Kostenfallen

So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone

Daten­au­to­matik, Sonder­ruf­num­mern, Roaming-Ausnahmen, Abo-Fallen: Trotz Allnet-Flat drohen bei Handy-Tarifen zahl­reiche Kosten­fallen. Wir erläu­tern, wie Sie sich vor welcher Falle schützen.
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Wer einen Handy-Vertrag abge­schlossen oder eine Prepaid­karte gekauft und mögli­cher­weise eine Smart­phone-Option gebucht hat, wiegt sich oft in einer falschen Sicher­heit. Denn es ist immer noch eine Unsitte, dass zahl­reiche Provider den Begriff "Flat­rate" benutzen, ohne dass wirk­lich alle Leis­tungen im Tarif einge­schlossen sind.

Auf dieser zweiten Seite unseres Ratge­bers gehen wir also darauf ein, was mögli­cher­weise in Flat­rates nicht enthalten ist und welche Kosten­fallen in einem laufenden Vertrag noch drohen können.

Tele­fo­nate in der Flat­rate nicht enthalten

"Ich habe eine Allnet-Flat und kann damit inner­halb Deutsch­lands über­allhin ohne Aufpreis tele­fo­nieren": Das kann ein großer Trug­schluss sein. Dass Tele­fo­nate zu 0180- und 0900-Nummern nicht in Flat­rates enthalten sind, ist den meisten Kunden bewusst.

Dass aber auch Tele­fo­nate zu Sonder­ruf­num­mern mit den Vorwahlen 032 oder 0700 nicht in Flat­rates enthalten sind, wissen schon deut­lich weniger Verbrau­cher. Immerhin dürfen zu diesen beiden Vorwahlen inzwi­schen nur noch maximal 9 Cent pro Minute berechnet werden, egal ob vom Fest­netz oder Handy aus. Fast gänz­lich unbe­kannt ist: Einige Provider berechnen sogar teure Minu­ten­ge­bühren zu regu­lären Fest­netz­num­mern, wenn diese Nummer einem Dienst für Tele­fon­kon­fe­renzen gehört. Fragen Sie vor der Nutzung von Konfe­renz­diensten also sicher­heits­halber beim Provider nach, ob diese extra berechnet werden, oder nutzen Sie alter­nativ Video-Konfe­renzen über das Internet.

Zu wenig Prepaid-Guthaben - in Basis­tarif gerutscht

Wer auf seiner Prepaid­karte eine Smart­phone- oder Daten­op­tion gebucht hat, kann sich darauf verlassen, dass inner­halb eines vier­wö­chigen Abrech­nungs­zeit­raums die Kondi­tionen dieser Option gelten. Sie gelten aber nur dann auto­ma­tisch weiter, wenn genü­gend Guthaben auf der Prepaid­karte ist. Eine wirk­liche Sicher­heit hat man also nur, wenn man entweder manuell immer recht­zeitig das Guthaben für die nächsten ein bis zwei Abrech­nungs­pe­ri­oden auflädt oder im Kunden­center die auto­ma­ti­sche Gutha­ben­auf­la­dung mittels SEPA-Last­schrift einrichtet.

Ist nicht genü­gend Guthaben für die erneute Buchung der Option vorhanden, schaltet die Prepaid­karte in der Regel auto­ma­tisch zurück in den Basis­tarif, in dem Tele­fo­nate, SMS einzeln und das mobile Internet per Tages­flat berechnet werden - und damit ist das verblei­bende Rest­gut­haben dann meist sehr schnell aufge­braucht. Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen
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Ausnahmen beim Roaming auch in der EU

Dass mobiles Tele­fo­nieren und Surfen außer­halb der EU sehr teuer sein kann, darauf haben wir bereits auf der ersten Seite hinge­wiesen. Doch es gibt auch im EU-Roaming, bei dem norma­ler­weise keine Zusatz­kosten anfallen sollten, böse Kosten­fallen. Aufpassen sollte, wer in einem Flug­zeug oder auf einem Kreuz­fahrt­schiff oder einer Fähre unter­wegs ist. Die Airlines und Reede­reien betreiben an Bord eigene Mobil­funk­netze, für die hohe Zusatz­kosten anfallen - diese Netze sind nicht ins EU-Roaming einge­schlossen, auch wenn das Schiff oder Flug­zeug nur in der EU unter­wegs ist. Mehr dazu lesen Sie in unseren beiden sepa­raten Ratge­bern:

Aufgrund regu­la­to­ri­scher Vorgaben steht mögli­cher­weise nicht das komplette inner­deut­sche Daten­vo­lumen im EU-Ausland zur Verfü­gung. Darüber hinaus gilt das EU-Roaming nur bei vorüber­ge­henden Aufent­halten im EU-Ausland, nicht bei Dauer­auf­ent­halten. Davon betroffen sind beispiels­weise Kunden einer in Deutsch­land unli­mitierten mobilen Internet-Flat­rate. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Über­sichts­seite zur Fair-Use-Grenze in der EU. Weitere bekannte Kosten­fallen im Ausland sind:

Lock­an­rufe und Lock-SMS

Ihr Handy wird kurz "ange­klin­gelt", doch schon hat der Anrufer wieder aufge­legt. Das Display zeigt die bekannte Nach­richt "1 Anruf in Abwe­sen­heit" - ein Blick auf die Nummer des Anru­fers zeigt eine Rufnummer mit einer inner­deut­schen Sonder­ruf­nummer oder gar einer Auslands-Vorwahl. Die Anrufer speku­lieren dann auf die Neugier des Handy-Nutzers.

Diese Neugierde "wer hat mich da gerade ange­rufen" kann aber sehr teuer werden: Vermeiden Sie den Rückruf auf einen derar­tigen Ping-Anruf vor allem auch, wenn die Rufnummer per SMS oder Messenger über­mit­telt wurde und Ihnen in der Nach­richt ein sagen­hafter Gewinn verspro­chen wird. Dubiose Kurz­nach­richten oder vermeint­liche Flirt-SMS von Absen­dern, die Sie nicht kennen, sollten Sie igno­rieren und löschen.

Immerhin sind Sie durch neuere Rege­lungen inzwi­schen etwas besser vor dieser Masche geschützt: Die Anzeige von bestimmten Sonder­ruf­num­mern als Rufnummer des Anru­fers ist mitt­ler­weile verboten. Die Netz­betreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbre­chen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notruf­num­mern 110, 112 und teure Sonder­ruf­num­mern wie 0900 von den Betrü­gern als Absen­der­nummer signa­lisiert werden. Künftig dürfen laut der BNetzA deut­sche Rufnum­mern nicht mehr beim Ange­rufenen ange­zeigt werden, wenn ein Anruf aus einem auslän­dischen Tele­fon­netz kommt. Die Rufnummer des Anru­fers muss dann anony­misiert werden (eine Ausnahme bilden Mobil­funk­num­mern). Und bei verse­hent­lichen Anrufen in diverse Länder muss eine Preis­ansage geschaltet werden, die vor dem hohen Preis warnt - dann können Sie noch schnell vor dem eigent­lichen Tele­fonat auflegen.

Der "Enkel­trick"

Polizei und Verbraucher­schützer warnen seit vielen Jahren vor einer Masche, die sich bis jetzt nicht ausrotten ließ: Der "Enkel­trick". Krimi­nelle geben sich per SMS oder bei WhatsApp als nahe Verwandte aus und täuschen Notlagen vor, um Geld zu kassieren. Was Betrof­fene tun und vor allem nicht tun sollten, erläu­tern wir in unserem Hinter­grund­bericht zum Enkel­trick.

Dienste via Kurz­wahl-Nummer

Auf der vom Provider ausge­ge­benen SIM-Karte sind oft Sonder­ruf­num­mern in Form von Handy-Kurz­wahlen gespei­chert, die vermeint­lich nütz­liche Dienste wie Wetter­vor­her­sagen, Verkehrs­mel­dungen oder Auskunfts­ser­vices anbieten. Infor­mieren Sie sich im Zweifel auf der Preis­liste vorab über deren Kosten, wenn Sie solche Dienste nutzen wollen, denn derar­tige Dienste können schnell einmal mehrere Euro pro Minute oder Anruf kosten.

In der Mehr­zahl sind diese Services ohnehin nutzlos bzw. Relikte aus Zeiten, in denen es derar­tige Dienste noch nicht kostenlos im Internet gab. Um nicht verse­hent­lich eine dieser teuren Kurzwahl­num­mern anzu­wählen, empfiehlt es sich daher, die vorein­ge­stellten Nummern aus dem Nummern­spei­cher der SIM-Karte zu löschen.

Kurzwahl­num­mern dürfen weiterhin als Absen­der­nummer ange­zeigt werden, wenn der Absender hier­über eindeutig iden­tifi­zierbar ist und keine zwei­sei­tige Kommu­nika­tion (z. B. Antwort-SMS) ermög­licht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurz­wahl­nummer ihres Provi­ders erhalten, in denen ihnen die Höhe des Gutha­bens oder die Bestä­tigung einer Guthaben-Aufbu­chung mitge­teilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.

Abstim­mungen und Quiz­fragen im Fern­sehen

Haben Sie sich auch schon oft über die hane­bü­chenen Antwort­mög­lich­keiten bei Quiz­fragen in TV-Shows amüsiert? Kein Wunder, hier geht es darum, möglichst viele Zuschauer zum Mitma­chen zu bewegen. Ein Anruf aus oder eine SMS-Mittei­lung wird mit Preisen zwischen 14 Cent (pro Minute oder Anruf) und 1 Euro (pro Anruf) berechnet - dabei landen Anrufer dann aber oftmals bei einem Anruf­be­ant­worter, der Sie zu einem weiteren Anruf auffor­dert. Auch das Voten für oder gegen einen Kandi­daten bei Casting­shows dient dem Zweck, Geld in die Kassen der Sender und Mobil­funk­an­bieter zu spülen. Also vermeiden Sie am besten die Anwahl von 0137-Rufnum­mern vom Handy aus. Zum 1. April 2022 trat aber die Rege­lung in Kraft, dass für Anrufe vom Fest­netz oder Handy aus derselbe Preis verlangt werden muss.

Abon­ne­ments von "Mehr­wert­diensten" rund ums Handy

In Apps und auch anderswo im Fern­sehen oder Internet finden sich immer wieder Hinweise auf Dienste, die als Mehr­wert­dienst über die Handy-Rech­nung bezahlt werden - mit dem soge­nannten Carrier Billing.

Da gerade Jugend­liche als Ziel­gruppe für die Mehr­wert­dienste auser­koren wurden, ist es wichtig, dass sich sowohl die Ange­spro­chenen als auch Eltern über die Ange­bote und Kosten infor­mieren. Und im Zweifel gibt es noch eine weitere Möglich­keit: Carrier Billing lässt sich über den Mobil­funk­an­bieter sperren - per Dritt­an­bie­ter­sperre.

Glück­li­cher­weise bieten hierbei einige Provider eine ausge­feilte Version der Dritt­an­bie­ter­sperre: Sinn­volle Dienste wie zum Beispiel das Bezahlen von Apps, ÖPNV-Tickets oder Park­scheinen können frei­ge­schaltet bleiben, während unse­riöse Dienste wie Abon­ne­ments gesperrt werden.

In einem weiteren Ratgeber erläu­tern wir, wie Sie sich vor Telefon- und Online-Betrug schützen.

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