Anti-Hass-Gesetz

Gesetz gegen Hass im Netz greift ab jetzt

Das umstrittene Gesetz gegen Hassreden in sozialen Netzwerken ist ab dem 1. Januar voll in Kraft getreten. Vor allem die vorgeschriebenen Maßnahmen für die Betreiber stoßen auf heftige Kritik, einschließlich der juristischen Kompetenz.
Von Stefan Kirchner mit Material von dpa

Hassrede im Netz Heiko Maas, amtierender Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz
Foto: picture-alliance / dpa
Online-Netzwerke stehen ab 1. Januar 2018 unter stärkerem Druck, rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter zu entfernen. Dienste wie Facebook, Twitter oder YouTube sollen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen - und haben bei weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit. Bei systematischen Verstößen dagegen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Dabei können den Online-Diensten auch wie bisher mutmaßliche Verstöße gegen deren Nutzungsregeln gemeldet werden. Für Beschwerden nach dem neuen sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde ein eigenes Verfahren geschaffen. Dabei muss unter anderem sofort der mögliche Tatbestand angekreuzt werden (etwa Beleidigung oder Volksverhetzung). Das Bundesamt für Justiz stellt ab Januar ein Formular bereit, über das man sich darüber beschweren kann, wenn sich Online-Netzwerke nicht an die neuen Vorschriften halten.

Starke Kritik gegen Anti-Hass-Gesetz

Hassrede im Netz Heiko Maas, amtierender Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz
Foto: picture-alliance / dpa
Das Gesetz war im Sommer mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen worden und wird immer wieder scharf kritisiert. So bekräftigte der Digitalverband Bitkom zum Inkrafttreten, dass damit aus seiner Sicht ein verfassungs­widriges Gesetz umgesetzt werde. Ein zentraler Kritik­punkt ist, dass die Online-Netzwerke über die Recht­mäßigkeit von Inhalten entscheiden sollen und nicht Gerichte. Außerdem wird davor gewarnt, dass die Firmen aus Angst vor Strafen mehr Beiträge als nötig löschen könnten, um auf der sicheren Seite zu sein. Bisher blieb unklar, ab wann von systematischen Verstößen die Rede sein wird, bei denen Geldstrafen verhängt werden sollen.

Jedoch gibt es durchaus auch Zustimmung für den Vorstoß von Maas. So haben sich im Europa-Parlament mehrere Abgeordneten für ein EU-weites Gesetz zur Eindämmung von Hasskommentaren und "Hate Speech" im Allgemeinen ausgesprochen. Ob und wie ein solches EU-Gesetz umgesetzt werden könnte, ist derzeit noch unklar.

Sollte eine entsprechende Verordnung durch die EU beschlossen werden, dürfte sich dies vermutlich auch auf das ab 1. Januar geltende Netz­werk­durch­setzungs­ge­setz auswirken - mit völlig offenem Ausgang.

Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, warum selbst Sachverständige das Gesetz gegen Hassrede im Internet so nicht durchgewunken hätten.

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