115

Behördenrufnummer 115: Kosten und Hintergrund-Infos

Unter der 115 ist die bundes­weit einheit­liche Behör­denruf­nummer geschaltet. Welchen Service Bürger unter dieser Nummer erwarten können und welche Kosten dafür aus dem Fest­netz und den Mobil­funk­netzen anfallen, verrät Ihnen unser Ratgeber.
Von Ralf Trautmann /

Wenn man bei Ämtern und Behörden etwas regeln muss oder eine bestimmte Auskunft benö­tigt, ist es manchmal gar nicht so leicht, den rich­tigen Ansprech­partner zu finden. Und hat man zunächst den Falschen dran, weiß dieser auch nicht unbe­dingt, an welche Stelle man sich wenden muss.

Eine schnelle und kompe­tente Beant­wortung aller Bürger­anfragen in Verwal­tungs­dingen soll die einheit­liche Behör­denruf­nummer 115 ermög­lichen, die seit April 2011 im Regel­betrieb ist. Im Rahmen des soge­nannten Projekts D115 haben Bund, Länder und Kommunen spezi­elle Service­center einge­richtet, die mit geschulten Tele­fonisten besetzt sein sollen. Ziel ist, eine Reihe von häufig vorkom­menden Anliegen sofort zu erle­digen und die Anrufer andern­falls an die rich­tige Stelle weiter­zuleiten. Behördenrufnummer 115: Kosten und Hintergründe Behördenrufnummer 115: Kosten und Hintergründe
Bild: teltarif.de

Was kostet ein Gespräch zur 115?

Anfangs hatte der Gesetz­geber den Netz­betreibern und Provi­dern keinen festen Tarif für die Berech­nung von Gesprä­chen zur 115 vorge­geben. Im Früh­jahr 2012 konnte sich aller­dings das Bundes­innen­ministerium mit seiner Forde­rung durch­setzen, dass die 115 zum Preis eines Orts­netz­gesprächs abge­rechnet werden soll. Mitt­lerweile sind die meisten Festnetz­provider diesem Wunsch bereits nach­gekommen. Von dieser Rege­lung profi­tieren insbe­sondere die Nutzer einer Fest­netz-Flat­rate. Hat der Provider auf die Abrech­nung zum Orts­tarif umge­stellt, sind die Verbindungs­kosten zur 115 in der Flat­rate einge­schlossen.

Nutzt man keine Fest­netz-Flat­rate oder hat der eigene Provider die Abrech­nung noch nicht umge­stellt, fallen die Minu­tenpreise des eigenen Tarifs an.

Vorgaben für die 115: Schnelle Bera­tung und Vermitt­lung

Zumin­dest die Vorgaben klingen gut: 75 Prozent der 115-Anrufe sollen inner­halb von 30 Sekunden durch einen Mitar­beiter ange­nommen und 65 Prozent der 115-Anrufe beim ersten Kontakt beant­wortet werden.

Wenn eine Anfrage weiter­geleitet wird, soll der Anrufer inner­halb von 24 Stunden inner­halb der Service­zeiten eine Rück­meldung je nach Wunsch per Mail, Fax oder Rückruf erhalten. Die Behörden­ruf­nummer ist in den teil­nehmenden Regionen montags bis frei­tags von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Seit September 2018 kann die 115 aus dem Ausland ange­wählt werden. Die unter (+49) 115 einge­henden Anrufe landen bei den 115-Service­cen­tern. Somit haben auch alle dieje­nigen, die eine Frage an die Verwal­tung haben, und im Ausland leben oder gerade im Ausland sind, die Möglich­keit, die 115 während der Service­zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr zu errei­chen.

Das kostet ein Anruf bei der 115 vom Handy

Für Mobilfunk­anbieter gibt es bislang noch keine Vorgabe für einen Ortsnetz­tarif. Einige Provider behan­deln Anrufe bei der 115 jedoch wie Festnetz­gespräche. Daher berechnen die Mobilfunk­anbieter hier je nach Tarif recht unter­schied­liche Minu­tenpreise. Bei Prepaid-Tarifen ohne Telefon-Flat­rate wird also der regu­läre Minu­ten­preis berechnet - meist noch 9 Cent pro Minute. Vertrags­tarife beinhalten meist Inklusiv-Minuten oder Flat­rates, sodass inner­halb dieser bzw. bei Telefon-Flat­rates dauer­haft keine Kosten anfallen.

Jede Kommune, die den Service der Behörden­ruf­nummer anbieten möchte, muss Infor­mationen zu den 100 am meisten nach­gefragten Leis­tungen bereit­stellen können. Dazu gehören Infor­mationen zur Bean­tragung von Personal­ausweis und Reise­pass, Melde­register­aus­künfte und Wohn­sitz­meldungen, Dienst­leistungen rund um Ehe­schließung, KFZ und Wohn­geld sowie Gewerbe-Anmel­dungen. Die Dienst­stellen auf Landes- und Bundes­ebene legen die vorge­schrie­benen Top-Leis­tungen selbst fest.