Illegale Flatrate für E-Books
Der Download illegaler EBooks ist strafbar und schadet der Buchindustrie.
Bild: dpa
Illegale Downloads bescheren nicht nur der Film- und Musikbranche
enorme Einbußen. Auch der deutsche Buchhandel klagt über Umsatzrückgänge
ausgelöst durch illegal heruntergeladene E-Books.
Die aktuelle Computer Bild Ausgabe (Heft 23/2013)
berichtet über das Vorgehen der Raubkopierer sowie die Lösungsvorschläge der Verleger.
Besonders das Internetportal Torboox ist den Redakteuren hierbei aufgefallen. Auf diesem können interessierte Leser das gewünschte E-Book für drei anstatt 20 Euro erwerben. Auch ein dreimonatiges Abo kann für zehn Euro (Mindestbeitrag) abgeschlossen werden. Dieses ermöglicht das Herunterladen beliebig vieler Werke im angegebenen Zeitraum. Was für den Nutzer durchaus lukrativ klingt, ist für Autoren und Verlage fatal. Denn an den Lesern verdienen dann nur die Betreiber und Anbieter der kriminellen Seite.
"Wir sind Buchpiraten"
Der Download illegaler EBooks ist strafbar und schadet der Buchindustrie.
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Die Hintergründe der günstig erworbenen E-Books scheinen wenige Kunden zu interessieren. In einem
Interview mit dem Magazin berichtete einer der Betreiber über Downloadzahlen von bis zu
100 000 E-Books pro Tag.
Mit dem Ziel, "ein 'Spotify' für E-Books" zu werden, will Torbox der Buchindustrie zeigen,
"dass sich E-Books nur über eine Flatrate verkaufen lassen“, so der Interviewte. Dabei geben sie offen
zu, Buchpiraten zu sein und betonen. Dass die Nutzung des Angebotes nicht wirklich legal ist,
können Nutzer in den FAQs lesen. Hier wird auf die "zahlreiche(n) Features, die legal sind: die
Pinnwand, die Regale etc."hingewiesen. Das Downloaden schließt dies nicht mit ein.
Auch, wenn die Kampfansage deutlich und provozierend ist, betont Torboox, "keine kommerziellen
Interessen zu verfolgen" und sich keiner illegalen Tätigkeit bewusst zu sein.
Dagegen spricht nicht nur die Aussage auf der Internetseite. Ein weiterer Hinweis, der gegen die
Legalität der Plattform spricht, ist, dass die Betreiber bereits von der Gesellschaft
zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ins Visier genommen wurden.
Die Gesellschaft ist dafür bekannt, bereits ähnlich agierende Internetportale erfolgreich
geschlossen zu haben.
Wichtig ist auch: Nicht nur das illegale Einstellen urheberrechtlich geschützter E-Books ist strafbar. Auch das Downloaden dieser Werke von derartigen Plattformen kann mit einer Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.