Hass im Netz

Hasskommentare: Kritik an Maas-Gesetzentwurf reißt nicht ab

Jetzt soll es ganz schnell gehen: Heiko Maas will sein Gesetz gegen Hass im Netz noch vor der Sommerpause durchsetzen. Am Freitag findet die erste Lesung im Bundestag statt. Die Kritik ist weiterhin enorm.
Von dpa / David Rist

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Maas Gesetzentwurf steht weiterhin in der Kritik
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Die Kritik an dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz reißt nicht ab. Ein Tag vor der Beratung des umstrittenen Entwurfs im Bunde­stag warnt die Allianz für Meinungs­freiheit in mehreren Schreiben unter anderem an die Fraktions­chefs von CDU/CSU und SPD sowie den Vize­präsidenten der EU-Kommission vor einem "gesetz­geberischen Schnell­schuss".

Laut dem Bündnis, zu dem die Amadeu Antonio Stiftung, der Branchen­verband Bitkom oder der Deutsche Journalisten-Verband gehören, werden die Ursachen strafbarer Hetze außer Acht gelassen. Zugleich werde der offene Meinungs­austausch im Netz gefährdet.

Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Maas Gesetzentwurf steht weiterhin in der Kritik
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Justiz­minister Heiko Maas will das Netzwerk­durchsetzungs­gesetz aber noch möglichst vor der Sommer­pause durch­bringen. Sein Entwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundes­tag beraten werden. Kurz zusammen­gefasst will der SPD-Politiker die sozialen Netz­werke zwingen, Hass­botschaften konsequenter zu entfernen, und damit geltendes Recht besser durchsetzen.

Offen­kundig straf­bare Inhalte sollen inner­halb von 24 Stunden gelöscht werden. In komplizierteren Fällen bekommen die Internet­konzerne sieben Tage Zeit. Wer dem nicht nach­kommt, muss mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 50 Millionen Euro rechnen.

Kritiker warnen vor einer Privatisierung der Rechts­durch­setzung. "Es ist Aufgabe des Rechts­staates und nicht der Platt­formen, darüber zu entscheiden, was von der Meinungs­freiheit gedeckt ist", erklärte etwa Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Zudem - so die Befürchtung vieler - erhöhen die exorbitanten Buß­gelder den Druck, Inhalte vorschnell zu löschen. Hier wurde inzwischen nach­justiert. Eine Änderung - allerdings nur in der Gesetzes­begründung - stellt klar, dass die Straf­kosten nur verhängt werden, wenn soziale Netz­werke "kein taugliches Verfahren" zur Löschung der Inhalte einrichten.

Kritik vom Koalitions­partner

Kritik kam heute aber auch vom Koalitions­partner: "Das Gesetz muss substanziell verbessert werden, um gesamt­gesellschaftliche Anerkennung zu finden. Und die ist wichtig", forderte die stell­vertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, Nadine Schön. Sie kritisierte zudem, dass der Entwurf von Maas erste kurz vor dem Ende der Legislatur­periode vorgelegt wurde.

Die Allianz für Meinungsfreiheit bemängelte ebenfalls die Auslagerung straf­rechtlicher Prüfungen auf Unter­nehmen. Darüber hinaus sieht sie eine Unverein­barkeit des Gesetzes mit dem EU- und dem Verfassungs­recht. Der Bitkom verweist auf zwei Rechts­gutachten, die im Auftrag des Digital­verbands erstellt wurden und zum Ergebnis gekommen seien, dass der Entwurf gegen das Grund­gesetz verstoße und europarechts­widrig sei.

Seit Bekanntwerden steht der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hass im Netz des deutschen Justizministers Heiko Maas in der Kritik.

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