10 DSL-Tipps: Speed, Router, Tarife, Probleme lösen
Lesen Sie sich vor Vertragsabschluss sorgfältig das Kleingedruckte auf der Angebots-Seite und die AGB zu dem in Frage kommenden DSL-Angebot durch. Die AGB geben auch Aufschluss über die Mindestvertragslaufzeit, die der Kunde eingehen muss. Wer in die vielfach vorausgesetzten 24 Monate Mindestlaufzeit einwilligt, kann für längere Zeit nicht auf neue und eventuell attraktivere DSL-Angebote reagieren. Zahlreiche Provider bieten stattdessen auch DSL-Tarife mit einmonatiger Mindestvertragslaufzeit an. Wer ein DSL-Anschlusspaket bestellt hat, sollte auch genau auf den Wortlaut der Auftragsbestätigung des Providers achten.
Vertrag vor dem Abschluss genau lesen
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Stellt sich darin heraus, dass der DSL-Anschluss nur
mit geringerer Bandbreite als gewünscht geschaltet werden kann, sollten Sie notfalls
schriftlich per Einschreiben auf die vereinbarte Leistung pochen. Wenn für Sie hingegen auch 100 MBit/s statt 250 MBit/s in Ordnung sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie auch nur für den 100-MBit/s-Tarif bezahlen und nicht für den 250-MBit/s-Tarif. Fordern Sie in diesem Fall den Provider auf, Ihnen eine korrigierte Auftragsbestätigung zuzusenden. Bei einer vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Auftragsbestätigung ist auch ein Widerspruch oder Rücktritt vom Vertrag möglich.
Auf der nächsten Seite lesen Sie, wie sie mit Hilfe der teltarif.de-Tarifvergleich den passenden DSL-Tarif finden.