Kartellverfahren gegen Apple und Amazon eingestellt
Ob Kunden künftig tatsächlich preiswerter an Hörbücher kommen?
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Bereits im November 2015 hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Apple und Amazon eingeleitet. Das Bundeskartellamt ist damit der Europäischen Kommission gefolgt, die ebenfalls wegen des Hörbuch-Deals der beiden Konzerne ermittelte. Auslöser war allerdings eine Beschwerde des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Dieser war der Auffassung das hier der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens Amazon vorliegen würde. Angeblich sind über 90 Prozent des Hörbuchmarktes in der Hand von Amazon beziehungsweise des auf Hörbücher spezialisierten Tochterunternehmens Audible.
Apple durfte keine anderen Hörbücher beziehen
Ob Kunden künftig tatsächlich preiswerter an Hörbücher kommen?
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Der nun aufgelöste Exklusiv-Deal hatte es Apple verboten Hörbücher aus anderen Quellen zu beziehen. Im Gegenzug dürfte der Marktführer Audible seine Hörbücher niemand anderen anbieten, außer der Apple-Plattform iTunes. Für den Kunden hatte dies zur Folge, dass einerseits keine Hörbücher kleinerer Verlage im Sortiment zu finden waren und andererseits kein Preiskampf auf dem digitalen Hörbuch-Markt stattfinden konnte. Beide Unternehmen haben diesen Vertrag nun mit sofortiger Wirkung aufgelöst, um weitere Ermittlungen der Kartellbehörden zu vermeiden. Somit konnte das Verfahren ohne Klage eingestellt werden.
Kartellbehörden begrüßen den Schritt
Die Europäische Kommission teilte inzwischen mit, dass sie die Maßnahme von Amazon und Apple zur Verbesserung des Wettbewerbs im Hörbuchvertrieb begrüßen würde. Auch das deutsche Bundeskartellamt äußerte sich in einer Meldung sehr positiv zum Ausgang der Angelegenheit. Das Verfahren wäre ohne förmliche Entscheidung abgeschlossen. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt gab zu verstehen:
"Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen. Eine größere Angebotsvielfalt und niedrigere Preise für die Verbraucher werden ermöglicht."
Neben Audible und iTunes gibt es bisher tatsächlich wenig digitale Bezugsquellen für Hörbücher. Während Audible in Deutschland mindestens 200 000 Hörbücher im Sortiment hat, können Konkurrenten wie Napster nur etwa 15 000 Hörbücher anbieten.