Mehrwert?

Premium-SMS: Die unseriösen Maschen der Diensteanbieter

Wir haben erklärt, wofür Premium-SMS genutzt werden und wie die Nummern funk­tio­nieren. Doch viele Anbieter versu­chen, den Kunden - vor allem Jugend­lichen - mit Premium-SMS auf einen Schlag das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Von Ralf Trautmann / Julian Ruecker

Missbrauch bei Premium-SMS Missbrauch bei Premium-SMS
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In unserer Einfüh­rung haben wir Ihnen erklärt, wofür Premium-SMS genutzt werden und wie die Nummern funk­tio­nieren. Viele Anbieter versuchten, den Kunden - vor allem Jugend­lichen - mit Premium-SMS auf einen Schlag das Geld aus der Tasche zu ziehen. So sind Fälle bekannt, in denen beispiels­weise ein jugend­licher Handy­besitzer einen Witz per Premium-SMS bestellen wollte und danach, ohne sich dessen bewusst zu sein, jeden Tag einen Witz zuge­schickt bekam. Der Schreck kam erst mit der Handy­rech­nung.

Auch hinter unauf­gefor­derten Kurz­nach­richten verbergen sich oft Mehr­wert-Abon­nements. Wer darauf antwortet, erhält eine weitere SMS - mit kryp­tischen Abkür­zungen wird dann zwar auf die Kosten hinge­wiesen, diese lassen sich aber für viele Empfänger nur schwer­lich entschlüs­seln.

Auf eine weitere Masche fallen oft Nutzer von Chat-Ange­boten herein, die von profes­sio­nellen Call-Center-Mitar­bei­tern zum Versenden von immer weiteren Kurz­nach­richten animiert werden. Möchte der Nutzer seinen Chat­partner mal wirk­lich kennen­lernen, wird der Kontakt oft abrupt abge­bro­chen. Das Land­gericht München hat aller­dings in einem Urteil (LG München I, Urteil vom 17. Juni 2003, AZ. 22 O 9966/03) eine solche Praxis gesetz­lich verboten - nur ist es schwer, den Verstoß aufzu­decken.

Darauf sollten Sie bei Premium-SMS-Ange­boten achten

Missbrauch bei Premium-SMS Missbrauch bei Premium-SMS
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Auch die Mobil­funk­netz­betreiber - und in bestimmten Fällen die Service­pro­vider oder Discounter - sind neben dem Diens­tean­bieter und dem Dienst­leister, der die jewei­lige Kurz­wahl­nummer nutzt, an den Einnahmen aus Premium-SMS-Ange­boten betei­ligt, denn die Netz­betreiber schalten für Dienst­leister die Kurz­wahl­num­mern für die Premium-SMS-Dienste. Die Dienst­leister wiederum nutzen diese Nummern selbst oder stellen sie einzelnen Subun­ter­nehmen zur Verfü­gung. Den Gewinn teilen alle drei Parteien zu unglei­chen Teilen unter­ein­ander auf.

Gene­rell gilt es, in manchen Fällen beson­dere Vorsicht walten zu lassen: Dienste von Anbie­tern aus dem Ausland oder ohne Preis­angabe sollten grund­sätz­lich gemieden werden. Auch empfan­gene SMS-Botschaften von unbe­kannten Rufnum­mern oder Werbe-Spam-SMS sollten Handy­nutzer umge­hend löschen und nicht beant­worten. Wer keinen SMS-Spam erhalten möchte, sollte es vermeiden, seine Handy­nummer anzu­geben.

Kinder und Jugend­liche über die Kosten­fallen aufklären

Da gerade oft Jugend­liche als Ziel­gruppe für die Mehr­wert­dienste auser­koren wurden, ist auch genü­gend Aufklä­rung über das Kosten­risiko durch die Eltern wichtig. Es empfiehlt sich auch, Kindern und Jugend­lichen ein Prepaid-Handy an die Hand zu geben, um zumin­dest eine gewisse Kosten­kon­trolle zu gewähr­leisten. Bei vielen Mobil­funk­anbie­tern kann auch eine Sper­rung der Mehr­wert­dienste veran­lasst werden - über eine Dritt­anbie­ter­sperre.

Mobil­funk­kunden, die bereits in die Kosten­falle getappt sind, steht ein langer Nerven­krieg bevor, wenn sie gegen die berech­neten Kosten angehen wollen - sie haben vor Gericht zwar nicht mehr per se die Beweis­pflicht, wie das Land­gericht Aachen in einem Urteil (AG Aachen, Urteil vom 7. Mai 2004, Az. 81 C 629/03) entschied. Nerven und Zeit könnte der Prozess dennoch kosten. Zudem können Sperr­andro­hungen durch die Mobil­funk­pro­vider bei Nicht­bezahlen der Rech­nung zusätz­lichen Druck ausüben. Ratsam ist für Betrof­fene, Beweise zu sichern und Straf­anzeige gegen den Anbieter zu stellen. Wurde der Kunde über die anfal­lenden Kosten getäuscht, kann er den einge­gan­genen Vertrag anfechten, hierbei ist das Hinzu­ziehen eines Anwalts oder einer Verbrau­cher­zen­trale ratsam. Der Rech­nung kann beim Provider wider­spro­chen werden, außerdem sollte der Nutzer versu­chen, den Anbieter ausfindig zu machen. Aller­dings reichen die Besitzer ihre Nummern auch (mehr­fach) weiter, sodass der Anbieter nicht zwangs­läufig auch der Anbieter des Dienstes ist.

Hilf­reich ist in der Tat ein Gang zur Verbrau­cher­zen­trale. Diese bietet eine allge­meine Rechts­bera­tung und gibt Tipps zum rich­tigen Vorgehen bei Strei­tig­keiten.

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