Beweismaterial

Polizei: Mit Handyvideos von Bürgern Krawallmacher identifizieren

Handyvideos von Passanten können nach Hooligan- oder Silvester-Krawallen für die Polizei ein Informationsschatz sein. Bürger können Fotos und Videos einreichen. Theorie und Praxis klaffen aber mitunter auseinander.
Von dpa /

Hooligans bei der Fußball-EM in Frankreich Hooligans bei der Fußball-EM in Frankreich
Bild: dpa
Es klang wie eine gute Idee. Die Kölner Polizei steckte Mitte Januar mitten in der Fahndung nach den Tätern aus der Silvesternacht, als sie einen Aufruf verbreitete: "Ermittlungsgruppe Neujahr: Private Handy-Videos uploaden!" Nach den massenhaften Übergriffen rund um den Hauptbahnhof wollten die Ermittler eine neue Informationsquelle anzapfen: Das Foto- und Videomaterial der Unbeteiligten in dieser Nacht. Die Polizei bat um freiwillige Mithilfe. Über ein Online-Portal konnten - auch anonym - Fotos und Videos hochgeladen werden.

Die Kölner bedienten sich damit eines Mittels, das bei Ermittlern gerade Schule macht. In zig Hosentaschen steckt heute ein Smartphone. Bei Großereignissen werden sie schnell gezückt, um den Moment festzuhalten. Der Polizei eröffnet das neue Möglichkeiten. Was Überwachungskameras entgeht, hat vielleicht ein Passant zufällig gefilmt - und stellt es womöglich freiwillig zur Verfügung. Zuletzt hat auch das Bundeskriminalamt (BKA) ein entsprechendes Hinweisportal geschaltet, um deutschen Hooligans auf die Spur zu kommen, die bei der EM in Frankreich an Krawallen beteiligt waren.

Nutzer luden auch anderes Material hoch

Hooligans bei der Fußball-EM in Frankreich Hooligans bei der Fußball-EM in Frankreich
Bild: dpa
Das Fazit in Köln fällt heute allerdings etwas ernüchternd aus. "Leider war nur ein geringer Teil des Videomaterials auswertbar, das von Privatpersonen erstellt wurde", sagt Georg Abels, der damit beschäftigt war. Das hatte einige praktische Gründe. Es war Nacht und die Videoqualität daher oft bescheiden. Und es war Silvester. Viele filmten das Feuerwerk, aber nicht das Geschehen auf der Domplatte.

Andere schickten den Kölnern zwar Videos - aber die falschen, irgendwo heruntergeladen im Netz. "Beispielsweise Aufnahmen vom Tahrir-Platz. Der Upload bot ja auch die Möglichkeit, etwas anonym einzusenden", sagt Abels. Er und seine Kollegen mussten also nicht nur Stunde um Stunde Videomaterial sichten, sondern auch absichtlich platzierte Blindgänger aussieben. Zudem wurde in Köln alles - also auch Überwachungsbänder - "von Hand" gesichtet. Eine Heidenarbeit. Und ein Hinweis, wo die Kinderkrankheiten der Methode liegen.

Suchfunktion für Videos muss besser werden

Beim BKA hofft man auf andere Wege. "Ziel ist, dafür technische Lösungen zu schaffen", sagt Dietrich Urban, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BDK) im BKA. "Wenn man zum Beispiel eine Person mit blauer Kappe und rotem Rucksack sucht, wäre es schön, die unterschiedlichen Formate genau danach untersuchen zu können", sagt er. Ein paar Tools gebe es auch schon - noch nicht auf dem Niveau, das man sich vorstelle. Aber man arbeite daran.

Getrieben wird die Entwicklung auch von den Erfahrungen nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon 2013. Bei den US-Ermittlern gingen damals zig Videos und Fotos in unterschiedlichsten Formaten ein. In Deutschland will man auf so einen Fall nun ebenfalls technisch vorbereitet sein - daher etwa das "BKA-Hinweisportal".

Beweisvideos werden vor Gericht wichtiger

Vor Gericht macht sich bereits generell eine neue Bedeutung von Filmaufnahmen bemerkbar. "Nach meinem Eindruck spielen Videos in Strafprozessen eine zunehmende und in ihrer Bedeutung sich erweiternde Rolle", sagt Stefan König, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht beim Deutschen Anwaltvereins. Unproblematisch sei das nicht, sagt er. "Wenn sich viel Videomaterial bei der Polizei sammelt, entstehen dadurch verschiedene Probleme. Zum Beispiel, dass man sich daraus womöglich so bedient, wie es gerade gewünscht ist."

Die Polizei präsentiere der Verteidigung meist eine Auswahl. Als Verteidiger wolle man aber natürlich auch den Rest sehen. "Das ist häufig ein zäher Kampf", sagt König. Das berge ein Potenzial für eine ziemliche Schieflage - Ermittler auf der einen Seite, Angeklagter und Verteidiger auf der anderen.

Ein weiteres Problem: Ein Video ist nicht automatisch der todsichere Beweis, für den ihn Laien vielleicht halten mögen. Jedenfalls muss sichergestellt werden, dass es sich bei Person X auf einem Video auch wirklich um den Verdächtigen handelt. Dafür gibt es mittlerweile Gutachter. Ursula Wittwer-Backofen von der Uni Freiburg zum Beispiel klärt solche Fragen. Sie analysiert dafür etwa Gesichtsmerkmale, Körperproportionen und die Gangart. Und vor allem auch die Ohren, wie sie sagt. "Ich sage immer: Ein gut abgebildetes Ohr in einer guten Bildqualität ist so gut wie ein Fingerabdruck."

Mehr zum Thema Recht