Zahlungsverfahren

Telefon- und Handy-Rechnung bezahlen: Die Möglichkeiten

Kunden können ihre Handy- und Telefon­rechnung auf verschie­denen Wegen beglei­chen, etwa per Über­weisung oder Last­schrift. Wir stellen die Vor- und Nach­teile der Verfahren vor.
Von Dominik Pleger /

Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig
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Es gibt verschie­dene Zahlungs­möglichkeiten, mit denen Sie Ihre Tele­fonrech­nung beglei­chen können. Nicht alle Provider bieten auch alle Vari­anten an, außerdem findet man im Mobil­funk­bereich mitunter mehr Möglich­keiten als im Fest­netz­bereich. Die folgende Über­sicht der Möglich­keiten und der jewei­ligen Vorteile und Risiken gilt natür­lich nicht nur für Tele­fon­rech­nungen, sondern auch für jede andere Situa­tion, in der man als Kunde einer Firma eine Rech­nung zu bezahlen hat:

Über­weisung

Die Über­weisung ist der Klas­siker und wird gern genommen, da hier die Kontrolle am einfachsten fällt; man muss das Geld nun mal selbst anweisen. Leider ist es daher auch das aufwän­digste Verfahren. Sie müssen jedes Mal nach Erhalt und Prüfung einer Rech­nung die Daten für die Über­weisung im Online-Banking eingeben und die Über­weisung tätigen oder einen Über­weisungs­träger ausfüllen und zur Bank bringen.

Wenn Sie dies vergessen oder wegen Abwe­senheit nicht durch­führen können, kommt post­wendend die Mahnung ins Haus, der sehr bald eine zweite Mahnung und bei höheren Beträgen eine Sper­rung des Anschlusses folgen können. Das verur­sacht zusätz­liche Arbeit und Kosten für die Entsper­rung.

Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig Die Zahlungsmöglichkeiten bei Telefonrechnungen sind vielfältig
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Aber auch für die Telefon­gesellschaften ist diese Zahlungs­vari­ante nicht sehr ange­nehm. Viele Kunden zahlen noto­risch unpünkt­lich, sodass Mahnungen gedruckt und verschickt werden müssen. Und nicht für jede Mahnung kann Geld verlangt werden, da sich Zahlung und Mahnung schon mal über­schneiden. Proble­matisch ist es auch, dass sich Fehler beim Tätigen der Über­weisung einschlei­chen können. So besteht die Gefahr, dass bei der Kunden- und Rech­nungs­nummer ein Schreib­fehler passiert oder diese erst gar nicht ange­geben werden. Die Tele­fonge­sell­schaft darf dann mehr oder weniger raten, welcher Kunde hier welche Rech­nung bezahlt hat.

SEPA-Last­schrift­verfahren

Relativ sicher und bequem ist die Abbu­chung von Ihrem Konto im SEPA-Last­schrift­verfahren. Was viele nicht wissen: Sie haben nach dem Einzug bis zu acht Wochen Zeit, einer SEPA-Last­schrift zu wider­spre­chen. Dazu reicht ein kurzer Ausflug ins Online-Banking der jewei­ligen Bank, ein Brief oder ein Besuch in der Bank­filiale. Sie brau­chen keinerlei Gründe zu nennen, warum Sie wider­spre­chen. Die Gutschrift, die Sie daraufhin erhalten, wird zu demselben Tag wert­gestellt wie die Last­schrift. Sie verlieren also noch nicht einmal Zinsen - sofern es (wieder) welche gibt.

Trotzdem kann es passieren, dass eine unbe­rech­tigte oder über­höhte Abbu­chung Ihr Konto bis über die Kredit­linie über­zieht und Sie uner­wartet ohne Geld dastehen. Da falsche Last­schriften aber auch ohne Abbuchungs­auftrag und nicht nur bei der Telefon­gesellschaft auftreten können, empfiehlt es sich ohnehin, einen Notgro­schen auf einem Tages­geld­konto oder einem Spar­konto zu haben. Auch eine Kredit­karte, die an ein eigenes Karten­konto gebunden ist, kann die Liqui­dität sicher­stellen.

Wie ratsam ist es, eine Last­schrift zu wider­rufen?

Wenn Sie eine Last­schrift stor­nieren, wird beim Auftrag­geber der Last­schrift der ursprüng­lich gutge­schrie­bene Betrag wieder abge­bucht - hier also bei der Tele­fonge­sell­schaft. Darüber hinaus wird dem Kunden eine saftige Gebühr in Rech­nung gestellt, was aller­dings nicht in belie­biger Höhe erlaubt ist. Üblich sind hier rund 2 Euro, früher gab es dafür auch Beträge bis 15 Euro.

Was tun, wenn die Rechnung nicht stimmt? Was tun, wenn die Rechnung nicht stimmt?
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Das freut die Telefon­gesellschaft natür­lich über­haupt nicht. Daher wird diese mögli­cher­weise versu­chen, Ihnen diese Straf­gebühr in Rech­nung zu stellen, wenn Ihre Stor­nierung der Last­schrift unbe­rech­tigt war. Dazu muss die Firma aber nach­weisen, dass sie einen gültigen Abbuchungs­auftrag von Ihnen hatte.

Von der soge­nannten Rück­last­schrift sollten Sie aber bei Tele­fon­gesell­schaften nur ausnahms­weise Gebrauch machen und statt­dessen versu­chen, den strit­tigen Punkt der Rech­nung mit der Tele­fonge­sell­schaft (schrift­lich) zu klären. Eine Rück­last­schrift sehen die Tele­fon­gesell­schaften äußerst ungern und sperren bei höheren Beträgen ggf. den Anschluss. Besser ist es daher, die strit­tigen Punkte der Rech­nung mit dem Mobil­funk­anbieter zu klären und - nachdem die Rech­nung korri­giert ist - um Erstat­tung des zu viel einge­zogenen Betrags bitten.

Hierzu lesen Sie mehr in unserem ausführ­lichen Ratgeber Falsche Rech­nung: SEPA-Last­schrift wider­rufen oder nicht?

Kredit­karte

Die Zahlung per Kredit­karte bietet gegen­über dem Lastschrift­verfahren sowohl Vor- als auch Nach­teile. So können Sie zum Beispiel mit der Kredit­karte auch ohne großen Aufwand Telefon­gesellschaften nutzen, die im Ausland ansässig sind. Ein Beispiel für die Nutzung auslän­discher Gesell­schaften sind Call­back, Call­through und VoIP, worüber sich hohe Gebühren und teure Auslands­tele­fonate teil­weise umgehen lassen. Aller­dings tragen Sie in diesem Fall das Währungs­risiko, falls sich der Wech­selkurs gegen­über dem Euro verschlech­tert.

Bei einer (echten) Kredit­karte, die über ein eigenes Karten­konto verfügt - im Unter­schied zur Debit­karte -, müssen Sie die mit der Kredit­karte gemachten Umsätze erst bezahlen, wenn Sie die monat­liche Kredit­kar­ten­abrech­nung erhalten haben. Das bedeutet bis zu einem Monat Zeit- und Liqui­ditäts­gewinn. Wenn Sie aber die Kredit­kar­ten­abrech­nung nicht pünkt­lich und in vollem Umfang bezahlen, werden auf dem Kredit­karten­konto in der Regel deut­lich höhere Überziehungs­zinsen verlangt als auf dem Bank­konto. Aus dem Vorteil wird dann sehr schnell ein Nach­teil. Auch bei Raten­zah­lung der Kredit­kar­ten­rech­nung fallen meist immense Kosten für die Zinsen an.

Was bei einer Kredit­karte zu beachten ist

Das größte Problem bei der Kredit­karte ist, dass Sie einer Abbu­chung dort mögli­cher­weise nicht so einfach wider­spre­chen können wie einer Last­schrift von Ihrem Konto.

Norma­ler­weise gehen die Kreditkarten­gesellschaften davon aus, dass eine Firma, die im Besitz Ihrer Karten­nummer ist, eine ordent­liche Geschäfts­beziehung mit Ihnen unter­hält und Sie zur Zahlung der Rech­nungen dieser Firma verpflichtet sind. Diese Philo­sophie ist vom US-ameri­kani­schen Rechts­gedanken geprägt. Nach den Erfah­rungen unserer Leser klappt es zwar auch, fehler­hafte Kredit­karten-Abbu­chungen stor­nieren zu lassen, man muss aber auf jeden Fall hart­näckiger sein, als bei einer Last­schrift vom Konto.

Wir empfehlen Ihnen, Kreditkarten­nummern bei der Anmel­dung nur dann auf einer Inter­net­seite einzu­tragen, wenn die Seite verschlüs­selt ist. Achten Sie dazu auf die entspre­chende Anzeige im URL-Feld des Brow­sers. Für gewöhn­lich wird dies durch ein "Schloss" im Adress­feld des Brow­sers und "https" in der URL symbo­lisiert.

Voraus­kasse und Prepaid

Die Zahlung per Voraus­kasse ist von allen Methoden die unsi­cherste, da Sie für eine noch nicht erhal­tene Leis­tung im Voraus bezahlen. Wenn die Kosten für den Anschluss inner­halb des Abrech­nungs­zeit­raums deut­lich steigen (zum Beispiel durch das Nach­buchen von Daten­volumen oder eine Daten­auto­matik), dann ist das Guthaben mögli­cher­weise in Windes­eile aufge­braucht.

Sollten Sie bei einer auslän­dischen Tele­fonge­sell­schaft eine größere Summe als Guthaben vorhalten wollen, so besteht die Gefahr, dass die Tele­fonge­sell­schaft plötz­lich bank­rott geht oder mit dem kleinen Vermögen durch­brennt; Ihr einge­zahltes Guthaben ist dann unwie­derbring­lich weg. Das einmal einge­zahlte Guthaben lässt sich außerdem nur schwer vor einer Kündi­gung der Prepaid-Karte wieder auszahlen und mindert ggf. die Liqui­dität. Ande­rer­seits erfor­dert die fort­lau­fende Buchung von Optionen ein ausrei­chendes Guthaben auf der Karte.

Es gibt aber auch einen Vorteil bei Prepaid: Mehr als das Geld, das Sie einbe­zahlt haben, kann nicht verbraucht werden. Wenn Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder gern viel - vor allem ins Ausland - tele­fonieren oder viel Daten­volumen verbrau­chen und ggf. nach­buchen, ohne das Guthaben zwischen­durch abzu­rufen, ist Voraus­kasse viel­leicht sogar die bessere Lösung: Irgend­wann ist das Guthaben aufge­braucht und keine weitere Nutzung der Prepaid-Karte mehr möglich. Falls das System der Tele­fonge­sell­schaft Sie trotzdem noch tele­fonieren bzw. online sein lässt, sind Sie dafür nicht verant­wort­lich.

PayPal

Den Online-Bezahl­dienst PayPal gibt es seit März 2000, und er wurde durch die Abwick­lung von Online-Käufen insbe­son­dere bei eBay bekannt. Doch inzwi­schen ist die Bezahl­mög­lich­keit auch bei Mobil­funk­anbie­tern ange­kommen, wie zum Beispiel bei fraenk, freenet Funk und über­haupt bei App-Discoun­tern. Hier können die monat­lichen Kosten auch oder zum Teil ausschließ­lich mit PayPal statt per Last­schrift­einzug begli­chen werden.

Soll eine Rech­nung mit PayPal bezahlt werden, können Stamm­daten des Käufers aus dem PayPal-Konto über­nommen und der Bestell­vor­gang somit abge­kürzt werden. Bei der SIM-Karten-Bestel­lung lässt sich so auch etwas Zeit sparen. Und im Gegenzug fällt die Prepaid-Regis­trie­rungs­pflicht weg, weil es sich um Vertrags­tarife handelt.

Klarna (für weitere Rech­nungen)

Der Voll­stän­dig­keit halber sei auch noch Klarna erwähnt. Mit Klarna lassen sich zwar noch keine Mobil­funk­rech­nungen zahlen, sehr wohl aber die von Online-Käufen - und viel­leicht auch irgend­wann die von Handy­ver­trägen. Klarna hat eben­falls ein Geschäfts­modell für die Abwick­lung von Online-Käufen und bietet auch eine schnelle Checkout-Option für die Über­tra­gung der Daten des Käufers aus dem Konto bei Klarna an.

Klarna ermög­licht dem Käufer, dass er seine Bestel­lung umge­hend erhält, ohne dass diese vorab (komplett) bezahlt ist - außer der Käufer wählt die Sofort­über­wei­sung über Klarna. Beim Rech­nungs- sowie Raten­kauf über­nimmt Klarna das Ausfall­risiko für den Händler und garan­tiert die Bezah­lung der Rech­nung. Der Käufer hat die Rech­nung bzw. Raten an Klarna zu bezahlen.

Fazit

Zusam­menfas­send lässt sich sagen: Bei begrenztem Risiko bietet das Lastschrift­verfahren eine gute Sicher­heit. Selbst, wenn Rech­nungen korri­giert werden müssen oder Sie für vier Wochen in Urlaub fahren, können Sie die falsche Abbu­chung notfalls noch stor­nieren - falls Sie sich trotz der drohenden Folgen dafür entscheiden.

Ist keine Last­schrift möglich, weil es sich beispiels­weise um eine Prepaid-Karte handelt, ist das Aufladen von (über­schau­barem) Guthaben trotz allem ganz gut geeignet, das Risiko zu begrenzen. Letzt­end­lich sind Mobil­funk­anbieter im Normal­fall auch so solvent, dass falsche Rech­nungs­posi­tionen korri­giert werden und eine Erstat­tung erfolgt. Falls Sie dabei auf Schwie­rig­keiten stoßen, empfehlen wir Ihnen auch unsere Ratgeber zu Prepaid-Guthaben, Guthaben-Gültig­keit und zur Auszah­lungs-Pflicht für Rest­gut­haben.

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