Sachsen

Sachsen: Gesetzesinitiative für Verbleib von UKW-Kabelradio

Obwohl das sächsische Mediengesetz eigentlich die komplette Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreibt, könnte der analoge UKW-Hörfunk nun doch weiterlaufen. Das sieht ein Gesetzesvorschlag der sächsischen CDU/SPD-Regierungskoalition vor.
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Kabelnetzbetreibern in Sachsen soll es bis Ende 2025 ermöglicht werden, weiterhin analoge UKW-Radioprogramme einzuspeisen, obwohl das sächsische Mediengesetz eigentlich die komplette Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreibt.

Ausnahmeregel nur für kleinere und mittelgroße Netzbetreiber

Sender wie Radio PSR könnten bis 2025 analog im Kabel auf UKW weitersenden Sender wie Radio PSR könnten bis 2025 analog im Kabel auf UKW weitersenden
Screenshot: Michael Fuhr/teltarif.de
Einem Bericht des Magazins "Infodigital" zufolge soll ein Gesetzesvorschlag der sächsischen CDU/SPD-Regierungskoalition vorsehen, eine Ausnahmeregelung für kleine und mittelgroße Kabelnetzbetreiber und Antennengemeinschaften zu schaffen, die weniger als 1000 Wohneinheiten versorgen. Sie könnten den Angaben zufolge bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung sei, dass sie begründeten, weshalb sie weiterhin analoges Kabelradio anbieten wollen. Pflicht sei zudem ein Digitalisierungskonzept auch für den Hörfunk vorzulegen.

Für die Kunden der großen Kabelnetzbetreiber wie Vodafone endet dagegen das Zeitalter des analogen UKW-Hörfunks im Kabel planmäßig am 31. Dezember 2018.

Zusatzkosten für Kabelkunden

Die sächsische Regierung reagiert mit der Initiative auf Kritik mehrerer Kabel- und Privatradioverbände. Diese bemängelten, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass analoges Radio im Kabelnetz abgeschaltet werden müsse, während terrestrisch auf UKW weitergesendet werde.

Die mittelständischen Breitbandnetzbetreiber betrachten es laut dem Kabelverband FRK für die Planungssicherheit ihrer eigenen Investitionen und der sächsischen privaten Radiosender als unabdingbar, dass die Abschaltung der terrestrisch bis mindestens 2025 lizenzierten Radiosender mit der Verbreitung in den Kabelnetzen synchronisiert wird. Es müsse den Kabelnetzbetreibern mit Blick auf die Verbraucher freigestellt werden, wann sie gegebenenfalls freiwillig früher die Analogverbreitung aufgäben, anstatt ihnen per Gesetz zum Ende des Jahres 2018 die UKW-Abschaltung vorzuschreiben, und zwar für alle Netzbetreiber verbindlich. Dies gefährde neben der Planungssicherheit bei der Umrüstung auch die Medienversorgung mit Radioprogrammen in ländlichen Regionen.

Die Abschaltung von UKW im Kabelnetz sei zudem mit Zusatzkosten für die Hörer verbunden, etwa durch den Kauf eines speziellen Kabelradioreceivers oder - falls man sich vom Kabel unabhängig machen möchte - eines DAB+- oder Internetradio-Empfängers.

Am 29. Oktober 2018 will sich der sächsische Landtag laut Infodigital mit dem Thema befassen. Wenn der Landtag zustimme, trete die entsprechende Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft, hieß es.

Staatssekretär fordert Must-Carry-Regeln für Hörfunk im digitalen Kabel

Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund sowie der Thüringer Staatskanzlei, fordert unterdessen eine Must Carry-Regel für Radioveranstalter in Kabelnetzen nach der Analogabschaltung. "Die bestehende Regelungslücke hat wegen der laufenden Abschaltung des UKW-Kabelradios jetzt massive praktische Auswirkungen", sagt er gegenüber dem Branchendienst "medienpolitik.net". Im Moment bleibe es allein dem Verhandlungsgeschick der privaten Hörfunkveranstalter überlassen, ob ihre Programme künftig noch im Kabel übertragen werden oder nicht".

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