Verurteilung

Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft für Chef von Kino.to

Geständnis war Teil eines Deals zur Verfahrensbeschleunigung
Von mit Material von dpa

Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft für Chef von Kino.to Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Haft
für Chef von Kino.to
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Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem muss der Verurteilte 3,7 Millionen Euro aus seinem Vermögen an die Staatskasse bezahlen. Das mit Kino.to erwirtschaftete Vermögen hatte der Gründer über eine spanische Firma verbucht. Kino.to machte Geld über Werbeanzeigen auf der Seite.

Der 39-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Leipzig zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf Kino.to bekannt. Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Das Geständnis des gelernten Fußbodenlegers war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.

Kino.to-Gründer hat vor Gericht sein Tun bedauert

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für Chef von Kino.to
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Der Gründer und Chef von Kino.to hat vor Gericht sein Tun explizit bedauert. Beobachter gehen davon aus, dass ohne die Vereinbarung das Urteil gegen den Angeklagten deutlich höher ausgefallen wäre. Der Deal bestand darin, dass bei einem vollen Schuldeingeständnis das Strafmaß maximal vier Jahre und zehn Monate betragen soll. Immerhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehr als eine Million Links zusammengetragen, über die die Nutzer die urheberrechtlich geschützten Filme kostenlos erreichen konnten.

Das Urteil lautet auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. Denn der Verurteilte zeichnete nicht nur für das kino.to-Portal verantwortlich, sondern auch für einige Filehoster, auf denen das widerrechtlich kopierte Material lagerte. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekanntgewordene gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel. Das Gericht verließ der Verurteilte trotzdem vorläufig auf freiem Fuß. Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Richter Nickel hat auch erklärt, dass die Kammer eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug befürworten würde.

Von allen Kino.to-Machern - fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt - hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozesses immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es um den einzig und allein um den Profit." Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.

Der Kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen". Er kooperierte seit seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden und gab Insiderwissen preis.

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