Internetsperren

Gutachten: Netzsperren im Internet sind rechtswidrig

"Brachialmethode" lenkt von den eigentlichen Problemen ab
Von mit Material von dpa

Gutachten: Netzsperren im Internet sind rechtswidrig Gutachten: Netzsperren im Internet sind rechtswidrig
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Internetsperren zur Ausschaltung illegaler Inhalte sind nach einem juristischen Gutachten [Link entfernt] des Verbands der Internetwirtschaft (eco) rechtswidrig. Alle Sperransätze verfolgten "eine Selektion auf Grund technischer Parameter", welche die Auswertung eines vom Grundgesetz geschützten Kommuni­kations­vorgangs erforderlich mache, heißt es in dem Gutachten, das heute veröffentlicht wurde. "Internet­sperren verstoßen gegen deutsches Recht", sagte eco-Geschäftsführer Harald Summa während einer Web-Konferenz mit Journalisten.

2009 hatte in der Großen Koalition die damalige Bundes­familien­ministerin Ursula von der Leyen (CDU) das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinder­porno­graphischen Inhalten in Kommuni­kations­netzen" (Zugangs­erschwerungs­gesetz) auf den Weg gebracht. Das Gesetz sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die Kinderpornografie enthalten. Das 2010 in Kraft getretene Gesetz wurde unter der schwarz-gelben Koalition im Bund de facto nicht angewendet und im Dezember 2011 wieder aufgehoben.

Studie: Sperren ist eine Art "Brachialmethode"

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"Das Sperren ist eine Art Brachialmethode, um von den eigentlichen Problemen abzulenken", sagte eco-Geschäftsführer Summa. Da jede Sperre mit technischen Mitteln umgangen werden könne, müssten andere Wege beschritten werden, um illegale Inhalte im Netz auszuschalten. Die Arbeit von entsprechenden Meldestellen sei da im vergangenen Jahr sehr vielversprechend gewesen: "97 Prozent der in Deutschland gehosteten illegalen Inhalte konnten binnen einer Woche abgeschaltet werden." Auch bei rechtswidrigen Inhalten auf Servern im Ausland funktioniere das Netzwerk solcher Hotlines zunehmend besser.

Die Rechtsprechung der Gerichte habe sich in den vergangenen Jahren zunehmend gegen Netzsperren gewandt und dabei auf das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes abgehoben, sagte der Kölner Fachanwalt Dieter Frey, Mitautor des Gutachtens. Zu dem inzwischen wieder außer Kraft gesetzten Zugangserschwerungsgesetz sagte Frey: "Wir müssen Frau von der Leyen dankbar sein, dass sie diesen Anstoß gegeben hat, weil wir endlich dazu gekommen sind, uns intensiv gesellschaftlich und rechtlich damit auseinanderzusetzen."

Kinderpornografie ist nicht das einzige Problem

Die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet stellt laut der Studie im übrigen nur einen Bereich dar, in dem Internetsperren diskutiert werden. Auch bei illegalen Glücksspielangeboten im Internet hätten sich im Jahr 2010 Ordnungsbehörden dafür entschieden, Verstößen ausländischer Anbieter durch Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider auf der Basis des Glücksspielstaatsvertrags zu begegnen. Außerdem würden weiterhin die Rechteinhaber der Musik- und Filmindustrie Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet politisch und gerichtlich gerne durchsetzen.

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