Urheberrecht

Nach Razzia bei kinox.to-Betreibern: Das müssen Nutzer jetzt beachten

Bei einer Razzia gegen die Betreiber des Streaming-Portals kinox.to hat die Polizei Beweismaterial sichergestellt - die beiden Hauptbeschuldigten waren hingegen nicht anzutreffen. Berichten zufolge sind im Dunstkreis des Portals auch Filehoster und ein Community-Forum entstanden. Wir zeigen, welche rechtlichen Folgen die Razzia für Nutzer haben kann.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

Razzia bei kinox.to-Betreibern Razzia bei kinox.to-Betreibern
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Mit einer Razzia in vier Bundesländern haben Ermittler im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nach Informationen des Spiegels in der vergangenen Woche die Betreiber des Onlineportals kinox.to aufzuspüren versucht. Wie das Nachrichtenmagazin berichtete, stürmte eine Spezialeinheit ein Wohnhaus in einem Ort nahe Lübeck, in dem die Hauptbeschuldigten, zwei Brüder im Alter von 21 und 25 Jahren, bei ihren Eltern leben. Die Gesuchten waren allerdings nicht in dem Haus. Die Seite kinox.to soll auf raubkopierte Medieninhalte wie aktuelle Kinofilme verlinken. Sie rangiert nach Angaben des Magazins unter den Top 50 der von Deutschland aus besuchten Web-Angebote. Die Dresdner Staatsanwaltschaft war am Sonntag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern nach Angaben des "Spiegels" neben gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung und Steuerhinterziehung auch räuberische Erpressung und Brandstiftung vor. Zwei weitere Haftbefehle gegen führende Köpfe von kinox.to wurden im Raum Neuss und in Düsseldorf vollstreckt. Fahnder durchsuchten sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern. Bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin seien "Vermögenswerte sichergestellt" worden, so der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein. Nach den Brüdern werde nun "europaweit gefahndet".

Anwalt: Folgen für Nutzer gering

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Laut Informationen des Blogs tarnkappe.info stecken die Beschuldigten auch hinter einigen One-Click-Hostern. So sei bekannt, dass die Webseiten bitshare.com und freakshare.com in den Dunstkreis von kinox.to gehören. Die Ermittlungsbehörden dürften demnach schon bald Zugriff auf die Server der Hoster erhalten. Laut einem Informanten von tarnkappe.info soll der Umsatz von kinox.to bei rund zwei Millionen Euro im Jahr gelegen haben.

Die rechtlichen Risiken für Nutzer des Streaming-Portals hält Rechtsanwalt Christian Solmecke [Link entfernt] dennoch für gering: "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon [deshalb, d. Red.] keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU - die hier offenbar die Strafanzeige erstattet hat - auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat."

Unklar sei außerdem, so Solmecke, welche Daten die Server gespeichert haben. Wäre in den Logs der Server die Verbindung einer IP-Adresse mit einem illegalen Download oder Stream nachgewiesen, müsse ein Internet-Provider diese IP-Adresse zunächst dem Nutzer zuordnen. Aufgrund der knappen Speicherfristen der Zugangsanbieter dürfte das aber nur wenige Tage möglich sein. Deshalb müssen Nutzer wohl nur dann mit Problemen rechnen, wenn sie in den letzten Tagen einen der Dienste genutzt haben, so der Anwalt weiter.

Während Streaming-Nutzer vor einer Abmahnung wohl eher keine große Angst haben müssen, sind die rechtlichen Risiken für Nutzer der Hoster und anderen Plattformen wohl größer. Personen, die urheberrechtlich geschütztes Material auf den Plattformen veröffentlicht haben, müssen zumindest dann mit einer Abmahnung der Rechteinhaber rechnen, wenn die Staatsanwaltschaft an die Kundendaten herankommt. Dies kann möglicherweise mit Hilfe der IP-Adresse geschehen, aber auch mit Hilfe von Zahlungsdaten im Fall derjenigen Kunden, die für privilegierten Zugang zu den Diensten kostenpflichtige Accounts gebucht haben.

Die Macher des Vorgänger-Portals kino.to wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

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