte damals fest: Bei diversen Prepaid-Discoun­tern war während der Umstel­lungs-Maßnahmen vorüber­gehend kein Wechsel des Prepaid-Inha­bers möglich. Voda­fone bat für die Prepaid-Discounter im eigenen Netz damals um Geduld und versprach, mit Hoch­druck an einer Lösung zu arbeiten.

Nach mehr als zwei Jahren stellt sich nun heraus: Voda­fone hat die Sache noch immer nicht umge­setzt - und wird das wohl auch nicht tun.

Darum ist ein Prepaid-Inha­berwechsel sinn­voll

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Ein Wechsel des Prepaid-Inha­bers ist in vielen Fällen sinn­voll. Hat man beispiels­weise einem Teen­ager eine Prepaid-Karte geschenkt und voll­endet dieser das 18. Lebens­jahr, sollte man die Inha­berschaft auch auf diesen über­tragen.

Auch nach dem Tod eines Ange­hörigen gibt es unter den Erben immer wieder den Wunsch, die Prepaid­karte mit der bekannten Rufnummer des Verstor­benen weiter zu nutzen, damit die mögli­cher­weise einem größeren Kreis bekannte Rufnummer nicht verfällt.

Viele Prepaid-Anbieter halten für den Wechsel des Inha­bers ein vorbe­reitetes Formular bereit, das der bishe­rige und der neue Inhaber gemeinsam ausfüllen und unter­schreiben. Nach dem Wechsel des Prepaid-Inha­bers ist in der Regel eine erneute Iden­tifi­zierung durch den neuen Inhaber notwendig. Voda­fone stellt für seine eigenen CallYa-Kunden seit vielen Jahren hierfür das Formular Auftrag für CallYa-Karten-Über­nahme bereit - für Prepaid-Discounter im Voda­fone-Netz gibt es das aber nach wie vor nicht.

Diese Kunden sind betroffen

teltarif.de fragte nun nach über zwei Jahren nach, was aus der dama­ligen Ankün­digung geworden sei, "mit Hoch­druck" hierfür eine Lösung anzu­bieten. Ein Voda­fone-Spre­cher schreibt uns dazu:

Leider muss ich bestä­tigen, dass wir im Branded-Reseller-Markt eine Vertrags­über­nahme/einen Inha­berwechsel von Prepaid-Verträgen nicht anbieten. Interne Analysen haben hier gezeigt, dass dieser Dienst kaum rele­vant für die Kunden ist und die Reali­sierung inso­fern auch nicht weiter verfolgt wurde. Wir bedauern, wenn einige wenige Kunden Rufnum­mern aus alten Prepaid-Verträgen weiter­nutzen wollen - können dafür aber leider keine tech­nische Lösung anbieten.
Betroffen davon sind also insbe­sondere Kunden der Prepaid-Discounter Lidl Connect, Fyve und mobi sowie die Bestands­kunden von BILDmobil, Edeka mobil und Ross­mann mobil.

Selbst für seinen haus­eigenen Discounter otelo bietet Voda­fone keinen offi­ziellen Prozess des Inha­berwech­sels an. Es gibt aber immer wieder Berichte darüber, dass otelo-Kunden einfach das oben verlinkte CallYa-Wech­selfor­mular ausge­füllt hätten und damit erfolg­reich gewesen seien.

Wie sollte man sich verhalten?

Der Gesetz­geber hat mit der 2017 in Kraft getre­tenen Novelle zum Ausdruck gebracht, dass er sich immerhin bei neu verkauften Prepaid­karten dafür inter­essiert, wer diese besitzt und nutzt. Auf eine verpflich­tende Nach­regis­trie­rung aller im Umlauf befind­lichen Prepaid­karten wie in Öster­reich hat der deut­sche Staat hingegen verzichtet. Im Übrigen kann jeder Prepaid­anbieter eine Prepaid­karte ohne Angabe von Gründen jeder­zeit kündigen, denn diese haben keine Lauf­zeit.

Von einem Verstor­benen sollten nur die offi­ziellen Erben eine Prepaid­karte über­nehmen (und gege­benen­falls still­schwei­gend weiter­nutzen). Wer bei Nach­fragen keinen Erbschein nach­weisen kann, muss sich (insbe­sondere bei einem Miss­brauch der Prepaid­karte) mögli­cher­weise unan­genehme Fragen gefallen lassen.

Schwie­riger wird es, eine auf die Eltern regis­trierte Prepaid­karte auf ein inzwi­schen erwach­senes Kind zu über­tragen oder eine bereits regis­trierte SIM der oben genannten Provider an Freunde zu verschenken. Denn auch die Rufnum­mern­portie­rung ist dafür nur eine indi­rekte Lösung: Bei einer Rufnum­mern­portie­rung müssen die bei beiden Provi­dern hinter­legten Daten wie Name, Geburts­datum und Adresse exakt über­einstimmen, sonst darf die Portie­rung nicht durch­geführt werden.

Im Prinzip müssen also die Eltern zunächst die Rufnummer zu einem Anbieter portieren, bei dem sicher ein Prepaid-Inha­berwechsel durch­führbar ist. Nach Portie­rung und Inha­berwechsel kann die Rufnummer vom erwach­senen Kind dann wieder zum ursprüng­lichen Provider zurück­portiert werden. Für diese Lösung ist aller­dings die Anschaf­fung von mindes­tens zwei Star­terpa­keten notwendig.

Prin­zipiell kann man auch einfach "alles so lassen wie es ist". Der offi­ziell regis­trierte Prepaid-Inhaber muss aller­dings immer damit rechnen, dass er dann für eine mögli­cher­weise miss­bräuch­liche Verwen­dung der Prepaid­karte haftbar gemacht werden kann.

Alle Prepaid­anbieter finden Sie in unserem Prepaid-Tarif­vergleich.

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