Hörbücher

Kartell­verfahren gegen Apple und Amazon eingestellt

Weil Apple für seine iTunes-Plattform Hörbücher exklusiv vom Amazon-Tochter­unternehmen Audible bezog, ermittelten die europäische und deutsche Kartell­behörde. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
Von David Rist

Ein Kopfhörer klemmt über mehreren Büchern. Ob Kunden künftig tatsächlich preiswerter an Hörbücher kommen?
Bild: dpa
Bereits im November 2015 hatte das Bundes­kartell­amt ein Verfahren gegen Apple und Amazon eingeleitet. Das Bundes­kartell­amt ist damit der Europäischen Kommission gefolgt, die ebenfalls wegen des Hörbuch-Deals der beiden Konzerne ermittelte. Auslöser war allerdings eine Beschwerde des Börsen­vereins des Deutschen Buchhandels. Dieser war der Auffassung das hier der Miss­brauch einer markt­beherrschenden Stellung seitens Amazon vorliegen würde. Angeblich sind über 90 Prozent des Hörbuch­marktes in der Hand von Amazon beziehungs­weise des auf Hörbücher spezialisierten Tochter­unternehmens Audible.

Apple durfte keine anderen Hörbücher beziehen

Ein Kopfhörer klemmt über mehreren Büchern. Ob Kunden künftig tatsächlich preiswerter an Hörbücher kommen?
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Der nun aufgelöste Exklusiv-Deal hatte es Apple verboten Hörbücher aus anderen Quellen zu beziehen. Im Gegen­zug dürfte der Markt­führer Audible seine Hörbücher niemand anderen anbieten, außer der Apple-Plattform iTunes. Für den Kunden hatte dies zur Folge, dass einer­seits keine Hörbücher kleinerer Verlage im Sortiment zu finden waren und anderer­seits kein Preis­kampf auf dem digitalen Hörbuch-Markt statt­finden konnte. Beide Unter­nehmen haben diesen Vertrag nun mit sofortiger Wirkung aufgelöst, um weitere Ermittlungen der Kartell­behörden zu vermeiden. Somit konnte das Verfahren ohne Klage eingestellt werden.

Kartell­behörden begrüßen den Schritt

Die Europäische Kommission teilte inzwischen mit, dass sie die Maßnahme von Amazon und Apple zur Verbesserung des Wett­bewerbs im Hörbuch­vertrieb begrüßen würde. Auch das deutsche Bundes­kartell­amt äußerte sich in einer Meldung sehr positiv zum Ausgang der Angelegen­heit. Das Verfahren wäre ohne förmliche Entscheidung abgeschlossen. Der Präsident des Bundes­kartell­amtes, Andreas Mundt gab zu verstehen:

"Die Exklusiv­vereinbarung betraf die Absatz­möglichkeiten von Hörbuch­verlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatz­möglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusiv­vereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugs­quellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebots­vielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht."

Neben Audible und iTunes gibt es bisher tatsächlich wenig digitale Bezugs­quellen für Hörbücher. Während Audible in Deutschland mindestens 200 000 Hörbücher im Sortiment hat, können Konkurrenten wie Napster nur etwa 15 000 Hörbücher anbieten.

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